Post vom Eichamt.....

Re: Post vom Eichamt.....

Elektrivirus
read
Amt … die sollten sich mal überlegen, wer denn eigentlich ihre Gehälter zahlt, und ob es so sinnig ist, genau diesen Menschen ständig auf die Füße zu treten. Haben die nichts Wichtiges zu tun? Haben so viel Zeit, durchs Netz zu surfen auf der Jagd nach "Klienten"? Denen geht's doch nur drum, noch eine Installation zu finden, wo sie für teuer Geld dann regelmäßig ein Kleberle dranpatschen können.
Anzeige

Re: Post vom Eichamt.....

yxrondo
  • Beiträge: 905
  • Registriert: Do 4. Mai 2017, 17:15
  • Wohnort: Schönwalde-Glien
  • Hat sich bedankt: 43 Mal
  • Danke erhalten: 207 Mal
read
Da kannst Du dich aufregen wie Du willst..........Das entwickelt sich zu einem Problem und ist nicht mit kleinklein beizukommen. Hier sollte eine gemeinsame, zentrale, juristisch abgeklärte Lösung gefunden werden. Gemeinsam gegen diese Willkür!
Ioniq Premium schwarz, seit dem 30.05.18 abgasfrei unterwegs, und ab 30.11.20 zusätzlich mit e-niro Vision 64kw

Re: Post vom Eichamt.....

Hell
  • Beiträge: 1157
  • Registriert: Fr 15. Jun 2018, 20:08
  • Hat sich bedankt: 53 Mal
  • Danke erhalten: 143 Mal
read
drilling hat geschrieben:
Hell hat geschrieben: Schreib denen einen Brief, dass das eine private Ladestation ist und Du keinen Strom verkaufst. Den entsprechenden Hinweis auf eine gewünschte Spende würde ich dann im Verzeichnis sofort löschen, damit es keine Probleme gibt.
eine Spende ist nicht verpflichtend somit gibt es keinen Grund den Hinweis zu löschen.

Übrigens, in Deutschland sind Schenkungen bis zu 20.000€ innerhalb von 10 Jahren von nicht-Familienmitgliedern steuerfrei.
Ich glaube kaum das die Spenden auch nur annähernd auf diesen Betrag kommen, insofern ist das auch steuerlich kein Problem.


---
Nach der Legaldefinition in § 516 Absatz 1 BGB handelt es sich bei der Schenkung um eine unentgeltliche Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert. Eine Schenkung erfolgt in der Regel als Handschenkung, kann jedoch auch in Form eines Schenkungsversprechens ergehen. Die Schenkung ist jedenfalls von den sog. unbenannten Zuwendungen zu unterscheiden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch eine Schenkung grundsätzlich ab einen gewissen Betrag steuerpflichtig ist.

Nach § 518 BGB ist ein Schenkungsvertrag nur dann wirksam, wenn das Schenkungsversprechen notariell beurkundet wurde, da anderenfalls eine Nichtigkeit des Geschäfts wegen Formmangel gegeben ist (vgl. §§ 125, 128 BGB). Zweck der notariellen Beurkundung ist nicht nur die Verhütung vor übereilter Schenkungsversprechen, sondern auch die Klarstellung, dass tatsächlich ein ernstgemeintes Versprechen vorliegt.

Unbenannte Zuwendung sind solche unentgeltlichen Zuwendungen, die von einem Ehepartner an den andren fließen. Sie unterscheiden sich von Schenkungen dadurch, dass sie unter dem Vorbehalt des Fortbestands der Ehe gemacht worden sind (vgl. BGH mit Urteil vom 28.03.2006, Az.: X ZR 85/04); sie sind deshalb als familienrechtliches Rechtsverhältnis anzusehen, wodurch eine Anwendbarkeit des Schenkungsrechts ausscheidet.

--> Das ist keine Schenkung, wenn man für das Stromladen eine "Spende" hinterlegt (sonst würde das Eichamt auch gar nicht solche Briefe verschicken (dürfen).

Re: Post vom Eichamt.....

Naheris
read
Und Du bist jetzt ganz sicher, dass ein "Schenkungsvertrag" auch 100% deckend mit einer "Schenkung" ist? Und das eine "Schenkung" immer erst "versprochen" werden muss bevor sie erfolgt, also "geleistet" wird? Ich kann mich nämlich nicht daran erinnern, dass mir irgend jemand jemals eine notarielle Beurkundung dafür gegeben hat, als er mir etwas zum Geburtstag geschenkt hat. Und das schließt eine Bundesbehörde mit ein. Zudem habe ich eigentlich niemals vorher ein Versprechen bekommen, dass ich etwas geschenkt bekommen werde. Ich habe es einfach so erhalten, ganz ohne formellen Vertrag. Da wurde dann einfach mal geleistet anstatt erst zu versprechen.

Übrigens hast Du Dich in Deiner Interpretation irgendwie nur auf Abschnitt (1) des Paragraphs bezogen. Wie siehst Du (2): "Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt"?

Was aber wohl nicht ist, dass es sich bei einer sog. "Stromspende" um eine Bezahlung handelt. Die Boxbesitzer bieten vertraglich gesehen eine kostenlose Abgabe des Stroms an. Die Annahme und Lieferung erfüllt somit den Vertrag. Die "Stromspende" vom Nutzer danach ist freiwillig. Es ist also keine formelle Gegenleistung für den Strom. Sie ist zudem häufig unpersönlich. Ich weiß ja nicht, wer mir mal wieder 5 Euro in den Briefkasten gesteckt hat. Ich weiß nicht einmal, ob es überhaupt für den Strom war. Es kann auch eine Leistung für die Steckerabnutzung sein, oder weil man noch ein gratis WLAN dazu bekommen hat, oder weil jemand einen 5 Euro Schein auf meinem Grundstück gefunden hat.

Ich nehme jetzt einfach mal an, dass eine Schenkungsvertrag nur einklagbar wird, wenn er notariell bekundet wird. Ansonsten wird er auch erfüllt, wenn die Schenkung erfolgt. Oder man kriegt halt einfach etwas geschenkt. Und da eine Schenkung steuerlich immer zwischen zwei spezifischen Personen zu versteuern ist, glaube ich jetzt mal nicht an irgend ein Problem bei den 5 und 3 Euro, die ich jeden Monat maximal in meiner Box vorfinde.

Da wird genau gar nichts wegen unternommen werden am Ende. :mrgreen:
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Post vom Eichamt.....

Hell
  • Beiträge: 1157
  • Registriert: Fr 15. Jun 2018, 20:08
  • Hat sich bedankt: 53 Mal
  • Danke erhalten: 143 Mal
read
Punkt 2 tut hier nichts zur Sache. Ich will aufzeigen, dass hier keine Schenkung vorliegt (oder habt ihr schon mal zufällig Geld im Briefkasten liegen gehabt - ohne vorher darauf hingewiesen zu haben, dass man sich über eine "Spende" freuen würde)?.

Re: Post vom Eichamt.....

Benutzeravatar
  • mlie
  • Beiträge: 4235
  • Registriert: Mo 5. Aug 2013, 10:43
  • Wohnort: bei Unterlüß
  • Hat sich bedankt: 2104 Mal
  • Danke erhalten: 419 Mal
read
Die Beamten im Eichamt sind offensichtlich - jetzt sogar nachweisbar, da schriftlich - nicht ausreichend oder sogar mutmasslich in keinster Weise ausgelastet. Und leiden sogar so unter Langeweile, dass sinnfrei als Beschäftigungstherapie auf Steuerzahlerkosten private Ladepunkte herausgesucht werden (die offensichtlich primär als Notanker, nicht als Geschäftsmodell zur Abrechnung, dienen) und Briefe umweltschädlich mit Konfliktdiesel verteilt werden, wo es auch eine eMail an den Betreiber täte.

Deshalb schlage ich vor, einen Brief an den Vorgesetzten zu senden, mit der Aufforderung der Versetzung der betreffenden Beamten in die BAFA, denn die Leute in der BAFA haben offensichtlich keine Langeweile, sondern tatsächliche Auslastungsprobleme. So wäre allen geholfen, die Beamten tun etwas sinnvolles für Ihren Sold und die Elektroautoprämie wird dann wohl dank der Unterstützung der ehemals gelangweilten Kollegen nun halbiert werden. WIN-WIN!

Ansonsten muss man eben den SDM630 als MID Version sichtbar hinhängen, ggf in einem AP-FR-Gehäuse, dass zwischen Ladepunkt und Anschlusskabel kommt. Dann ist da ja Ruhe, kann mir keiner erzählen, dass ein sichtbarer MID Zähler nicht eichrechtskonform wäre.

Zeitabrechnung geht ja nur auf dem Gelände der PTB, weil ja niemand sonst eine geeichte Atomuhr im Keller rumstehen hat - glaube ich.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Post vom Eichamt.....

enabler
  • Beiträge: 798
  • Registriert: Sa 19. Mär 2016, 22:49
  • Hat sich bedankt: 106 Mal
  • Danke erhalten: 194 Mal
read
mlie hat geschrieben: Die Beamten im Eichamt sind offensichtlich - jetzt sogar nachweisbar, da schriftlich - nicht ausreichend oder sogar mutmasslich in keinster Weise ausgelastet. ..., mit der Aufforderung der Versetzung der betreffenden Beamten in die BAFA, ...
Aus der Distanz betrachtet: Du (bzw. die Lobbygruppe "GE-Nutzer") vesucht, das Eichamt zu nötigen, den gesetzlichen Auftrag des Eichamtes nach Wünschen der Lobbygruppe zu beeinflussen. Wenn das eine Industriesparte machen würde ...

Re: Post vom Eichamt.....

Benutzeravatar
read
Ein Amt kann man nicht nötigen, das gibt unser Gesetz einfach nicht her. ;) Aber im Osten scheinen die da tatsächlich zu wenig ausgelastet zu sein, sollen mal ein paar Leute herumschicken mehr Waagen zu kontrollieren. Ist doch noch besser als sich im Büro die ... zu schaukeln, kleine Ladestellenbetreiber noch schikanieren zu wollen und auf diese Briefe loszulassen.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Post vom Eichamt.....

Naheris
read
@Hell:
Ja, genau so liest man Paragraphen. Immer alles weglassen, was einem gerade nicht in die Interpretation passt. Soll ich das jetzt echt mal mit dem Angestellten-Recht machen? Mir gefällt z.B. der Teil nicht, in dem steht, dass ich das Gehalt zahlen muss. Das lass' ich jetzt auch einfach weg. Was kann da schon schief gehen. :mrgreen:

Gesetzestexte sind ein Gesamtwerk, keine Rosinenpickanstalt.

Das einzige, was Du m.M.n. in Abschnitt (1) beweist ist, dass ein Schenkungsvertrag nicht ohne Notar gültig wird und somit nicht eingeklagt werden kann. Da steht nichts von einer Schenkung, sondern der Leistung [welche] schenkweise versprochen wird.

Und ehrlich, bist Du echt der Meinung, es wäre noch niemandem aufgefallen, dass man nichts schenken kann ohne den Notar zu benachrichtigen?

Aber ich beschäftige gerade einen Notar. Den werde ich jetzt einfach mal fragen. Vielleicht ist den Notaren diese Erwerbsquelle ja auch einfach noch nicht aufgefallen.

Noch zwei Dinge: Was ist Deiner Meinung nach Trinkgeld? Was ist eine Spende? Was ist eine Almose für einen Bettler? Was sind ein paar Münzen für einen Straßenmusikanten? Was ist ein heißer Kaffee an die Einsatzkräfte vor Deinem Haus, die mal wieder eine arschkalte Nacht durchmachen müssen weil irgend jemand anderes Mist gebaut hat?

Was genau als eine Schenkung soll das sein?
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Post vom Eichamt.....

Hell
  • Beiträge: 1157
  • Registriert: Fr 15. Jun 2018, 20:08
  • Hat sich bedankt: 53 Mal
  • Danke erhalten: 143 Mal
read
Ich kann es Dir ehrlich gesagt nicht genau sagen, was es ist (aber nach meinem Verständnis eben keine Schenkung).

Eine Zuwendung dürfte es z.B. auch nicht sein.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Private Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile