16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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@EcommUp

Wer keine Zeit hat und die WOB-Abholung als Stress empfindet, sollte in der Tat über eine Händler-Abholung nachdenken.

Für mich ist das Werk Wolfsburg aber immer ein Erlebnis, da mache ich meist noch 2-3 Übernachtungen. Zeit habe ich als Rentner auch (meistens).
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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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EcommUp hat geschrieben: Ich verplane nie Geld welches ich nicht besitze!
Bissu bekloppt, Mann :?: Dat sacht meine Frau auch imma :!: Hoffentlich kricht die dat nich mit, wat du hier schreiben tus :!: :mrgreen:
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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

dedario
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smarty79 hat geschrieben:
dedario hat geschrieben: "Guten Tag, ich hätte gerne einen Gutschein für ein speziell konfiguriertes und bereits bestelltes Auto".
- "Klar, wie viele dürfen´s denn sein? Mit oder ohne Weihnachtsmotiv?"
Mensch, dass ich da noch nicht drauf gekommen bin!?
Wenn man keine Ahnung hat...

Das ist nen super Hinweis. In dem verlinkten Dokument hat das Finanzministerium eindeutig darauf verwiesen. Du bekommst also die Rechnung für den Gutschein über ein Fahrzeug in Deiner Konfiguration. Finde ich jetzt alles andere als abwegig.
Wenig Ahnung, dafür offensichtlich viel Naivität und Kreativität in Verbindung mit dem Thema "Steuern" hatten schon viele andere in der Vergangenheit ;)
Aber probiere es... Musst in erster Linie ja einen Händler finden, auf den die Eigenschaften zutreffen, denn dort liegt das Risiko. Daher ist das Thema "Insolvenzgefahr" gar nicht so weit hergeholt ...
.
Vom steuerlichen Risiko, dem verstärkten Fokus der Steuerprüfer zum Jahreswechseln hin und der eigentlichen Intention des Gesetzgebers mal ganz abgesehen wird es im Zweifel auch an Kleinigkeiten beim Händler scheitern (Postenverbuchung, rechtssichere Gestaltung des Gutscheins, etc.). Ein individuell konfiguriertes und bereits bestelltes Auto ist nun mal kein "Tageseintritt Schwimmbad" oder "Kinofilm mit Tüte Popcorn".

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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Auch ein Bordell kann Pleite gehen, was ist dann mit dem Freistoß?
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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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alter Falter hat geschrieben:
Bissu bekloppt, Mann :?: Dat sacht meine Frau auch imma :!: Hoffentlich kricht die dat nich mit, wat du hier schreiben tus :!: :mrgreen:
Hömma, pass ma auf watte hier sachs, sonst krisse die Kette am schmecken! :lol: :thumb:

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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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Scholz ist (noch) dagegen, aber eine Verlängerung der Mwst-Senkung ist doch durchaus möglich; dann wäre diese Diskussion hier Makulatur.

https://www.handelsblatt.com/politik/de ... kbFbp6-ap4
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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

whr
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Dann wäre sie nur auf einen etwas späteren Zeitpunkt vertagt.

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

Stefan67
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dedario hat geschrieben: Wenig Ahnung, dafür offensichtlich viel Naivität und Kreativität in Verbindung mit dem Thema "Steuern" hatten schon viele andere in der Vergangenheit ;)
Aber probiere es... Musst in erster Linie ja einen Händler finden, auf den die Eigenschaften zutreffen, denn dort liegt das Risiko. Daher ist das Thema "Insolvenzgefahr" gar nicht so weit hergeholt ...
.
Vom steuerlichen Risiko, dem verstärkten Fokus der Steuerprüfer zum Jahreswechseln hin und der eigentlichen Intention des Gesetzgebers mal ganz abgesehen wird es im Zweifel auch an Kleinigkeiten beim Händler scheitern (Postenverbuchung, rechtssichere Gestaltung des Gutscheins, etc.). Ein individuell konfiguriertes und bereits bestelltes Auto ist nun mal kein "Tageseintritt Schwimmbad" oder "Kinofilm mit Tüte Popcorn".
Die Idee mit dem Gutschein habe ich von einem Kollegen, dessen Sohn seit ein paar Jahren im Finanzamt arbeitet und ihn auf die Möglichkeit hingewiesen hatte.
Und da ich zwar Jurist bin, aber kein Spezialist für Steuerrecht, habe ich mir nicht nur die - ziemlich eindeutige - Vorschrift im Umsatzsteuergesetz angeschaut, sondern auch die - noch eindeutigere - Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (siehe oben).

Vor diesem Hintergrund ist keine Kreativität gefragt, sondern nur ein Autohändlern mit einem minimal kompetenten Steuerberater; und es gibt auch kein steuerliches Risiko.

Das Insolvenzrisiko besteht allerdings wirklich, weswegen man den Händler entweder sehr gut kennen sollte - oder einen Liefertermin am Anfang des neuen Jahres haben.

Juristisch betrachtet ist das Auto übrigens nichts anderes als eine Tüte Popcorn und der Gutschein nimmt nicht den Platz des Autos, sondern den der Bezahlung ein. D.h. es bleibt bei dem Kaufvertrag über einen Neuwagen und der Gutschein ersetzt die Geldzahlung.

Aber möglicherweise wird die Mehrwertsteuer ja auch noch etwas länger unten bleiben. Das wäre sicher noch einfacher.

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

whr
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Und was sagt der Jurist dazu, dass der Händler eine Rechnung für einen Gutschein ausstellt, die BAFA aber eine Rechnung für ein Fahrzeug sehen will, um 6000 EUR Förderung zu gewähren?

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

Stefan67
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Der Kauf des Gutscheins und der Kauf des Wagens sind zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte. D.h., es gibt eine Rechnung über den Kauf des Gutscheins und eine Rechnung über den Kauf des Wagens, bei dem der Kaufpreis mit dem Gutschein bezahlt wird. Der Gutschein ersetzt also nur das Bargeld. Am ehesten vergleichbar wäre, dass es dem BAFA ja auch egal ist, ob man bar oder per Überweisung zahlt.
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