Anhänger ist ja relativ. Wir haben einen Hundeanhänger, der ist ca. 1,40 m hoch. Verlängern tut er das Zugfahrzeug um weniger als 3 m. Mit einem solchen Anhänger habe ich keine Probleme mit der Höhe und sicher komme ich damit an vielen Stellen noch prima rein, wo man mit einem Wohnwagen ernste Probleme bekommt. In das weiter oben erwähnte Parkhaus darf ich aber trotzdem nicht reinfahren, wegen der zusätzlichen Achse und an vielen Parkplätzen kann ich damit trotzdem nicht angekuppelt stehen bleiben, da der Anhänger dann hinten in die Fahrbahn reinragt.
Man könnte daher im Stromtankstellenverzeichnis "Zufahrtsbeschränkungen" (o.ä.) mit aufnehmen:
- Durchfahrtshöhe (das wäre dann auch für elektrische Lieferfahrzeuge relevant; wie hoch ist doch gleich ein Renault Master? bis 2,50 m)
- Durchfahrtsbreite (auch das ist hier und da ein Problem.
- Gespanne (wegen der Achsen; sieh o.a. Parkhaus)
- Länge der Parkfläche in m
Das ist schon recht viel Aufwand und bestimmt sind mir noch gar nicht alle Kriterien eingefallen.
Ich frage mich daher wieder, ob es nicht zielführender wäre, bei den Fotos eines aus der Vogelperspektive hinzuzufügen.
Beispiel Rasthof Bergstrasse (die Ladestation ist ziemlich genau in der Bildmitte und ich behaupte man kann gut erkennen, dass man da mit einem Gespann stehen kann, vorausgesetzt es ist nicht zugeparkt). Auch gut zu sehen ist, dass es keine Einschränkung hinsichtlich Höhe/Breite gibt:
rasthof_bergstrasse.png