bm3 hat geschrieben: ↑
[...] die müssen den Kunden doch nur ein Angebot mit einem ausgewiesenen Mindestrabatt machen. Alles Andere können die Kunden auch durchaus selbst erledigen. Wenn es hart kommt dann sind sie eben alleine dabei.
Die BAFA hat sich da in letzter Zeit sehr kulant gezeigt.
Im Sinne des Erfinders ist/war das aber nie.
Die Richtlinie sieht auf dem Papier klar vor, dass auf der Rechnung der Herstelleranteil ausgewiesen und abgezogen werden muss.
Niemand kann aktuell sagen ob
a) die BAFA weiterhin kulant jeglichen Rabatt akzeptiert, solange er hoch genug ist
b) ob mit der neuen Regelung die Fördervoraussetzungen und die praktische Umsetzung/Prüfung diesbezüglich gleich bleibt
c) es nicht einen Kaufstichtag für die Inanspruchnahme der höheren Förderung geben wird
Ich würde daher nicht drauf vertrauen dass der Rabatt einfach nur hoch genug sein muss