ID 3 - Fast Lane -

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Re: ID 3 - Fast Lane -

1701d
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Das war die Aussage von @West-Ost
Ob VW das wirklich schafft, da habe ich auch Zweifel. Aber VW wird mit Sicherheit alles daran setzen soviele Autos wie möglich in 2020 auszuliefern..
Schließlich geht es darum Strafzahlungen wegen der CO2 Grenzwerte zu vermeiden.
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Re: ID 3 - Fast Lane -

hu.ms
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Gilt aber nicht für alle fast lane modelle. ZV und damit mögliche auslieferung in 2020 gibts
derzeit nur noch für bestimmte.
Für Pro und Pro S z.b. nicht. Für den grossen akku möglicherweise auch nicht.
ID.3 1st. reserviert - aber am 22.07.20 Pro Life + WP bestellt - EZ 03.11.20.
PV 9,6 kw + E3DC akku-speicher 10 kwh = 78 % autark incl. BEV-laden. go-e 1,3 bis 11kw

Re: ID 3 - Fast Lane -

ChristianW
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Ich frag mich ja wie das rechtlich ist. Sie bieten die Modelle Pro und Pro S an, wahrscheinlich weil das die Mindestmodelle laut Bafa-Liste sind. Gleichzeitig bieten sie eine Zusatzvereinbarung an, die aber von Anfang an nur für alle anderen FastLane Modelle galt, nicht für die Modelle Pro und ProS. Diese Zusatzvereinbarung ermöglicht eine Lieferung noch 2020.

Für mich ist das so als wären die Modelle Pro und ProS gar nicht lieferbar, man kann sie nur Pseudo-mäßig bestellen und damit ist es ähnlich wie damals bei Tesla als die Bafa die Prämie entzogen hat weil das kleinste Modell laut Liste gar nicht lieferbar war, bzw. Tesla dieses Modell gar nicht verkaufen wollte.

Diese Vorgehensweise betrachte ich von VW als sehr grenzwertig, wenn nicht sogar verwerflich.

Sollte die Bafa das Spitz bekommen schauen wir uns das mal beim Beispiel des ID.3 77 an.
Der Pro S aus der Bafa-Liste wird für 40.936,31 Euro brutto (16% MwSt.) im Konfigurator geführt. Macht 35.289,92 Euro netto. Mit genau diesem Preis steht er in der Liste. Tatsächlich jedoch ist dieses Modell in 2020 gar nicht lieferbar, VW will es nicht liefern. Die Zusatzvereinbarung ermöglicht nur eine Lieferung des ID.3 Tour für 48.432,44 Euro brutto und damit 41.752,10 Euro netto. Dieser Betrag jedoch übersteigt die 40.000 Euro netto Grenze und damit wäre laut Bafa nur eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro Bundesanteil möglich, statt den 6.000 Euro. Nur falls der Basis-ID.3 77 von der Förderliste verschwinden sollte geht erstmal gar nichts bis das wirklich verfügbare Modell wieder eingetragen wurde. Und dann kostet es einem 1.000 Euro Prämie.

Sehr seltsam finde ich.

Re: ID 3 - Fast Lane -

ID3_TS
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VW würde nie schummeln :-)
ID.3 Pro Performance bestellt am 23.7 mit ZV in Mondsteingrau
ID.4 Pro Performance 1st bestellt am 8.10 in Blue Dusk Metallic

Re: ID 3 - Fast Lane -

GenXRoad
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@ChristianW, es Zählt der BASIS Preis,
Tour ist eine Ausstattungsvariante damit fällt er in die BAFA Förderung denn der BASIS 77kW kostet weniger
VW ID.3 1St - Line 3 - Bestellt 26.06.2020 - Mangangrau Metallic - 1St Mover Club

Re: ID 3 - Fast Lane -

ChristianW
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Ja, es zählt der Basispreis. Nur ist dieses Fahrzeug NICHT verfügbar. Der ID.3 Tour wird mit Zusatzvereinbarung in 2020 geliefert, der Pro S nicht.

Re: ID 3 - Fast Lane -

GenXRoad
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Und wo ist das Problem? Wenn du die Basis haben willst musst halt bis 2021 warten
VW ID.3 1St - Line 3 - Bestellt 26.06.2020 - Mangangrau Metallic - 1St Mover Club

Re: ID 3 - Fast Lane -

ChristianW
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Das ist das Problem:
17.07.2018
Rückabwicklung des Umweltbonus für „Tesla Model S“ erforderlich

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beginnt ab sofort mit der Rückabwicklung des Umweltbonus für das „Model S“ des Automobilherstellers Tesla Germany GmbH.

Das bedeutet, dass Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein „Tesla Model S“ erworben haben, nicht von der Kaufprämie profitieren können. In den Fällen, in denen die Kaufprämie bereits ausgezahlt wurde, muss diese zurückgefordert werden.

Das BAFA hat in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Tesla versucht, eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden herbeizuführen. Das ist leider nicht gelungen. Das BAFA ist aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts somit jetzt gezwungen, die Rückabwicklung durchzuführen.

Zur Erläuterung:

Nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie gemäß der ständigen Verwaltungspraxis des BAFA ist der Erwerb eines Elektrofahrzeugs förderfähig, wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar war, d.h. zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Liefervertrages tatsächlich bestell- und lieferbar gewesen ist.

Im Herbst 2017 hatten sich jedoch Hinweise bestätigt, dass das Basismodell des „Tesla Model S“ nicht - wie angeboten - ausgeliefert werden konnte. Das Modell musste daher am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen werden.

Seitdem stand das BAFA mit dem Hersteller Tesla in engem Kontakt, um eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden von Tesla zu erzielen. Ziel des BAFA war es, eine Lösung zu erreichen, durch die die Kunden schadlos gestellt würden. Im Verlauf der Gespräche hatte das BAFA dem Hersteller Tesla die Möglichkeit eingeräumt, bis Anfang Juli 2018 einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Von diesem Angebot hat der Hersteller keinen Gebrauch gemacht. Die Gespräche mit Tesla sind daher leider ergebnislos verlaufen. In der Folge muss jetzt aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts die Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen.

Quelle Bafa (weiterer Text auf der Seite):
https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemi ... _emob.html
Insbesondere möchte ich auf den folgenden Punkt hinweisen:
... förderfähig, wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar war, d.h. zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Liefervertrages tatsächlich bestell- und lieferbar gewesen ist.
Zuletzt geändert von ChristianW am So 27. Sep 2020, 11:01, insgesamt 2-mal geändert.

Re: ID 3 - Fast Lane -

Rocktober
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hu.ms hat geschrieben: Für den grossen akku möglicherweise auch nicht.
Wie kommst Du zu dieser Vermutung? Der Tour ist ebenfalls in der ZV...

Re: ID 3 - Fast Lane -

West-Ost
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ChristianW hat geschrieben: Das ist das Problem:
17.07.2018
Rückabwicklung des Umweltbonus für „Tesla Model S“ erforderlich

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beginnt ab sofort mit der Rückabwicklung des Umweltbonus für das „Model S“ des Automobilherstellers Tesla Germany GmbH.

Das bedeutet, dass Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein „Tesla Model S“ erworben haben, nicht von der Kaufprämie profitieren können. In den Fällen, in denen die Kaufprämie bereits ausgezahlt wurde, muss diese zurückgefordert werden.

Das BAFA hat in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Tesla versucht, eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden herbeizuführen. Das ist leider nicht gelungen. Das BAFA ist aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts somit jetzt gezwungen, die Rückabwicklung durchzuführen.

Zur Erläuterung:

Nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie gemäß der ständigen Verwaltungspraxis des BAFA ist der Erwerb eines Elektrofahrzeugs förderfähig, wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar war, d.h. zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Liefervertrages tatsächlich bestell- und lieferbar gewesen ist.

Im Herbst 2017 hatten sich jedoch Hinweise bestätigt, dass das Basismodell des „Tesla Model S“ nicht - wie angeboten - ausgeliefert werden konnte. Das Modell musste daher am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen werden.

Seitdem stand das BAFA mit dem Hersteller Tesla in engem Kontakt, um eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden von Tesla zu erzielen. Ziel des BAFA war es, eine Lösung zu erreichen, durch die die Kunden schadlos gestellt würden. Im Verlauf der Gespräche hatte das BAFA dem Hersteller Tesla die Möglichkeit eingeräumt, bis Anfang Juli 2018 einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Von diesem Angebot hat der Hersteller keinen Gebrauch gemacht. Die Gespräche mit Tesla sind daher leider ergebnislos verlaufen. In der Folge muss jetzt aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts die Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen.

Quelle Bafa (weiterer Text auf der Seite):
https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemi ... _emob.html
Insbesondere möchte ich auf den folgenden Punkt hinweisen:
... förderfähig, wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar war, d.h. zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Liefervertrages tatsächlich bestell- und lieferbar gewesen ist.
...die VW ID.3 Modelle ohne unterschriebene Zusatzvereinbarung zur schnelleren Lieferung sind bestell- und lieferbar. Auch Modelle, für die aktuell noch die Zusatzvereinbarung greifen würde, können ja ohne bestellt werden, dann eben mit späterer Lieferung. Hatte ich auch schon.

Wenn der Kunde das Fahrzeug z.B. erst im Mai 2021 bekommen möchte, wird es passend ins Werkssystem mit Lieferwunsch 05/2021 eingesteuert. Ich sehe hier überhaupt kein Problem (für VW).
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