Die Verordnung zur Förderung der Elektromobilität wurde ein weiteres Mal überarbeitet und geändert. Die Veröffentlichung wird morgen im Bundesanzeiger sein, gültig ist die neue Verordnung ab dem 16.11.2020.
Hierbei bemerkenswert ist eine Kürzung der Förderung bei einer Leasingdauer unter 24 Monaten!
Zitat BMWi: „Die Novellierung der Förderrichtlinie sieht zudem vor, dass die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird.“
-> bei einer Leasingdauer von 6-11 Monaten erhält der Antragsteller nur noch 1/4 der Fördersumme.
-> bei einer Leasingdauer von 12-23 Monaten erhält der Antragsteller nur noch 1/2 der Fördersumme.
Die Regelung betrifft alle E-Fahrzeuge, also reine Elektro- als auch Hybridfahrzeuge, unter und über 40.000€ Nettolistenpreis.
Details sind in der Pressemitteilung des BMWi zu finden (Tabellen unten auf der Seite):
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Presse ... erbar.html
Wahrscheinlich soll hiermit ein gewisser Missbrauch verhindert werden, indem Fahrzeuge nur kurz geleast, aber trotzdem die volle Förderung abgegriffen wird. Ich denke die meisten „normalen“ Leasingverträge für Neuwagen laufen üblicherweise mindestens 24 oder 36 Monate, so dass die meisten von der Änderung wohl nicht betroffen sein werden.
Falls doch: Betroffene bitte melden und hier berichten!