Dein Messstellenbetreiber betreibt deine Messtelle.
Dein Netzbetreiber betreibt dein Netz und schaltet deine Lasten netzdienlich.
Deinen Messtellenbetreiber kannst du ja jederzeit wechseln.
Deinen Netzbetreiber aber ja nur durch Umzug, oder?
der "1x steuerung über separaten zaehler und abschaltung (kein vnb angegeben)" ist auch bei mir die LVNChauswe hat geschrieben: ↑Ergänzen kann ich LVN (LEW Verteilnetz): Man prüft zwar noch und die finale Antwort habe ich noch nicht erhalten, aber laut mündlicher Auskunft ist in jedem Fall eine Steuerung erforderlich, auch bei 11 kW.disorganizer hat geschrieben: ↑ @LtSpock das ist nicht so.
Die Rückmeldung der VNB ist gespalten:
1x keine steuerung noetig (netzeBW)
1x steuerung über separaten zaehler und abschaltung (kein vnb angegeben)
Und wenn ich es als Laie richtig verstehe, bedeutet Steuerung auch eigener Zähler - was blöd ist, da bei uns alle drei Zählerplätze belegt sind (PV, Wärmepumpe, Zweichrichtungszähler).
Warum das Ganze auch bei 11 kW steuerbar sein soll, wo doch bis 11 kW nur eine Mitteilungspflicht besteht, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Übrigens wurde noch angesprochen, dass man seine PV-Förderung verlieren könnte bei Inanspruchnahme der KfW-Förderung 440. Das kann ich mir aber nun wirklich nicht vorstellen, da es ja gerade gewünscht und sogar Fördervoraussetzung ist, PV-Strom zu verwenden (sofern man nicht Ökostrom bezieht). Und wer hat denn eine nicht geförderte PV-Anlage auf dem Dach? Bei uns seit 2009 und seit 2012 inkl. Eigenverbrauchsoption.
Haben sie Dir die Auskunft auch mündlich erteilt oder hast Du das schriftlich bekommen?quaker75 hat geschrieben: der "1x steuerung über separaten zaehler und abschaltung (kein vnb angegeben)" ist auch bei mir die LVN
Es wurde in mindestens einem Fall gezielt nach der KfW Förderung gefragt.Diesen Parameter hat hier noch niemand mitgeteilt, wenn eine Steuerung verlangt wird.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Nur einen Tag nach meiner Anfrage habe ich einen Rückruf meines Netzversorgers LVN erhalten und in einem äußerst ausführlichen und sehr freundlichen Telefonat wurden mir sämtliche Vorgaben erläutert - und vor allem in meinem/unserem Sinne positiv:
Tja mein VNB ist "Stromnetz Hamburg" und die wollen mir auch nicht erlauben das ich die Wallbox an den Zähler hänge an dem im Moment nur die WP hängt.ptc hat geschrieben: ↑ Hallo Forenmitglieder,
hallo LtSpock (wollte eine private nachricht schreiben, was aber noch nicht möglich ist),ich wohne auch im Gebiet der Netze BW und möchte mir eine Wallbox zulegen. Mal abgesehen von den Fördermöglichkeiten, die es gibt und den damit verbundenen Bedingungen, möchte ich die WB am WP-Zähler anschließen lassen. Mein Elektriker hat über pers. Kontakte bei der Netze BW angefragt und ihm wurde gesagt, dass dies nicht genehmigt wird. Ich habe daraufhin selbst angefragt und um schriftliche Erklärung gebeten, wenn es abgelehnt wird um es rechtlich prüfen zu lassen.LtSpock hat geschrieben: ↑ Noch ein Nachtrag zu Netz BW:
Wärmepumpe: tägliche Unterbrechung 1,5h und eine Gesamtleistung bis 2kW wird nicht unterbrochen
Ladestation: Die Ladeinfrastruktur (LIS) wird über einen Kontakt des Funkrundsteuerempfängers gesteuert. Hinter diesem Kontakt ist ein Fahrplan hinterlegt, in dem der Leistungsbezug der LIS auf einphasig 8 A bzw. dreiphasig je-weils 8 A zu reduzieren ist. Die aktuelle Regelzeit ist täglich von 19 Uhr – 23 Uhr.
D.h. Wärmepumpe wird komplett unterbrochen und die Wallbox je Phase auf 8A (3x1,84kW = 5,5kW) begrenzt. Würde ja keinen Sinn machen die Wallbox für Stunden über Nacht zu unterbrechen.
Sehe ich es richtig, dass die Netze BW es gar nicht entscheiden darf an welchem Zähler der Anschluss erfolgt, da das Sache des Messstellenbetreibers ist ? (gut, bei mir ist das auch die Netze BW, das lässt sich aber ändern).
Bei Anschluss auf den Standardzähler (Lichtstrom) interessiert es die Netze BW doch auch nicht und die Belastung des Stromnetzes ist gleich. Hat für mich den Anschein nur das geringere Netzentgelt verhindern zu wollen.
Kann der aufgrund der WP verbaute RSE nicht noch einen zweiten Verbraucher steuern und somit andere Schaltzeiten realisieren?
Danke für eine kurze Antwort/Erklärung
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von Satz 1 gelten auch Elektromobile.