Laden beim Arbeitgeber?

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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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  • straylight
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@Sheriff6: Das stimmt doch nicht. Im Prinzip ist sogar das Laden eines Handys an der Steckdose des AG Stromdiebstahl. Meine Ladesäule auf der Einfahrt darf doch ohne Erlaubnis auch niemand benutzen. Ich käme auch nie auf die Idee, dass das jemand glaubt und sich darauf beruft. Wo steht geschrieben, dass man darf hinweisen muss, dass eine Stromentnahmemöglichkeit nur vom Eigentümer erfolgen darf?
Zuletzt geändert von straylight am So 7. Apr 2019, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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@Sheriff
Hm ich Spiegel deinen Beitrag mal kurz. Du installierst in deinem Carport eine 22kw Wallbox. Ich komme mittags vorbei und sehe das diese frei ist ein Schild das ich da nicht laden darf sehe ich auch nicht also Stöpsel ich an und lade mein i3 voll da es keine RFID Funktion gibt lade ich also kostenfrei. Finde ich cool und komme jetzt jeden Tag.

....

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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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  • Michael_Ohl
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Bei uns gibt es eine dynamisch Gewachsene Infrastruktur ;-) die erste Anschaffung nach dem Bau der 100kW Solaranlage auf dem Firmendach war ein Twizy. Die nötige Außensteckdose war für eine Müllpresse schon vorhanden, die Presse brauchte inzwischen Drehstrom so das dort immer eine der Steckdosen frei war. Die Zweite Anschaffung war eine E-UP weil dem Chef der Twizy doch zu klein war. Der E-Up wurde lange auch neben der Müllpresse geladen bis der Chef seinen Tesla bekam und ich an seinem Parkplatz eine Keba P20 montiert habe. Diese Erfahrung hat dazu geführt eigentlich nie wieder eine Keba zu kaufen aber bis auf ständiges Relaisklappern funktioniert die P20 leidlich.
Als nächstes habe ich mir einen Kangoo ZE gekauft und mir ein Notladekabel gebaut, da mich die Originalversion von Renault mit 10A nur geärgert hat. Da ich aber nicht auch noch an der Müllpresse stehen konnte habe ich dann im Workshop eine 43kW Box mit Steckdose gebaut, da mein Kangoo noch Type 1 hat. Diese hängt direkt am Hausanschlußraum die Vorsicherungen haben derzeit 125A.
Inzwischen hatten wir zunehmend Probleme im Sommer mit dem Ladziegel vom E-UP so das ich bei einem weiteren Workshop eine Dreifachbox gebaut habe, die 2 * Type 2 Dose und ein festes Kabel mit Type 2 Stecker besitzt. Die 3 * 11KW werden derzeit nur vom E-Up genutzt meine beiden Kangoo lade ich abwechselnd an meiner 43kW Box und der Chef lädt den Tesla an der 22kW Keba an seinem Parkplatz.
Entgegen meiner guten Vorsätze habe ich dann doch noch eine Keba gekauft, da der Chef für seine Freundin einen weiteren Tesla Model S gekauft hatte und habe sie bei Ihm Zuhau8se aufgebaut.
Dank der Hirnlosen Kabeleinführung von oben oder wie in der Firma von hinten aber nicht von unten ist die Box nach 3 Monaten ersoffen. Ein Kabel, das im Bogen von oben in die Box führt, Gasdicht in der Verschraubung zu bekommen ist halt nahezu unmöglich. Die Keba ist auch so konstruiert, das eindringendes Wasser direkt auf die Empfindlichsten Bauteile in der Box läuft. Wie so eine Fehlkonstruktion verkauft werden kann, erschließt sich auch sicher keinem deutschen Techniker.
Das Innenleben ist danach bis auf das Schütz in den Elektronik Schrott gewandert und die Simple EVSE sitzt jetzt recht Einsam im Gehäuse. Die Kabeleinführung findet jetzt von unten statt und so funktioniert die Box seit einem Jahr. Fazit außer einem schönen Gehäuse taugt das Ding nichts.
Ob ein Arbeitgeber das ganze unterstützt hängt im wesentlichen von der Eigenmotivation der verantwortlichen ab. Ich kenne eine reihe von Leuten die nichts davon wissen wollen, einen Haufen denen es völlig Egal ist und einige wenige sehr Motivierte Chefs die selbst Tesla und andere E-Autos fahren und auch ZOEs und andere für die Mitarbeiter gekauft haben.
Ob sich eine Abrechnung lohnt oder der Arbeitgeber sagt, das die kosten unter den 44€ im Monat liegt der er verschenken darf (natürlich auch als Benzingutschein) bleibt ihm ja selbst überlassen.

MfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: Laden beim Arbeitgeber?

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Michael_Ohl hat geschrieben: oder der Arbeitgeber sagt, das die kosten unter den 44€ im Monat liegt der er verschenken darf (natürlich auch als Benzingutschein) bleibt ihm ja selbst überlassen.
Wobei in D bis (mindestens) 31.12.2020 der Bezug von Ladestrom am Arbeitsplatz Einkommensteuer- und Abgabenfrei ist. Die 44 € im Monat Freigrenze gelten für Benzingutscheine, ÖPNV-Karten etc.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Laden beim Arbeitgeber?

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Ich arbeite ehrenamtlich bei einer kirchlichen Institution. Als vor einem halben Jahr klar wurde, dass ich mir einen Stromer kaufen wollte, fragte ich bei meinem Chef an, ob ich ein Verlängerungskabel aus dem Fenster legen dürfte und dann während meiner Arbeitsschicht an der normalen Steckdose laden dürfte. Ich sagte ausdrücklich zu, dass ich nicht kostenlos laden wollte, sondern die Stromkosten bezahlen wollte. Fahrtgeld bekomme ich keines vom Arbeitgeber, sondern spende das für die kirchliche Organisation. Im Jahr sind das über 1000 Euronen, die ich auf diese Weise spende....
Ich warte immer noch auf eine Antwort!
Ich möchte ja nicht ungeduldig wirken, aber es ärgert mich schon!
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

bill_lee
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mweisEl hat geschrieben: Wobei in D bis (mindestens) 31.12.2020 der Bezug von Ladestrom am Arbeitsplatz Einkommensteuer- und Abgabenfrei ist. Die 44 € im Monat Freigrenze gelten für Benzingutscheine, ÖPNV-Karten etc.
Hättest du bitte dafür mal eine Quellenangabe, ich will mich für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber vorher schlau machen. Danke! :)
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

Sheldor
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Das dürfte der §3 Nr. 46 EStG sein.

Siehe auch:
https://www.aok-business.de/fachthemen/ ... enverkehr/
Tesla Model Y LR AWD Q3/22
Fiat La Prima Cabrio "Opening Edition" seit 12/20
9.2 kw PVA und openWB

Re: Laden beim Arbeitgeber?

bill_lee
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Super, vielen Dank!
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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Sheldor hat geschrieben: Das dürfte der §3 Nr. 46 EStG sein.
Die Nr 46 betrifft nur das kostenlose Aufladen von E-Auto. Die 44 € sind auch in dem §3 EStG versteckt.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Laden beim Arbeitgeber?

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Und selbst, wenn die Freistellung ausläuft, sind die €44 im Monat schon gar nicht so wenig (die übrigens für Geschenke generell gelten, muss nichts mit Fahrtkosten zu tun haben, sondern man kann auch jeden Monat 1 kg Parmesankäse im Wert von 44 Euro verschenken). Wenn man von einem Strombezugspreis von €0,20 pro kWh ausgeht, die der Arbeitgeber für das monatliche Geschenk in Rechnung stellt (ich nehme an, dass ohne MwSt ok ist), dann sind das immerhin 220 kWh pro Monat, oder etwa 11 kWh pro Arbeitstag (50 bis 100 km je nach Auto und Fahrprofil). Das ist mehr als ausreichend für die meisten Pendler.
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