Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

Re: Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

H4TU
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KillerTV hat geschrieben: Das mit den sechs Wochen Frist bewirkt aber nur, dass man am Ende vom Vertrag zurücktreten kann. Das will ich aber nicht. Ich will den Vertrag nur zu den Konditionen erfüllt haben, wie es laut Liefertermin galt.
Nein, man kann auch Schadensersatzansprüche geltend machen, so lange man diese belegen kann. (steht auch im Kaufvertrag)

Welcher Steuersatz galt bei Vertragsabschluss? Ich gehen von 19 % aus bei Lieferung im Dezember ;)

Auf welcher Basis will man denn den Schaden geltend machen?

Das geht ja nur über den abgeschlossenen Vertrag in Verbindung mit der AB vom Händler. Mehr hast du nicht in der Hand.
Und der Händler verstößt ja nur dagegen wenn er die Frist, incl. Nachfrist zur Erfüllung, nicht nach kommt oder kommen kann.
Also ist sowohl der Vertragsabschluss als auch die AB die Basis auf welche Potenzielle Ansprüche beruhen, welche Basis soll das sonst auch sein. Es gibt ja kein anderes Abkommen oder einen weiteren Vertrag.
Der Händler hat sich ja nicht zu schulden kommen lassen außer das er die unverbindliche Lieferzeit überschreitet, was er im gewissen Rahmen nach BGB ja sogar darf.
Was man auch wüsste wenn man seinen Vertrag kennt bzw. durchgelesen hat ;)
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Re: Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

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Immer diese Klagegeister! :wand:
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E-Twingo Zen, Schlumpfblau, EZ 6/22
Id3 Pro Facelift, Costa Azul, Bestellung April 23, Lieferung Juli 23

Re: Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

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Ich wusste nicht, dass ich hier im VW Fan- und Mitarbeiterclub gelandet bin. Hättet ihr nicht das Bedürfnis, euren Vertragspartner zur fristgerechten Lieferung zu bewegen?
Vor allem wenn es um 500 EUR geht?
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Re: Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

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Na schon, aber nicht wenn man von Anfang an gar nicht damit gerechnet hat noch eine ungeplante Vergünstigung zu bekommen. Schadenersatzforderungen verlaufen da schnell im Sande, da kein wirklicher Schaden entstanden ist. Das ist dann eher Jammern auf höchstem Niveau.

Wird etwas bestelltes nicht geliefert, oder der Preis im Nachhinein angehoben, so ist das natürlich nicht in Ordnung und bedarf (ggf. rechtlicher) Klärung. Aber meckerst du, wenn du gratis ein Multifunktionslenkrad bekommst? Wohl eher nicht.

Schau mal auf deine Bestellung bzw. in die Unterlagen, die du bekommen hast. Da wird etwas von wegen "zum jeweils gültigen Steuersatz" stehen. Leg' dich gern mal mit der Rechtsabteilung von VW oder des Autohauses an, viel Spaß ;)

Re: Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

H4TU
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Soll der Händler sich das Auto schnitzen oder aus dem 3D-Drucker ziehen ?
Bratislava läuft seit dem ersten Lockdown auf Hochtouren wie man hier aus ersten Hand erfahren kann von @Spartakus.
Was soll denn also noch mehr gehen was der Händler beeinflussen kann ?

Wir sind inzwischen auch schon einige Wochen über den Liefertermin, es ändert aber nichts an der Situation. Weder für mich noch für den Händler, der mir sogar schon mit anderen Dingen entgegenkommt obwohl auch er nichts dafür kann.
Entweder man kann noch warten oder löst den Vertrag auf im beiderseitigen Einvernehmen.
Alternative, wie oben beschrieben, der Rechtsweg mit Fristsetzung.

Auch das war alles vorher klar und haben wir hier alle unterschrieben.
Das hat weniger mit Fan,- oder Mitarbeiter-Club zu tun als mit verschobener Realitätsvorstellung.

Versuche es und gehe deinen weg, mal sehen wie weit der geht ;) Ich klinke mich jetzt auch aus hier.

Re: Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

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Der Händler kann nichts dafür. Nur ist er dummerweise mein Vertragspartner. Deswegen möchte ich auch gerne versuchen, direkt an VW ranzukommen. Die spielen da nämlich mit meinem Geld und ihren CO2-Zielen.

Bestellt habe ich übrigens am 10.August 2020 - und damit bei bereits gesenkter MWSt. 1.AB kam drei Tage später - ohne Angabe eines Lieferdatums, 2.AB kam Mitte September - mit Lieferdatum Dezember 2020.
Dass es sich um eine ungewöhnlich kurze Lieferfrist handelt ist mir schon klar. Aber letztendlich ist das nunmal vereinbart. Für die Juristen: Einseitige Willenserklärung des Autohauses. Der Zustand davor (ohne Lieferdatum) hätte im Übrigen auch Ansatzpunkt für Klagen gegeben - ich war im September schon kurz davor, was zu starten. Ist ja nicht so, dass VW nicht lieferfähig wäre - sie wollen nur eben nicht und wenn dann nur in den Märkten, wo es ihnen gerade passt.
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Re: Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

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Lass' uns hinterher gern wissen, was du erreicht hast. Viel Erfolg!

Re: Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

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Du kommst voraussichtlich auf 5 Monate Lieferzeit. Deine Auftragsbestätigung lautete auf unverbindlich Dezember, verschiebt sich aber ein paar Wochen auf Januar. Und dir fällt nichts besseres ein, als aufgrund deiner Mutmaßungen einen vermeintlichen Schaden von rund 500 EUR einzuklagen? Sorry, da fehlen mir echt die Worte.
E-Up United seit 31.05.21

Re: Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

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up!geladen hat geschrieben: Viel Erfolg!
Dem schliesse ich mich ausdrücklich nicht an!
seit März e-up! in Honig (Produktonsdatum Feb.2020 (8.KW)) ;)

Re: Rechtliche Schritte bei Liefertermin um den Jahreswechsel

survivor
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KillerTV hat geschrieben: Ich wusste nicht, dass ich hier im VW Fan- und Mitarbeiterclub gelandet bin. ...
Das habe ich auch erst allmählich reflektiert ;)
e-up! Style, tungsteen-silver/black, Vollausstattung - bestellt 15.02.2020 / Auslieferung 22.01.2021
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