Eichrecht und WEGs

Re: Eichrecht und WEGs

smarty79
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Aus eigener Erfahrung ist WEG-Recht die reinste Pest. Für die angedachte Änderung der Installation solltet Ihr Einstimmigkeit anstreben. Das passiert aber nur, wenn die nicht-E-Auto-Fahrer im Boot sind.

Wenn Ihr im Beschluss klar festhaltet, dass die Leitungsverluste nach Entnahme gemäß Wallbox verteilt werden, ist das ja erstmal verursachungsgemäß und daher kaum angreifbar. Das Eichrecht spielt m.E. erst eine Rolle, wenn man Leistungen öffentlich anbietet.

Spannender ist eher die Frage, wie es mit späteren zusätzlichen E-Auto-Fahrern aussieht. Werden die nachträglich an den Kosten für die Infrastruktur beteiligt? Werden die bisherigen Nutzer beteiligt, wenn aufgrund einer zusätzlichen Wallbox eine Erweiterung des Hausanschluss oder die Einführung eines Lastmanagements erforderlich ist? Da lohnt sich vielleicht ein Blick in den Entwurf für das neue WEG-Gesetz. Andernfalls sind da Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert...
e-Up! style am 02.07.20 in WOB abgeholt.
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Re: Eichrecht und WEGs

DiLeGreen
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Ich finde die Idee gut es wie beim Warmwasser zu handhaben, da gibt es ja auch Leitungsverluste und es wird soweit ich mich erinnere für die einzelnen Wohnungen nicht die Einheit berechnet, sondern entsprechend Anteile an der Gesamtsumme.
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Re: Eichrecht und WEGs

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Nichtraucher hat geschrieben: Bei den Anforderung des Eichrechts geht es um mehr.
Klar braucht es dafür entsprechende Zähler, aber es geht auch darum, dass eindeutig festgehalten wird wer von wann bis wann wieviel geladen hat und dass diese Informationen fälschungssicher gespeichert und übertragen werden.
Komisch dass diese hohen Anforderung beim Ablesen von Wasser- und Wärmemengenzählern in den gleichen Wohnanlagen dann wieder völlig schnuppe sind. Häufig wird ja eine Ablesefirma mit der Ablesung beauftragt, die nicht nur die Wohnungszähler, sondern auch Untergruppenzähler von Gebäudeteilen ablesen müsste, z.B. zur Kostenabrenzung der Wasser/Heizungs-Bezugskosten von unterschiedlichen (benachbarten) WEGs, welche z.B. aus einem gemeinsamen Blockheizkraftwerk mit Wärme/Wärmwasser versorgt werden.

Diese Untergruppenzähler (oft jeweils 1 Haupt- und 1 Nebenstromzähler pro Verbrauchsstrang) werden von den Ablesern oft nicht gefunden, oder die Werte fröhlich, aber völlig unsachgemäß, addiert oder subtrahiert, gerade wie es der jeweilige Ableser üblicherweise macht, oder es wird einfach für einen der beiden Zähler der Wert vom vorletzten Jahr oder die 0 genommen. Die Kostenabgrenzung ist dann völlig für den Arsch, aber es interessiert keinen ob der einen WEG 10.000 € mehr oder weniger berechnet werden.

Nur bei den 10 € für elektrischen Strom, da muss natürlich erst ein Meßungetüm für 10.000 € eingekauft werden.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Eichrecht und WEGs

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Hallo, du schreibst das wieder so verallgemeinert und pauschal hier dass niemand etwas damit anfangen kann. Bei unserer WEG und das ist keine kleine, passt schon immer Alles bei der Wasser-, Abwasser und Wärmeabrechnung, das ist doch bei jeder WEG wieder anders .
Ob man hier bei der internen Verteilung von Stromkosten innerhalb einer WEG überhaupt das Eichrecht groß bemühen muss halte ich für fragwürdig. Die zur Abrechnung verwendeten Zwischenzähler sollten gültige Eichplaketten haben und das reicht dann auch schon.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Eichrecht und WEGs

Oberfranke
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bm3 hat geschrieben: Hallo, du schreibst das wieder so verallgemeinert und pauschal hier dass niemand etwas damit anfangen kann. Bei unserer WEG und das ist keine kleine, passt schon immer Alles bei der Wasser-, Abwasser und Wärmeabrechnung, das ist doch bei jeder WEG wieder anders .
Ob man hier bei der internen Verteilung von Stromkosten innerhalb einer WEG überhaupt des Eichrecht groß bemühen muss halte ich für fragwürdig. Die zur Abrechnung verwendeten Zwischenzähler sollten gültige Eichplaketten haben und das reicht dann auch schon.
Der Einsatz geeichter Zähler sollte bei einer derartigen Aufteilung selbstverständlich sein, darauf wird auch der Verwalter bestehen um Risiko zu vermindern. Die weiteren Regeln des Eichrechts im Bezug auf Ladesäulen treffen hier auch aus meiner Sicht nicht zu. Es findet kein Verkauf an Dritte statt, es wird nur ein gemeinsamer Verbrauch nach nachvolziehbaren Kriterien aufgeteilt. Die Aspekte Nachprüfbarkeit etc. betreffen in WEGs in der Regel nicht jeden einzelnen Ladevorgang, insofern ist mit geeichten Zählern allen Genüge getan.
Tesla Model S85 seit 26.11.2015 :D :D :D
www.e-mops.de - Ladestationen mit Wau-Effekt

Re: Eichrecht und WEGs

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Wenn ich die Ort+Zeit nenne bringt das ja auch nicht so viel. Aber, vielleicht kennt die Verwaltung wer, bzgl. Ladeanschluss wird sie hier erwähnt.

Ich denke, dass dieses Phänomen mit der komplett falschen Ablesung von Haus(teil)zählern ein sehr selten aufgedecktes (es ist kaum möglich, beim gewerblichen Verwalter die oft mit der einer WEG-Verwaltung beauftragt werden, überhaupt ein Problembewustsein zu erzielen), aber öfter auftretendes Phänomen ist.

Ausschnitt aus einer Email von der Qualitätssicherung einer bekannten Ableser T....m. nach einer Reklamation (anonymisiert, Zählernummern und Werte leicht verändert):
In WEG 1 wurde der WZ Nr. 53133911 per 31.12.17 nicht abgelesen. Statt dessen fand der Ableser einen uns unbekannten WZ Nr. 7461 mit Stand 91474,8 vor. Keine Ahnung, was das für ein Zähler ist, wer den montiert hat und was der misst… Nach Ihren Angaben (so hat es zumindest das Abrechnungscenter erfasst) war der Stand des WZ 53133911 am 28.6.18 = 296,786. Leider ist nirgends ersichtlich dokumentiert, wer Ihrerseits diesen Stand geliefert hat. Statt nun diesen Stand auf den 31.12.17 rückzurechnen, wurde hier eiskalt der exakte Vorjahresverbrauch aus 2016 i.H.v. 92892 kWh angesetzt… Eine Rückrechnung hätte für 2017 109220 kWh ergeben.

In WEG 2 finde ich keine Auffälligkeiten bei der Ablesung dieses Zählers. Die Abweichen 2015 zu 2016 ist einfach den natürlichen Schwankungen geschuldet. Allerdings fand unser Mann einen zusätzlichen, bis dato unbekannten WZ Nr. 7579 mit Stand 1868,5 per 31.12.17 vor. Fraglich, wieso, weshalb, warum.

In WEG 3 wird es nun besonders krass. Der WZ Nr. 1334 wurde per 31.12.15 (!) mit Stand 987,35 abgelesen. Per 31.12.16 dann mit 1417,5. Allerdings gab es lt. Ableser noch einen uns bis dahin unbekannten WZ Nr. 4841 mit Stand 1117,5. Für 2016 dann abgerechnet 987,35 - 1117,5 = 131153 kWh. Also zwei verschiedene Zähler zusammengebastelt. Dieser Verbrauch war sicherlich falsch, da Altstand aus WZ 1334 und Neustand aus WZ 4841… natürlich keine korrekten Verbrauch ergeben können. Per 31.12.17 dann wieder Ablesung der WZ Nr. 1334 mit 1484,4. Abgerechnet 1417,5 - 1484,4 = 66900 kWh. Wäähhh…
Das Wäähhh… am Ende ist nicht von mir, sondern von der Dame aus der Qualitätssicherungs-Abteilung der beauftragten Ablesefirma. Die WEG-Verwaltung kann mit der ganzen Geschichte nichts anfangen. Für eine korrekte Kostenabgrenzung müssten alle 18 Untergruppenzähler aus WEG 1 bis 9 (!) korrekt ermittelt und zugeordnet werden. Die Mondlandung ist dagegen ein Kinderspiel.
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Re: Eichrecht und WEGs

Hupsi37
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Ilchi hat geschrieben: Liebe Experten des Eichrechts,

könnt ihr mir sagen, inwieweit das Eichrecht und explizit seine Abrechnung bei WEGs zum Tragen kommen kann?

Hintergrund: Wir würden gerne in unserer WEG vom Allgemeinstrom einen Strang in die Garage legen. Natürlich kommt hier ein Zähler hin. Ebenso planen wir an allen Wallboxen einen Zähler. Selbstredend sind alle Zähler geeicht.
Abgerechnet werden sollen nun natürlich alle kWh an den Boxen, soweit, so einfach. Zusätzlich sollen alle Verlust-kWh der Leitung anteilig der Lademengen aufgeteilt werden.
Wenn ihr das in eurer WEG so aufbaut, sollte das eigentlich passen und die Abrechnung ist denkbar einfach:
- Allgemeinstromzähler Z1
- Zähler Abgang Ladeboxen Z2
- Zähler Ladeboxen Z3..Zm
- Rechnungsbetrag Allgemeinstromzähler X

Der Betrag X wird dann einfach aufgeteilt in:
- tatsächlicher, umlagefähiger Allgemeinstrom Y1 = Z1/(Z1+Z2)*X
- Ladestrom Y2 = X - Y1 oder Z2/(Z1+Z2)*X

Der Ladestrom Y2 kann dann anteilig auf die Ladeboxen aufgeteilt werden, dann sind auch etwaige Verluste abgedeckt:
- Ladestromabrechnung Nutzer Yn = Zn/Summe(Z3..Zm)*Y2

Ihr rechnet also nicht den tatsächlichen Zählerstand Zn ab, sondern den Anteil von Zn an den gesamten Ladestromkosten.

Bezüglich Eichrecht ist das unproblematisch, wenn alle Zähler geeicht sind. Zur einfachen Abrechnung sollten alle Zähler zum gleichen Ablesedatum abgelesen und abgerechnet werden. Hierzu ist es evtl. sinnvoll, wenn die Ladeboxen fernauslesbar sind. Wenn ihr ein lokales Lastmanagement braucht, müsst ihr ja eh die entsprechende Kommunikation aufbauen.

Viel Erfolg bei der Umsetzung!
e-NV 200 Camper und Ioniq FL
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