KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: Förderung intelligente Ladestation

Webwanze
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@LtSpock
So sehe ich das auch.
Deswegen wundert es mich, dass z.B. auch Shops wie der 163° Shop extra eine Funktionalität 'ANGEBOT FÜR FÖRDERANTRAG ERSTELLEN' eingebaut haben.

Thomas
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Re: Förderung intelligente Ladestation

LtSpock
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Die Funktion ist fehlerhaft und man möchte einfach jetzt schon Kunden abfischen und so Umsätze in die Zukunft generieren. Finde ich persönlich unseriös, da es die offizielle Liste der KfW für förderfähige WB noch gar nicht gibt.

Re: Förderung intelligente Ladestation

150kW
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Na ja, er bietet ein vollkommen unverbindliches Angebot an. Bestellt ist da ja noch nichts. Find ich nicht unseriös.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Nixwisser
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wenn ein Shop mir ein Angebot für Förderantrag stellt, dann habe ich für die vermutete WB immerhin einen Preis ... der sich hoffentlich Ende November 2020 nicht erhöht 🙄
BEV ist kein Bœuf B. (typisches Gericht aus dem Burgund) sondern was echt saftiges 🤪

Re: Förderung intelligente Ladestation

Nixwisser
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was macht eine VermieterIn, wenn dat MieterIn das eAuto nicht an der WB läd, sondern z. B. kostenlos am Arbeitsplatz?
Tja, dann wird die WB nicht zweckmäßig genutzt und die Förderung ist für den Eimer ...
BEV ist kein Bœuf B. (typisches Gericht aus dem Burgund) sondern was echt saftiges 🤪

Re: Förderung intelligente Ladestation

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Ist das vorgehen nicht so bei der KFW.

Mann stellt den Förderantrag.
Wartet auf Zuteilung.
Dann sucht man siche Handwerker + Wallbox
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: Förderung intelligente Ladestation

Lexwalker
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@kub0815
Nein, laut Info der KfW reicht die Antragsbestätigung um loszulegen.
Screenshot_20201103-173717.png
E-Up United, dark silver, 100tkm Garantie, CCS, Fahrerassistenz, 4 Schlüssel
Bestellung 07.07.2020, AB 13.08., Abholung 23.07. (nun als Active und leider mit e-sound)

Re: Förderung intelligente Ladestation

LtSpock
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Siehe Punkt 2 im Ablauf: Die Antragsbestätigung darf man als vorläufige Zuteilung verstehen, um loszulegen.
Die Zuteilung im Sinne der Auszahlung erfolgt dann, wenn man sich identifiziert hat und die Nachweise über die Leistungserbringung hochgeladen hat und diese den Förderrichtlinien (mindestens 900€ Kosten, max. 11kW Leistung, ausschließlich im Privatbereich zugänglich) entsprechen.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Samanecto
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Hallo Leute, ich bin auch auf diese Förderung aufmerksam geworden und hatte gerade ein längeres Gespräch mit der KfW Hotline zu den Inhalten des Merkblatts, hier insbesondere Teil 3: Technische Anforderungen an die Ladestation. Falls das folgende im Thread schon diskutiert wurde entschuldige ich mich, ich hab jetzt nicht alle 59 Seiten durchgelesen.

Erste wichtige Auskunft ist, dass auch 22 kW Ladestationen förderfähig sein sollen, wenn diese auf 11 kW begrenzt werden.
Zweite wichtige Info: Vor Beginn der Förderung am 24.11. soll noch eine Liste der förderfähigen Ladestationen veröffentlicht werden.

Das längere Gespräch mit der KfW Hotline hatte ich nun deshalb, weil ich insgesamt die technischen Voraussetzungen insbesondere in Bezug "auf Anforderunge des Netzbetreibers ist die Steuerung zuzulassen" als nicht ohne weiteres erfüllbar kritisiert habe.
Es gibt meines Erachtens keine 11 kW Ladestationen die eine solche Steuerung ohne sehr teure Zusatzkomponenten ermöglicht. Es gibt 22 kW Ladestationen die zumindest eine LAN/WLAN o.ä. Schnittstelle haben um eine solche Steuerung zu integrieren, aber auch da handelt es sich bei der "Steuerung" um teure Zusatzkomponenten im Verteiler. Eine Ladestation (Wallbox) für Privatpersonen die von Haus aus vom Netzbetreiber steuerbar ist gibt es nicht!

Hinzu kommt, dass hier Anforderungen an die Ladestationen gestellt werden, die viele Netzbetreiber gar nicht haben. Die für uns zuständige e.dis z.B. regelt keine Anlagen, gilt z.B. auch für unsere Wärmepumpe die theoretisch so installiert werden könnte, dass sie steuerbar ist. Für eine sinnvolle Steuerbarkeit ist Voraussetzung aber auch, dass das Gerät (in diesem Fall die Ladestation) an einem eigenen Stromkreis hängt, da ja sonst alle anderen Geräte mitgeschaltet würden. Wer also z.B. wie ich schon ausreichende Leitungsschutzschalter, Sicherungen, Kabel in die Garage liegen hat, an dem Kabel bzw. dem Stromkreis aber noch das Garagentor hängen hat, der darf sich dann beim "Abschalten der Ladestation durch den Netzbetreiber" darüber freuen, dass die Garage auch nicht mehr öffnet. Ich kann mir vorstellen, dass das nicht nur bei mir so ist, denn wer hat denn schon ein dickes Kabel an einem eigenen Stromkreis in der Garage liegen ohne es bisher für irgendwas genutzt zu haben.
Im Ergebnis sind gute Ladestationen wie z.B. die Heidelberg Home Eco mit 11 kW oder die ABL eMH 1 11 kW die im ADAC Test sehr gut abgeschlossen haben und günstig sind von der Förderung mehr oder weniger ausgeschlossen oder zumindest nicht zu den dargestellten Beispielpreisen installierbar. Diese Ladestationen könnte man nur durch den Netzbetreiber steuerbar machen, wenn man sie an einem eigenen Stromkreis (ggf. neues Kabel verlegen obwohl schon eines vorhanden, neue separate Sicherungen im Verteiler obwohl ggf. schon vorhanden) mit zusätzlicher (sehr teurer) Steuerungstechnik im Verteilerschrank installiert. Zumindest in meinem Fall entstehen da so viele zusätzliche Kosten alleine schon für Erdarbeiten auf ein paar Metern um ein neues Kabel für einen eigenen Stromkreis zu verlegen, dass die Mehrkosten die Förderung von 900 EUR um ein vielfaches auffressen. Ein völlig absurdes Angebot lautete z.B. auf 12.000 EUR für eine nicht näher benannte 11 kW Ladestation mit Garantie auf Förderfähigkeit. Ich weiß nicht ob ich da lachen oder weinen soll.

Ich halte die Förderung für wenig durchdacht und sicherlich nicht mit den Netzbetreibern abgesprochen. Zumindest e.dis handelt bei uns sehr kundenfreundlich und verlangt keine Steuermöglichkeiten wo nicht notwendig oder nicht sinnvoll. Weder unsere 24,12 kWp PV-Anlage noch die Wärmepumpe mit nur 3,5 kW elektrischer Leistung (max. für WW) sind steuerbar.
Ich tendiere im Moment dazu mir einfach schon jetzt die Heidelberg installieren zu lassen, da ich die einfach ans vorhandene Kabel anschließen lassen kann und fertig. Keine weiteren Arbeiten notwendig. Ist dann halt nicht steuerbar, aber alles was e.dis möchte, ist die Meldung der Inbetriebnahme (keine Genehmigungspflicht). Der VW ID.Charger wäre eine alternative wegen "coolness" (Design) und App Steuerbarkeit, wobei ich die in der Praxis wohl nicht brauche, da ich das Laden auch über die UVO App vom Niro beenden kann.
Kia E-Niro 64 kWh in der Garage (Oct 2020) und 24,12 kWp PV-Anlage aufm Dach (Jul 2018)

Re: Förderung intelligente Ladestation

Chris208
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Samanecto hat geschrieben: Zweite wichtige Info: Vor Beginn der Förderung am 24.11. soll noch eine Liste der förderfähigen Ladestationen veröffentlicht werden.
Und genau das würde und werde ich jetzt erstmal entspannt abwarten. Ich denke dann wird man schlauer sein als wenn man sich auf die Aussagen eines einzelnen KFW Mitarbeiters (ohne einen Nachweis dass er WIRKLICH weiß wovon er spricht) verlässt. Ich zumindest, mit ähnlichen Plänen, werde bis dahin die Füße still halten und entspannt abwarten. ;)
Wenn das benötigte Equipment dann erst ab 3k€ losgehen sollte, gibt es halt eine nicht kommunikative Ladestation und die Kfw-Förderung bleibt wo sie ist.
Das kann ich mir aber ehrlich gesagt gar nicht vorstellen. Denn wenn die Mehrkosten für die Fremdsteuerung i.d.R. die 900 € um ein Vielfaches übertreffen bei gleichzeitig KEINEM benefit für denjenigen der die Box installieren möchte (ganz im Gegenteil), dann wird die Förderung von niemandem in Anspruch genommen werden.
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