ecopowerprofi hat geschrieben:In NRW sind alle ältere Hausanschlüsse in EFH zur Förderung der Nachtspeicherheizungen mit 63 A abgesichert. In MFH wurden sogar für die Zähler sogar 80 A Vorsicherungen verwendet. Nur die neuen Anschlüsse bekommen 50 A. Also in NRW besteht für 32 A kein Problem.
Da hast du Recht, wie haben hier im 60er Jahre MFH auch 63A im Nachzählerbereich. Ich hatte es anders in Erinnerung.
EVduck hat geschrieben:Du lenkst ab.
Nö, war nur eine Randbemerkung zum Vorteil korrekt angemeldeter Ladestationen.
EVduck hat geschrieben:Deine Argumentation war stets, selbst wenn es technisch ab dem Hausanschluss ginge, müsse man auch bei einer CEE32, so sie auch für das aufladen eines Elektrofahrzeuges genutzt würde, sie stets beim VNB angemeldet werden müsse.
So steht's (hier) in den TAB, was möchtest du da noch diskutieren?
"Jede Ladeeinrichtung, somit auch Wallboxen mit einer Anschlussleistung von 3,7 kW, muss den Stadtwerken XXX gemeldet werden. Bei einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA – typischerweise Ladeeinrichtungen mit Anschlussleistungen von 11 kW, 22 kW oder höher – muss zusätzlich eine Zustimmung durch die Stadtwerke XXX erfolgen, bevor die Anlage errichtet werden darf."
Da hier ständig mit Nachtspeicher und Durchlauferhitzern argumentiert wird zitiere ich auch noch dies:
tab.PNG
Aber macht, wie ihr meint ...