Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

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Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

Colonia1948
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Pipsko hat geschrieben: Betrifft das nur die Neuanträge ab dem 16. November oder auch in Bearbeitung befindliche Anträge vor dem 16. November?

Ich habe bereits einen Antrag letzten Monat für ein Fahrzeug mit 18 Monate Leasinglaufzeit eingereicht. Vorgangsnummer habe ich auch schon erhalten.
Die können nicht einfach nachträglich, für bereits gestellte Anträge, die Bedingungen ändern.
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Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

palim_palim
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Moin,
uns betrifft das eventuell auch; unser BMW i3s (Leasing für 18 Monate, danach Übernahme geplant) steht zur Abholung bereit und wird am 10.11.2020 zugelassen. Wenn ich dann den Antrag direkt vor dem 16.11.2020 stelle, bin ich dann auf der sicheren Seite?
Ich finde den Wortlaut der Bekanntmachung im Bundesanzeiger zur neuen Richtlinie leider nicht eindeutig in dem Punkt, ob die neuen Bedingungen für alle Antragstellungen oder auch für Bescheide gelten, die nach dem 16.11. eingehen.
Hat da jemand von Euch den juristischen Durchblick um das zu beurteilen?
Schöne Grüße, palim
2020er BMW i3s 120Ah Atelier in weiß + 2022er BMW i3s 120Ah Lodge in blue-ridge-mountain + 11,1kWp PV

Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

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Ich denke sofern du den Antrag vor dem 16.11. stellst, wirst du noch nach der bisherigen Richtlinie behandelt und bekommst die volle Förderung.

Siehe auch:
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Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

Pipsko
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Wie viele es vermutet und gedacht haben betrifft die Novellierung mit der Leasingstaffelung nur Neuanträge die ab dem 16.11.2020 gestellt werden.

Dies wurde mir telefonisch vom BAFA so bestätigt. Anträge die vor dem 16.11. gestellt werden, werden weiterhin nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Regelung bewertet.

Somit bekommen Leasingfahrzeuge mit weniger als 24 Monaten Leasingzeit auch die volle Förderung.

Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

Nordlicht75
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Hallo Zusammen,

ich bin ebenfalls Betroffener. Ich werde stand jetzt den Termin vermutlich um ein paar Tage verpassen. Die Bafa war wenig hilfreich am Telefon, es lies sich im Gegenteil eine gewisse Schadenfreude heraushören nach dem Motto, geschieht den Leuten recht die nur die günstigen Angebote abgreifen wollen. Die Kollegen hier im Forum die ähnlich denken, sollten bedenken, das das eine sehr willkürliche Regelung ist, die sie hätte genauso treffen können. Wer legt die "erforderliche" Laufzeit fest mit welcher Begründung? 24, 30, 36 oder 72 Monate? Was kommt als nächstes, Förderung nur noch für Fahrzeuge mit lila Lederausstattung? Und vor allem wie kurzfristig werden diese Richtlinien erlassen und eingeführt?

Die Leute werden das vertrauen in die Förderung verlieren und werden vorsichtiger werden. Wenn dann noch eine Schlagzeile in den Medien auftaucht das hunderte die Förderung verloren haben-warum auch immer- ist das eine Bremse für die Elektromobilität die keiner von uns hier haben möchte.

Ich arbeite seit über 15 Jahren im Photovoltaiksektor, es gab auch dort regelmäßig deutliche Kürzungen der Vergütungen. -Was auch richtig und gut war, deshalb ist PV die günstigste Art der Stromerzeugung geworden.- Zu Beginn auch gerne mal sehr schnell und ohne Übergangsfristen.
Dies wurde aber im Laufe der Zeit geändert, es wurden ausreichende Übergangsfristen eingerichtet damit die Investoren "geschützt" sind. Es gibt dazu auch einen Rechtsgrundsatz, der des "Vertrauensschutzes". Gerne mal bei Wikipedia nachlesen. Meiner Meinung greift der hier auch.

Es geht mir gar nicht so sehr um das Geld sondern um die Sache an sich. Es ist nicht in Ordnung was hier gerade passiert.

Ich habe ein paar Verbände und auch den einen oder anderen Abgeordneten angeschrieben und bin auf deren Reaktionen gespannt. Ich versuche auch bei BMW das Thema zu platzieren, komme allerdings weder bei der Kundenbetreuung, dem Händler noch bei der BMW-Bank weiter. BMW argumentiert damit das sie nicht dafür verantwortlich sind was die Bafa an neuen Richtlinien erlässt, was rechtlich sicher richtig ist, aber den Kunden jetzt ganz alleine mit dem Schaden im Regen stehen zu lassen ist auch nicht okay. Und so ganz mag ich nicht daran glauben das BMW bei den Verantwortlichen bei der Bafa dieses Thema nicht platzieren könnte..

Wenn Ihr noch Ideen habt was man noch machen könnte, ich freue mich über jede Anregung!

Viele Grüße.

Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

disorganizer
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Also soweit ich weiss unterschreibst du den Leasingvertrag doch erst bei Auslieferung?
Oder nicht?
Schon mal gefragt ob der auf 24m geändert werden kann?

Wenn dein Händler dir in Leasingangebot die bafa reingerechnet hat und du das schriftlich hast würde ich mit dem Händler mal reden.
Entweder zu selben Konditionen 24 monate oder er übernimmt die Differenz.
Denn das dir errechnete Angebot ist dann ja so nicht mehr gültig :-)

Deswegen kommst du auch mit dem Argument des vertrauensschutzes nicht weiter, da die bafa sich ja immer auf den Zulassungszeitpunkt, nicht den Bestellzeitpunkt, bezieht.
(Bzw eigentlich antragszeitpunkt)
Dort herrscht ja vertrauensschutz da die leasingfahezeuge im antragsverfahren nicht berroffen sind.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

Nordlicht75
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- Der Leasingvertrag und die verbindliche Bestellung sind unterschrieben, nach Informationen meines Händlers kann ich den Vertrag jetzt nur noch mit -15% der Kaufsumme auflösen. - Ich habe diese Aussage bisher nicht geprüft.
- Ja der Leasingvertrag kann geändert werden auf 24 Monate, allerdings erhöht sich die Leasingrate auf eine Höhe die in etwa der Kürzung der Förderung entspricht. Ich habe mich sehr über das Angebot geärgert, würde es aber vermutlich dann so machen.
- BMW(Autohaus) hat damit massiv geworben aber natürlich keine Rechtliche Zusicherung gemacht. Der Bezug ist nur die Höhe der Förderung=Leasingsonderzahlung. Aber es gibt kein "Versprechen" von Seiten BMW.
- Vertrauensschutz müsste funktionieren, da die rechtliche Grundlage zum Abschluss des Leasingvertrages eine Andere war als nach dem 16. November. Wenn es eindeutig ist das der Maßgebende-Zeitpunkt der Antrag bei der Bafa bzw. vielmehr der Tag der Zulassung des Fahrzeuges ist, bleibt der Schaden bei mir und alle anderen wenn die Produktion der Fahrzeuge sich solange hingezogen hat. Der Maßgebende Zeitpunkt für die Förderhöhe müsste eigentlich der Tag des Vertragsschlusses des Leasingvertrages sein(genau zu dem Zeitpunkt habe ich unter Bezugnahme der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen die Entscheidung getroffen einen verbindlichen Vertrag einzugehen) - dann wäre der Vertrauensschutz eingehalten.

Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

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@Nordlicht75: Ich kann deine Position verstehen und würde mich genauso ärgern.

Jedoch befürchte ich, dass sich nichts an der Situation ändern wird. Die Richtlinie wurden zuletzt mehrfach sehr kurzfristig oder wie im Juni sogar rückwirkend geändert (siehe Kumulationsverbot), und diejenigen, die von diesen Änderungen negativ betroffen waren werden auch damit leben müssen.
Knackpunkt ist eben auch, dass seit Februar die Antragstellung nicht mehr zweistufig (1. Beantragung direkt nach der Bestellung, 2. Bewilligung/Auszahlung nach der Zulassung), sondern nur noch einstufig erfolgt. Dadurch kann man sich die alten Konditionen nicht mehr rechtzeitig sichern, sondern muss an dem „Glücksspiel“ teilnehmen, dass bei Auslieferung/Zulassung des Fahrzeugs die BAFA-Konditionen noch genau so gut (oder bei vielen sogar besser) sind als zum Zeitpunkt der Bestellung.
Ich recherchiere & schreibe über E-Autos, insbesondere VW e-up! :D

Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

disorganizer
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Also bei Renault war es so das ich nur eine Verbindliche Bestellung unterschrieben habe und eine Leasingkalkulation bekommen habe.
Beides bezog sich direkt auf eine Förderung von 6100.
Mit Verbraucherschutz könntest du es auf das Autohaus bezogen probieren.
Wenn in deinen Verträgen die BAFA summe auch so drin steht könnte man argumentieren das das eine zugesicherte Eigenschaftt ist und somit der Vertrag komplett als ganzes hinfällig.
Nachteil wäre dann das du neu bestellen müsstest.
Klarer Fall für eine Rechtsberatung :-)
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

Nordlicht75
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Ich denke nicht das man BMW oder dem Autohaus rechtlich beikommen kann, die haben sich sehr gut abgesichert, war auch das erste was der Verkäufer mir mitgeteilt hat als er mich über die Änderung informiert hat. Ich würde gerne den Ansatz mit dem Vertrauensschutz und der Bafa weiterverfolgen. Gibt es so etwas wie eine Beschwerdestelle/Schiedsstelle im z.B. Deutschen Bundestag/Landtagen oder ähnliches? Es wird sicher nicht einfach sein jemanden zu finden der sich verantwortlich fühlt. Es kann doch nicht sein das ich mich im guten glauben an eine Rechtliche Grundlage vertraglich binde und eben jede Grundlage so geändert wird das mir ein finanzieller Nachteil entsteht.

Ich hoffe die Bafa hat das "nur" handwerklich schlecht gemacht und versucht nicht bewusst die Leute zu verunsichern..Altmeier, man, man, man..
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