Langsamer als Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen

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Re: Langsam auf deutschen Autobahnen

TJ0705
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Hey Ulmerle,

auch schnell löschen. :-). Er kapiert es sowieso nicht.
Laßt uns mal zum Thema zurück kommen.

Grüße Dirk
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Re: Langsam auf deutschen Autobahnen

MarkusD
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ulmerle hat geschrieben:Nun darf ich noch anfügen, dass die Einrichtungen zur Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit im LKW alle 2 Jähe geprüft und eingestellt werden, in einem Pkw eben nicht. Somit haben alle PKW eine Abweichung der angezeigten Geschwindigkeit von max. 8% und zwar immer nach oben. Das bedeutet,wenn DEIN Tacho 108 Km/h anzeigt, fährst Du lediglich 100 KmH.
Der Tacho bei meinem Fahrzeug geht linear um 5% vor. Gerade wieder überprüft.
Andererseits: Wenn die Einrichtungen zur Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit im LKW alle 2 Jähe geprüft und eingestellt werden, warum fahren dann so viele schneller also die erlaubten 80km/h? Also doch Vorsatz.
ulmerle hat geschrieben:Hier stellt sich mir dann doch die Frage, wer der Depp ist?
Ah, interessant. Die Dauerndzuschnellfahrer sind also diejenigen, die sich korrekt verhalten und die anderen die Deppen, weil sie sich an die vorgegebene Höchstgschwindigkeit halten.
Merkwürdige Einstellung.

Jedenfalls halte ich mich für geeigneter, ein Kfz zu führen als jemand, der mit seinem LKW vorsätzlich und andauernd die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Fahrzeug wie von der Beschilderung her) ignoriert und dabei billigend in Kauf nimmt, schwere Unfälle zu verursachen.
Fahrt einfach mal eine Woche lang im Berufsverkehr hier die 15km Autobahn. Dann merkt ihr selbst, was ich meine.
Dynamisch auf 60km/h begrenzt mit der Unfallanzeige in der Schilderbrücke? Interessiert doch keine Sau, da wird durchgeprügelt und die Lichthupe betätigt, weil man sich als PKW-Fahrer einfach an diese 60km/h hält (bei mir 63 nach Tacho). Weit vorausschauend fahren? Nun, ich denke, auch LKW-Fahrer können nicht um die Ecke gucken.

Was die Sache mit der Aggressivität betrifft, was die LKW-Fahrer werden, wenn sie einen PKW nicht überholen können, der mit 95km/h fährt, nun, wie ich schon schrieb, das ist ein selbstverursachtes Problem, das er nicht hätte, wenn er sich einfach an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung halten würde.

Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt. Das ursächliche Problem sind die LKW-Fahrer, die sich nicht an die Regeln halten. Die schaffen diese Probleme erst damit, WEIL sie sich nicht an diese Regeln halten. Und zu guter Letzt wird die Schuld bei denen gesucht, die sich an diese Regeln halten.
Ts ... :roll:

Re: Langsam auf deutschen Autobahnen

TJ0705
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Markus, es ist ganz einfach, auch wenn Du in dem Punkt scheinbar unbelehrbar bist:

Der LKW-Fahrer begeht vorsätzlich eine Geschwindigkeits-Überschreitung. Niemand hier heißt das gut.

Du begehst vorsätzlich eine Straftat. Das ist ein ganz anderes Kaliber und wahrlich kein Grund, sich als Rächer der Straße zu feiern.

Evtl. wirst Du ja schlauer, wenn so eine Aktion mal von einem Dritten angezeigt wird. Wenn der nen Zeugen hat, interessiert sich niemand mehr für den LKW-Fahrer, und Du lernst dann selber noch etwas dazu über die Gesetze im deutschen Strassenverkehr... Soweit ich weiß, freuen sich Richter ganz besonders auf Verkehrsteilnehmer wie Dich. ;-)

Grüße Dirk

Re: Langsam auf deutschen Autobahnen

MarkusD
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TJ0705 hat geschrieben:Der LKW-Fahrer begeht vorsätzlich eine Geschwindigkeits-Überschreitung. Niemand hier heißt das gut.
Bitte den Thread nochmal lesen. Vielleicht nicht unbedingt für gut heißen, aber Verständnis äußern. Aber hierfür fehlt mir selbst dieses.
TJ0705 hat geschrieben:Du begehst vorsätzlich eine Straftat.
Ne, ganz bestimmt nicht. Kostet mich im Falle des Falles 30 Euro.
Wenn du dir aber mal §5 der StVO ansiehst, wogegen der LKW-Fahrer dabei alles verstoßen hat ...
Der müßte, um mich zu überholen, auch grob 100km/h real fahren.

Glaub mir, ich mache nichts ohne Grund und ohne zu wissen, was Sache ist.

Re: Langsam auf deutschen Autobahnen

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MarkusD hat geschrieben:Glaub mir, ich mache nichts ohne Grund und ohne zu wissen, was Sache ist.
Überraschung: Das glaubt der LKW-Fahrer auch. ;)
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Re: Langsam auf deutschen Autobahnen

MarkusD
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Elektrolurch hat geschrieben:
MarkusD hat geschrieben:Glaub mir, ich mache nichts ohne Grund und ohne zu wissen, was Sache ist.
Überraschung: Das glaubt der LKW-Fahrer auch. ;)
Vielleicht.
Der Unterschied zwischen meinem und deinem Satz?
Ich weiß das (und es war die Bitte mir zu glauben, daß ich weiß, was ich tue, nicht, daß du mir glauben sollst, daß ist glaube zu wissen, was ich tue). Der LKW-Fahrer glaubt das. Letzteres kann man tagtäglich in den Zeitungen lesen. Auch ganzweitweg von mir.
;)

(Unbestritten gibt es auch PKW-Fahrer, die nur glauben zu wissen, was sie tun ...)
Zuletzt geändert von MarkusD am Do 13. Feb 2014, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Langsam auf deutschen Autobahnen

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Na, ja. Allerdings gilt auch der § 1 der StVO:

Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und das gilt nun mal für alle.
06/14 - 7/19 Brünette (ZOE Q210) und Gerddää (ZOE Q90)
Seit 03/17 Ohnezahn (Leaf ZE0 30KWh)
Seit 08/19 Sir Quickly (Leaf ZE1 e+ 62KWh)
Gefüttert zumeist mit freilaufenden Strömen aus eigener Dachhaltung: 9,9KWp PV + 12KWh Sonnenbatterie

Re: Langsam auf deutschen Autobahnen

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Markus gefährdet doch sonst keinen, richtig? Er produziert nur ein bisschen Autostau hinter dem überholden LKW. Und ehrlich gesagt halte ich manche (nicht alle!!!) LKW-Aktionen und deren Fahrer für ziemlich rücksichtslos und gemeingefährlich. Bei Unfällen LKW gegen PKW ist meist nicht der LKW der, der das wirkliche Problem hat. Und wenn Markus das Risiko eingeht, selbst juristisch belangt zu werden, um damit zu sehr von sich selbst überzeugten LKW-Fahrern "eine Lehre zu erteilen", dann kann er das meinetwegen tun. Ich hoffe nur, dass der LKWler auch daraus lernt und nicht einfach aggressiver wird. Leider sind es immer die nicht so reflektierten Menschen, die negativ auffallen und wenn sie jemand in die Schranken weisen will, nur mit noch mehr Unverständnis reagieren. Insofern ist Markus' Vorgehensweise vielleicht nicht sehr effektiv.

Aber ich bin ja anfänglich zitiert worden, und mit 90 km/h über die Autobahn klappt eigentlich problemlos, vor allem, wenn nicht sonderlich viel los ist. Da können die Raser ungehindert davondüsen. Ich bin übrigens hinter keinem LKW hergefahren, es sind mir auch nicht viele begegnet, es war Samstag Mittag. Schwierig wird es erst, wenn der Verkehr sehr dicht wird. Hier würde ich doch dafür plädieren, möglichst mitzuschwimmen, wenn es die Reichweite zulässt.

Re: Langsam auf deutschen Autobahnen

ideefix
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Zur Ergänzung des Ganzen:


§ 240 Abs. 1 StGB
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Hierzu Bayerisches Oberstes Landesgericht 1. Strafsenat vom 06.07.2001, Az: 1St RR 57/01
"Nötigung liegt nicht nur in den Fällen vor, in denen der Täter den Nachfolgenden zu einer sogenannten "Vollbremsung" zwingt oder herunterbremst, mit der Folge, daß der Nachfolgende zum Anhalten gezwungen wird, sondern auch bereits dann, wenn der Täter seine Geschwindigkeit ohne verkehrsbedingten Grund massiv reduziert, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit zu zwingen und der Nachfolgende das ihm vom Täter aufgezwungene Verhalten nicht durch Ausweichen oder Überholen vermeiden kann."

Ergo = Wohl kein Fall der Nötigung

Oder:

§ 315b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er ...
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Hierzu BGH vom 18.06.2013, Az: 4 StR 145/13
"Die Strafbarkeit nach § 315b Abs. 1 StGB bei Verkehrsvorgängen im fließenden Verkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff) setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass das Fahrzeug mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird. Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrs-atypische „Pervertierung“ eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen „Eingriff“ in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor."

Ergo = Wohl keine Strafbarkeit

D.h. Besserwisserei wird nicht bestraft.

Aber: Es gibt ja noch die StVO:
§ 3 Abs. 2 StVO
"(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Lassen wir den LKW mal Außen vor. Hinter dem fahren auch viele PKWs .....

Dies ist nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO eine Ordnungswidrigkeit und kostet nach der TBNR 10300 des Bußgeldkatalogs zum dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (dort S. 39) 20,00 EUR.

Re: Langsam auf deutschen Autobahnen

MarkusD
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Flünz hat geschrieben:Na, ja. Allerdings gilt auch der § 1 der StVO:

Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und das gilt nun mal für alle.
Jepp, auch für LKW-Fahrer.
(der - trotz geeichten Tachos ohnehin schon zu schnell fahrend - mit vielleicht 2km/h Geschwindigkeitunterschied rausgezogen ist)
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