Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

atca
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Hallo,

es ist geplant ein E-Auto als Firmenwagen einer GbR, d.h. Gesellschaft bürgerlichen Rechts, anzuschaffen.

Aus steuerlichen Gründen muss der Wagen deshalb auf Rechnung der XYZ GbR gekauft werden.

Betreffend deb Umweltbonus gibt das Bafa bzw. die Förderbedingungen vor, dass der Antrag durch den (späteren) Halter gestellt und der Wagen auf den Antragsteller zugelassen werden muss.

Jetzt ist es nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes aber so, dass eine GbR rechtlich nicht Fahrzeughalter sein kann. Deswegen muss immer ein Gesellschafter namentlich als Halter angegeben werden.. Im Fahrzeugschein könne man allenfalls den Namen der GbR dazusetzen, also etwa so:

XYZ GbR
Herr/ Frau Max Mustermann
Straße
Ort

jetzt wüßte ich gerne, ob das BAFA das als Zulassung auf die GbR akzeptiert, wenn die GbR den Antrag auf die Prämie stellt.

Habe das Bafa per email angeschrieben, erhalte aber seit ner Woche keine Antwort.

Weiß da hier jemand evtl. aus eigener Erfahrung schon mehr?

Viele Grüße
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Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

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Natürlich kann eine GbR Fahrzeughalter sein, die GbR ist seit einigen Jahren rechtsfähig , dann stellt sich dein Amt nur zu Doof an. Mein Auto ist auch für eine Personengesellschaft zugelassen.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

atca
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Fridgeir hat geschrieben: Natürlich kann eine GbR Fahrzeughalter sein, die GbR ist seit einigen Jahren rechtsfähig , dann stellt sich dein Amt nur zu Doof an. Mein Auto ist auch für eine Personengesellschaft zugelassen.
Ja, die GbR ist streng genommen keine Personengesellschaft. Das sind nur KG und oHG. Das ist ja der Grund, weshalb viele Straßenverkehrsämter da so strikt unterscheiden..

Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

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warum soll die GbR keine Personengesellschaft sein? Sie besteht aus Personen !!! Und nein, deshalb haben die Straßenverkehrsämter damit kein Problem. Nur meist kennen sie die Mitarbeiter im zivilen Gesellschaftsrecht so schlecht aus, dass sie das lieber ablehnen , sonst müssten sie ja arbeiten und herausfinden, wie das geht. Und das es geht, beweist mein Fahrzeugschein ^^
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Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

atca
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Fridgeir hat geschrieben: warum soll die GbR keine Personengesellschaft sein? Sie besteht aus Personen !!! Und nein, deshalb haben die Straßenverkehrsämter damit kein Problem. Nur meist kennen sie die Mitarbeiter im zivilen Gesellschaftsrecht so schlecht aus, dass sie das lieber ablehnen , sonst müssten sie ja arbeiten und herausfinden, wie das geht. Und das es geht, beweist mein Fahrzeugschein ^^
Dann sind die Berliner da deutlich weiter als hier bei uns in NRW.. :o

Hier wird das so gehandhabt:

"Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Gewerbeanmeldungen und Personalausweise oder Reisepässe aller Mitglieder der GbR
Vollmacht des verantwortlichen Halters

Auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann keine Zulassung erfolgen. Alle Mitglieder einer GbR müssen schriftlich eine verantwortliche Person als Vertreter der GbR benennen, auf den das Fahrzeug mit seinen (privaten) Personendaten und der privaten Meldeadresse zugelassen werden soll. Auf Wunsch kann der Name der GbR, soweit es möglich ist, zusätzlich in die Zulassungsbescheinigung aufgenommen werden." (siehe hier:https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buerger ... n%20Rechts)

Steht denn bei Dir nur der Name der GbR im Fahrzeugschein?

Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

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atca hat geschrieben:
Steht denn bei Dir nur der Name der GbR im Fahrzeugschein?
Bei steht beides im Schein und das sogar bei einer ziemlich langen Bezeichnung des Unternehmens, Zeile tiefer dann mein Name
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Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

Oberfranke
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Auch wenn leicht off-topic: Eine GbR ist zwar eine Personengesellschaft und in der Tat seit einigen Jahren rechtsfähig. Sie wird aber bei vielen verwaltungsrechtlichen Regelungen nicht als "juristische Person" angesehen sondern als zweckgebundene Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen. Zum Beispiel kann man als GbR keinen Förderantrag in den Ladestationsförderprogrammen des Bundes stellen!
Zitat von der Webseite der BAV: "Da Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) nicht als juristische Personen sondern als Personenvereinigung anzusehen sind, die auf einem Vertrag beruhen (Außengesellschaft) und dadurch nur eine Teilrechtsfähigkeit besitzen, sind diese nicht antragsberechtigt. Gleiches gilt für die Wohnungseigentümergesellschaft (WEG). "
Tesla Model S85 seit 26.11.2015 :D :D :D
www.e-mops.de - Ladestationen mit Wau-Effekt

Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

atca
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@Fridger

Dann ist es ja bei Dir genau so, wie ich es auch gesagt bekommen habe: Beides steht im Fahrzeugschein! D.h.. es muss eine natürliche Person hinzugefügt werden.

Hast Du denn für die GbR den Umweltbonus beantragt? Und erhalten?


@ Oberfranke:

Dein Beitrag geht in die richtige Richtung, was meine Bedenken angeht.

Was heißt BAV? - das ist ja wohl ein Witz, dass GbRs - die im Alltag häufig sind, dort keinen Förderantrag stellen können...

Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

Oberfranke
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BAV ist die Bundesanstalt für Versorgungsdienatleiatungen in Aurich. Die bearbeiten die Förderanträge bei Ladestationen.
Und ja, das mit der GbR ist blöd. Aber jeder Gesellschafter selbst ist ja antragsberechtigt, das ist in vielen Fällen eine Alternative. Einbringung der Förderung oder des geförderten Gegenstandes in die GbR ist ja kein Problem.
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Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

atca
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@Oberfranke

Da die Gesellschafter alle natürliche Personen sind, könnten die ja auch theoretisch zu dritt einen Antrag stellen; eben nicht als GbR, sondern als 3 Personen. Naja, mich interessierts auch nur betreffend den Umweltbonus. Ich hoffe das BAFA beantwortet auch irgendwann mal die Mailanfrage, die jetzt 9 Tage alt ist.

Anderenfalls würde das bei mir nämlich mit landesrechtlichen Förderbestimmungen (NRW) kollidieren. Denn dort muss der Wagen auf den Rechnungsempfänger zugelassen werden, also die GbR. Die darf aber auch den Förderantrag nach Landesrecht stellen, so die Auskunft per email..
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