BAFA:
"Der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein. "
"Erwerb" ist wohl das Schlüsselwort.
Nicht bezahlt = nicht erworben, kein Kreuz machen.
"Serienmäßig" heißt nicht umsonst, sondern vom Hersteller im Rahmen der SerienPRODUKTION verbaut, auch optional.
Also kein Kreuz wenn nicht auf der Rechnung, "wir führen stichprobenartige Abgleiche" durch.
Telefonische Auskunft bei der BAFA, etwa vor einer Woche jemanden dort erreicht.
Wie valide diese Aussage jetzt allerdings ist oder ob ich da jetzt irgendwen (den Eindruck hatte ich leider zeitweise) oder einen mit echtem Plan im Sack am Telefon hatte, ich weiß irgendwie nicht...
Im Zweifelsfall kann ja mal jemand dort noch schriftlich anfragen (Kontaktformular)
https://www.bafa.de/SiteGlobals/Forms/K ... 1e36a8faee
Ich habe es bestellt, steht es irgendwann mal auf ner Rechnung, Kreuz im Antrag.
Steht es nicht auf der Rechnung, kein Kreuz, kein Risiko zur Ablehnung des Antrags, kein "Betrug".