KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Dein Messstellenbetreiber betreibt deine Messtelle.
Dein Netzbetreiber betreibt dein Netz und schaltet deine Lasten netzdienlich.

Deinen Messtellenbetreiber kannst du ja jederzeit wechseln.
Deinen Netzbetreiber aber ja nur durch Umzug, oder?
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020
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Re: Förderung intelligente Ladestation

quaker75
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Chauswe hat geschrieben:
disorganizer hat geschrieben: @LtSpock das ist nicht so.
Die Rückmeldung der VNB ist gespalten:
1x keine steuerung noetig (netzeBW)
1x steuerung über separaten zaehler und abschaltung (kein vnb angegeben)
Ergänzen kann ich LVN (LEW Verteilnetz): Man prüft zwar noch und die finale Antwort habe ich noch nicht erhalten, aber laut mündlicher Auskunft ist in jedem Fall eine Steuerung erforderlich, auch bei 11 kW.
Und wenn ich es als Laie richtig verstehe, bedeutet Steuerung auch eigener Zähler - was blöd ist, da bei uns alle drei Zählerplätze belegt sind (PV, Wärmepumpe, Zweichrichtungszähler).

Warum das Ganze auch bei 11 kW steuerbar sein soll, wo doch bis 11 kW nur eine Mitteilungspflicht besteht, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Übrigens wurde noch angesprochen, dass man seine PV-Förderung verlieren könnte bei Inanspruchnahme der KfW-Förderung 440. Das kann ich mir aber nun wirklich nicht vorstellen, da es ja gerade gewünscht und sogar Fördervoraussetzung ist, PV-Strom zu verwenden (sofern man nicht Ökostrom bezieht). Und wer hat denn eine nicht geförderte PV-Anlage auf dem Dach? Bei uns seit 2009 und seit 2012 inkl. Eigenverbrauchsoption.
der "1x steuerung über separaten zaehler und abschaltung (kein vnb angegeben)" ist auch bei mir die LVN

Re: Förderung intelligente Ladestation

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quaker75 hat geschrieben: der "1x steuerung über separaten zaehler und abschaltung (kein vnb angegeben)" ist auch bei mir die LVN
Haben sie Dir die Auskunft auch mündlich erteilt oder hast Du das schriftlich bekommen?

Re: Förderung intelligente Ladestation

LtSpock
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Unabhängig ob man die 11kW mit der WB überschreitet oder nicht muss die zusätzlich erforderliche Leistung über den bestehenden Netzanschluss und die vorhandene Zähleranlage möglich sein. Diesen Parameter hat hier noch niemand mitgeteilt, wenn eine Steuerung verlangt wird.

Bei mir wurden vor ein paar Jahren alle Dachanschlüsse von der Gemeinde kostenfrei auf Erdanschlüsse mit 100A umgestellt. Im Sommer habe ich den Zählerschrank erneuern und Digitalzähler mit 3x60A einbauen lassen. Da sind 11kW der WB von der Last her erst mal pillepalle ...
Zuletzt geändert von LtSpock am Mi 18. Nov 2020, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Diesen Parameter hat hier noch niemand mitgeteilt, wenn eine Steuerung verlangt wird.
Es wurde in mindestens einem Fall gezielt nach der KfW Förderung gefragt.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

Mooriemer
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Ich würde erstmal nächste Woche abwarten. Vielleicht gibt es dann schon Neuigkeiten.

Mir scheint das ganze Programm eh sehr unüberlegt und zu schnell zusammengeschustert. Passt irgendwie zu Andreas "die erste verschwendete Million war die schwerste" Scheuer. Wahrscheinlich hat vorher keiner mit den VNBs und Wallboxherstellern gesprochen. Hoffe das passiert jetzt gerade im Hintergrund damit es zeitnah losgehen wird.
Falls man, in welcher Form auch immer, eine Bestätigung des Netzbetreibers braucht und diese nächste Woche damit konfrontiert werden wird man da auch noch mal nachbessern müssen.
Smart EQ Cabrio
VW Passat Variant GTE
3kWp Inselanlage

Re: Förderung intelligente Ladestation

Carsten77
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Die Avacon fordert bei uns keine Steuerung nach §14a EnWG (per Mail bestätigt) im Zusammenhang mit der Förderung, sofern die Wallbox hinter einem vorhandenen Zähler angeschlossen wird. Auf eigenen Wunsch kann man aber auch einen separaten Zähle, dann inkl. Steuerung nach §14a, installieren lassen, um vom geringeren Netzentgelt zu profitieren. Ich muss jetzt also mal genau ins Preisleistungsverzeichnis gucken und rechnen.
ID.3 Max mit WP, V3.2
VW Connect API als NPM Package (Beta)

Re: Förderung intelligente Ladestation

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Chauswe hat geschrieben:
quaker75 hat geschrieben: der "1x steuerung über separaten zaehler und abschaltung (kein vnb angegeben)" ist auch bei mir die LVN
Haben sie Dir die Auskunft auch mündlich erteilt oder hast Du das schriftlich bekommen?
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Nur einen Tag nach meiner Anfrage habe ich einen Rückruf meines Netzversorgers LVN erhalten und in einem äußerst ausführlichen und sehr freundlichen Telefonat wurden mir sämtliche Vorgaben erläutert - und vor allem in meinem/unserem Sinne positiv:
- Extra Zähler ist nicht erforderlich
- Steuerbarkeit ist ebenfalls nicht erforderlich (bis 11 kW auf jeden Fall, darüber hinaus könnte es irgendwann mal gefordert werden, wobei dann immer noch die Frage ist, ob Altanlagen dort einbezogen werden sollen).
- Und das geforderte Bestätigungsschreiben nach §14a EnWG findet sich auf der Webseite, wenn man weiß, wo man suchen muss (nämlich hier -> Downloads zu Ihrem Netzanschluss -> TAB Niederspannung -> Anforderungen zu Blindleistungsfahrweise für Erzeugungsanlagen/Speicher sowie Anforderung zu Ladeeinrichtungen (PDF - 54 KB).

Und darin heißt es auf Seite 2 unter
2. Anforderungen an den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im Niederspannungsnetz
"(...) Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Summenbemessungsleistung ≤ 12 kVA benötigen grundsätzlich keine
technische Einrichtung zur Wirkleistungsbegrenzung durch den VNB.
Im Falle von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Summenbemessungsleistung > 12 kVA und
≤ 100 kW (105 kVA) kann zunächst auf den Einbau der technischen Einrichtung verzichtet werden. Diese kann jederzeit
durch den VNB nachgefordert werden und ist innerhalb einer angemessenen Umsetzungsfrist einzubauen und
kommunikativ mit dem VNB zu verbinden. Zu diesem Zweck wird daher empfohlen eine Datenverbindung zwischen dem
zentralen Zählerplatz und der Ladeeinrichtung vorzubereiten (z.B. mittels Leerrohr). (...)"


Damit dürfte alles klar sein; der 24.11. kann kommen :-)

Re: Förderung intelligente Ladestation

WuGeDo
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum. Wir wollen uns Ende 2021 eine Elektroauto kaufen. Dabei spielt für uns als Hausbesitzer die Installation einer Wallbox auch eine wichtige Rolle. Daher habe ich Eure interessanten Beiträge hier verfolgt - sehr hilfreich für mich als Neuling :-)

So richtig ausgereift scheint das Programm noch nicht zu sein bzw. nicht in allen Dingen zu Ende gedacht.

Meine Entscheidung: Die KfW Förderung nehme ich nicht in Anspruch. Da wir in Fröndenberg (NRW) wohnen, nutzen wir das Landesprogramm (bis 30.11. noch 60% der Gesamtkosten - das sind dann über 900,00 EUR). Auch beim Landesprogramm gibt es die Auflage der "intelligenten/steuerbaren" Wallbox (also Zugriff durch den Netzbetreiber). Daher wollte ich Euch einmal meinen Sachstand mitteilen.

- Wir wollen die ABL eMH1 verbauen. Laut KfW ist die in der Liste. Beim Landesprogramm NRW gibt es keine Liste (hier steht nur "alle").
- Im Datenblatt der ABL konnte ich nichts von einer Steuerbarkeit lesen (bzw. die technischen Begriffe als Laie nicht verstehen).
- Mein Elektriker hat daher direkt beim Hersteller angefragt. Dieser bestätigt, dass in der ABL Box ein RJ12 Stecker verbaut ist.
- Dieser Stecker kann mit einem Ladecontroller für den Netzbetreiber verbunden werden.
- Bei der Installation (wir warten noch auf den Zuwendungsbescheid - wahrscheinlich Februar 2021) verbaut unser Elektriker dann gleich ein Netzwerkkabel.
- Meine Anfrage beim Netzbetreiber ergab, dass das denen, auch ohne Einbau eines separaten Stromzählers (!) ausreicht. Die Steuerbarkeit ist damit erfüllt.
- Ein separater Stromzähler wird zwar empfohlen (z.B. für extra E-Auto-Strom-Tarif), ist aber damit keine Notwendigkeit
- Laut Netzbetreiber ist dieser aber aktuell ohnehin noch nicht für eine Steuerbarkeit aufgestellt. O-Ton: Wenn in 7 Jahren jeder eine Wallbox besitzt, dann kann das mal ein Thema werden. Bis dahin reicht es, wenn die Box angezeigt wird.

Fazit für mich. Die Box kann verbaut werden. Die Förderbedingung des Zuwendungsgebers ist erfüllt. Der Elektriker muss das beim Einbau bestätigen. Den Netzbetreiber interessiert es im Moment nicht die Bohne ;-)

Mich hat das jetzt einiges an Arbeit/Zeit gekostet, aber das Ergebnis = Zuwendung möglich stimmt mich positiv. Ich hoffe nur, dass das nicht viele Neulinge/Interessierte abschreckt.

Viele Grüße

Re: Förderung intelligente Ladestation

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ptc hat geschrieben: Hallo Forenmitglieder,
hallo LtSpock (wollte eine private nachricht schreiben, was aber noch nicht möglich ist),
LtSpock hat geschrieben: Noch ein Nachtrag zu Netz BW:

Wärmepumpe: tägliche Unterbrechung 1,5h und eine Gesamtleistung bis 2kW wird nicht unterbrochen
Ladestation: Die Ladeinfrastruktur (LIS) wird über einen Kontakt des Funkrundsteuerempfängers gesteuert. Hinter diesem Kontakt ist ein Fahrplan hinterlegt, in dem der Leistungsbezug der LIS auf einphasig 8 A bzw. dreiphasig je-weils 8 A zu reduzieren ist. Die aktuelle Regelzeit ist täglich von 19 Uhr – 23 Uhr.

D.h. Wärmepumpe wird komplett unterbrochen und die Wallbox je Phase auf 8A (3x1,84kW = 5,5kW) begrenzt. Würde ja keinen Sinn machen die Wallbox für Stunden über Nacht zu unterbrechen.
ich wohne auch im Gebiet der Netze BW und möchte mir eine Wallbox zulegen. Mal abgesehen von den Fördermöglichkeiten, die es gibt und den damit verbundenen Bedingungen, möchte ich die WB am WP-Zähler anschließen lassen. Mein Elektriker hat über pers. Kontakte bei der Netze BW angefragt und ihm wurde gesagt, dass dies nicht genehmigt wird. Ich habe daraufhin selbst angefragt und um schriftliche Erklärung gebeten, wenn es abgelehnt wird um es rechtlich prüfen zu lassen.

Sehe ich es richtig, dass die Netze BW es gar nicht entscheiden darf an welchem Zähler der Anschluss erfolgt, da das Sache des Messstellenbetreibers ist ? (gut, bei mir ist das auch die Netze BW, das lässt sich aber ändern).
Bei Anschluss auf den Standardzähler (Lichtstrom) interessiert es die Netze BW doch auch nicht und die Belastung des Stromnetzes ist gleich. Hat für mich den Anschein nur das geringere Netzentgelt verhindern zu wollen.

Kann der aufgrund der WP verbaute RSE nicht noch einen zweiten Verbraucher steuern und somit andere Schaltzeiten realisieren?

Danke für eine kurze Antwort/Erklärung :-)
Tja mein VNB ist "Stromnetz Hamburg" und die wollen mir auch nicht erlauben das ich die Wallbox an den Zähler hänge an dem im Moment nur die WP hängt.

Mein VNB gibt auch keine genauen Erklärungen ab warum sie das verweigern. Nur das Ladestationen und WPs eben nicht gleich "netzdienlich" geregelt werden können. Was ich für Unsinn halte.

Ich habe heute eine Mail an die Bundesnetzagentur geschrieben und mit Verweis auf Energiewirtschaftsgesetz - EnWG § 14a um Hilfe gebeten. Dort steht:
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von Satz 1 gelten auch Elektromobile.
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