Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

AudiDriver
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mweisEl hat geschrieben:
AudiDriver hat geschrieben: - Natürlich von einem Elektriker installiert
- CEE Blau 1-phasig 16A
Dann ist die Einlassung des Vermieters "Durch das dauerhafte auslasten der Steckdose kann der Hausanschluss überlastet werden und sogar ein Brand entstehen." sachlich unbegründet um nicht zu sagen gelogen. Handelt es sich beim Vermieter um eine Heidelberger Wohnbaugesellschaft?
Ja.
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Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

AudiDriver
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Vorallem die Aussage "Der Hausanschluss gibt das nicht her" ärgert mich. Die Stadtwerke stellen sich stur und gehen vom Gleichzeitigkeitsfaktor 1 aus. Somit wird allen Mietern die Lademöglichkeit verweigert. Also ausnahmslos allen. Es gibt auch keine öffentliche Lademöglichkeit.
Das typische Problem "nachher möchte jeder eine Wallbox haben" und daher bekommt sie lieber überhaupt keiner.
Als jeder Tiefgarage 2-3 Lademöglichkeiten zur Verfügung zustellen.
Mehr als 1% der Mieter werden ja sowieso nicht direkt ein Elektroauto anschaffen.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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Ja das ist großer Mist. Bei 3,6 kW Strombedarf in einer Wohnung soll in Heidelberg schon alles zusammenbrechen. Leider nicht verwunderlich bei diesem debilem Klüngel-Haufen von Stadt, GGH und SWH.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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Die Vermieter sitzen am längeren Hebel. Wenn sie wollen, dass Du abbaust, musst Du das tun. Wenn tatsächliche Bedenken bestehen würden bezüglich des Stromanschlusses (und es hier nicht um Machtspielchen geht und Du sowieso nichts machen kannst), könntest Du folgendes anbieten:

1.) Nur in der Schwachlastzeit laden (wahrscheinlich 22 bis 6 Uhr); und/oder
2.) Mit nur maximal 2,3 kW (10 A) zu laden, und dies als "Überschussladung" bezüglich auf den Stromverbrauch Deiner restlichen Wohnung auszulegen. D.h., wenn Du den Fön oder den Herd anschaltest, wird nicht geladen, sondern nur, wenn ansonsten nur sehr wenig Leistung benötigt wird.

Wenn Dein täglicher Arbeitsweg nicht allzu weit ist, könnte das ausreichen. 12 bis 16 kWh würden so über Nacht im Akku landen, was für 60 bis 100 km ausreichen sollte.

Außerdem solltest Du anbieten, dass Du natürlich auf eigene Kosten zu einer Lösung mit Lastmanagement wechseln wirst, wenn diese vom Vermieter angeboten wird - auch wenn es noch eine Weile dauern wird, bis diese nötig wird,bis einmal eine solche Anzahl von Elektroautos vorhanden ist, dass tatsächlich Überlastungen auftreten könnten.

Das Problem ist, dass die ganzen Planspiele und Zukunftsplanungen der Stadtwerke und Vermieter immer von 22-kW-Wallboxen ausgehen (und dies mit Gleichzeitigkeitsfaktor 1!) und so Panik wegen Überlastung ausbricht.

Warum jedoch Brände entstehen können, erschließt sich mir nicht. Höchstens könnten Sicherungen auslösen.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Beau Riese
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Die Installation wurde ja nicht geprüft, insofern mag es für den Wissenden albern klingen, die theoretische Gefahr kann ohne Prüfung jedoch nicht ausgeschlossen werden. Und die Brandgefahr schon gleich gar nicht. Diese Drohkulisse würde vor Gericht auch kaum beanstandet werden. Im Grunde kann man fast schon froh sein, nicht gleich eine fristlose Kündigung bekommen zu haben.
Zudem hört es sich so an, als wenn Du schon einmal die Dose beantragt und eine Ablehnung, zumindest aber keine Genehmigung erhalten hast. Wenn das zutrifft, wäre es schon nicht mehr nur fahrlässig.
Also sofort runter mit dem Zeug, vom Fachbetrieb bestätigen lassen und mit honigsüßen Worten um Entschuldigung bitten, Dein Fehler, Missverständnis, Einsicht -schließlich willst Du etwas vom Vermieter. Dann neuen Anlauf, dabei zuerst auch an den Energieversorger denken. Formulierungen mit schönen Bildern von Umwelt und Klima, Wohnwert, eigener Beitrag in Wort und Geld, gerne wohnen, Weltfrieden usw. helfen sicher dabei.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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Also mal zusammengefasst: Es gab bereits eine Anfrage bei der Hausverwaltung, die negativ beschieden wurde. Danach hat man dann in Eigenregie und ohne weitere Rücksprache mit der Hausverwaltung eine Steckdose installiert. Der Elektriker war so intelligent, auch nicht nachzufragen, ob das alles so genehmigt ist. Und dann geht man davon aus, dass das auch niemand merkt und auf Jahre bzw. bis zum Auszug auch niemand bemängelt.
Und regt sich jetzt darüber auf, dass man erwischt wurde und dass bei der Hausverwaltung keine Elektrotechniker sitzen, die das Ganze fachlich korrekt begutachten?
Unabhängig von der Anschlussleistung der Steckdose ist die bauliche Veränderung auf jeden Fall genehmigungspflichtig.

Edit: Langsam aber stetig und Beau Riese waren schneller. Die Lösung von Langsam aber stetig wird schwierig, wenn es bereits so weit gekommen ist. Ich würde der Empfehlung von Beau Riese folgen ...
Zuletzt geändert von BrabusBB am Mi 6. Mär 2019, 17:45, insgesamt 1-mal geändert.
Smart 451 ED Brabus Cabrio seit 28.07.2017 (ca. 12.000km/a)
(ex Audi A3 1.8 TFSI LPG) Passat Variant CNG + Porsche 968 - warte auf (ID, e-tron,) Taycan als Leasingrückläufer

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Beau Riese
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Langsam aber stetig hat geschrieben: Warum jedoch Brände entstehen können, erschließt sich mir nicht. Höchstens könnten Sicherungen auslösen.
Brände können bspw. entstehen durch falsch dimensionierte bzw. zu lange Kabel, Verwechslung der Adern, nicht ordentlich angezogene Schrauben und dergleichen Kleinkram mehr, den man nicht gleich von außen sieht. Ohne Prüfung der Anlage -im ersten Schritt geht man wohl davon aus, dass es ein Laie selbst gebastelt hat- steht eine Brandgefahr durchaus im Raum.

Aber auch, wenn eine Prüfung vorliegt, ist es immer noch eine nicht genehmigte eigenmächtige Veränderung der Bausache. Das reicht schon.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

E-Mädel
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Wie buchstabiert man dumm? D.E.U.T.S.C.H.
Da bleibt nur noch auswandern ... Wir regulieren uns noch zu tode.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Beau Riese
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E-Mädel hat geschrieben: Wie buchstabiert man dumm? D.E.U.T.S.C.H.
Da bleibt nur noch auswandern ... Wir regulieren uns noch zu tode.
Ich würde eher sagen: wie buchstabiert man "gründlich"?
Diese Regulierung kann Leben retten und lässt viele Menschen ruhiger schlafen. Auch wenn es mitunter lästig ist, hat es Vorteile, fachlich und sachlich gut zu arbeiten. Oder arbeiten zu lassen...

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

E-Mädel
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Es kann mir keiner erzählen, dass wegen einer fachmännisch angebrachten Schuko Steckdose in einer Tiefgarage ein Brand entstehen kann.
Hier sind ausschließlich EV Gegner (oder Neider) am Werk! Jeder Trocker, Backofen, Heizlüfter braucht ebenso viel "Saft".
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