[D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
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Re: [D] Höhere Förderung für geplant: u.a. 6.000 statt 4.000 € / erst ab 2021?

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Leider möchte die BaFa ja auch Fahrzeugschein und Brief haben wo der Halter drin steht. Dort steht doch das Zulassungsdatum. Daher macht es doch kein Sinn die Rechnung auf später auszustellen, oder?
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Re: [D] Höhere Förderung für geplant: u.a. 6.000 statt 4.000 € / erst ab 2021?

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Das Zulassungsdatum würde ja irgendwo in 2020 liegen und damit gut sein.

Sollte es einen Stichtag geben, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass er später als der 1.1.20 liegen wird.

Re: [D] Höhere Förderung für geplant: u.a. 6.000 statt 4.000 € / erst ab 2021?

H4TU
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Fossilbär hat geschrieben:
Sollte es einen Stichtag geben, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass er später als der 1.1.20 liegen wird.
Die Bafa selbst sagt doch das die neue Förderung ab dem Tage der Veröffentlichung gilt.
Also warum sollte sie Rückwirkend gelten?

Hat es bei der Bafa, egal welches Programm ich gesehen habe, auch noch nie gegeben das es Rückwirkend galt.

Re: [D] Höhere Förderung für geplant: u.a. 6.000 statt 4.000 € / erst ab 2021?

H4TU
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Ich hatte heute meinen geplanten Termin beim VW Händler bzgl. des E-Up.
Natürlich kam auch die BaFa Förderung zur Sprache.
Nach dem Wissenstand vom Verkäufer, und er sagt er hätte die Info vom Vorgesetzten, erwartet man bei VW noch im Januar eine Entscheidung der BaFa bzw. der EU.
Aus diesem Grunde sei die Zusatzprämie auch erstmal nur bis 31.01. verlängert worden.

Ob da was dran ist oder das üblich Händler Gerede kann und mag ich nicht beurteilen. Jedenfalls habe ich ihm klar zu verstehen gegeben das ein Abschluss sehr wahrscheinlich nur mit höherer Förderung erfolgt, was er auch einsieht.
Wir werden sehen was dran ist ;)

Re: [D] Höhere Förderung für geplant: u.a. 6.000 statt 4.000 € / erst ab 2021?

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H4TU hat geschrieben: Die Bafa selbst sagt doch das die neue Förderung ab dem Tage der Veröffentlichung gilt.
Also warum sollte sie Rückwirkend gelten?
Och, kann schon vorkommen. Zum Beispiel die Dienstwagenbesteuerung.
„3. bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 40 000 Euro beträgt, oder

Re: [D] Höhere Förderung für geplant: u.a. 6.000 statt 4.000 € / erst ab 2021?

Momitzki2
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H4TU hat geschrieben:
Fossilbär hat geschrieben:
Sollte es einen Stichtag geben, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass er später als der 1.1.20 liegen wird.
Die Bafa selbst sagt doch das die neue Förderung ab dem Tage der Veröffentlichung gilt.
Also warum sollte sie Rückwirkend gelten?

Hat es bei der Bafa, egal welches Programm ich gesehen habe, auch noch nie gegeben das es Rückwirkend galt.
Die entscheidenden Fragen sind:

1. Wird in der Rechtsverordnung auf einen bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit abgestellt, nach dem ein bestimmter Rechtsakt vorgenommen worden sein musste oder muss nach der Rechtsverordnung ein bestimmter Rechtsakt nach der Veröffentlichung (= Inkrafttreten der Rechtsverordnung) vorgenommen werden?

2. Auf welchen Rechtsakt wird in der Rechtsverordnung abgestellt - auf den Kauf (= Zugang der Auftragsbestätigung als Annahme der Bestellung), auf den Zugang des Antrags bei der Bafa oder auf die Zulassung des EV?

Re: [D] Höhere Förderung für geplant: u.a. 6.000 statt 4.000 € / erst ab 2021?

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Momitzki2 hat geschrieben: Die entscheidenden Fragen sind:

1. Wird in der Rechtsverordnung auf einen bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit abgestellt, nach dem ein bestimmter Rechtsakt vorgenommen worden sein musste oder muss nach der Rechtsverordnung ein bestimmter Rechtsakt nach der Veröffentlichung (= Inkrafttreten der Rechtsverordnung) vorgenommen werden?

2. Auf welchen Rechtsakt wird in der Rechtsverordnung abgestellt - auf den Kauf (= Zugang der Auftragsbestätigung als Annahme der Bestellung), auf den Zugang des Antrags bei der Bafa oder auf die Zulassung des EV?
Genau! Und so lange das nicht klar ist, warte ich mit meinem Antrag. Man hat ja 9 Monate Zeit.
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Re: [D] Höhere Förderung für geplant: u.a. 6.000 statt 4.000 € / erst ab 2021?

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Genau! Und so lange das nicht klar ist, warte ich mit meinem Antrag. Man hat ja 9 Monate Zeit.[/quote]

9 Monate nach Zulassung?

Re: [D] Höhere Förderung für geplant: u.a. 6.000 statt 4.000 € / erst ab 2021?

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Eigentlich 9 Monate nach Zuwendungsbescheid.
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Re: [D] Höhere Förderung für geplant: u.a. 6.000 statt 4.000 € / erst ab 2021?

sisteron69
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Hallo Zusammen,
in den gesamten Förderinfos ist mir ein Punkt noch nicht klar. Möglicherweise habe ich es irgendwo überlesen, aber ist geregelt, bis wann der Förderantrag gestellt werden muss? Beispiel: Ich schließe einen Leasingvertrag beim Händler ab am 07.01.2020. Bis wann, von diesem Datum aus muss der Antrag gestellt werden?
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