Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Hier aus dem Gesprächsprotokoll vom 18. Januar 2019 insbesondere zur Preisangabenverordnung d.h. Abrechnung nach Kilowattstunden:

Aktuell gibt es immer noch und auch ganz neue Messgeräteverwender/CPOs, die allein nach Zeit abrechnen und damit klar gegen das Mess- und Eichrecht verstoßen, da kein konformitätsbewertetes Zeitmessgerät verwendet wird, und gleichermaßen gegen die PreisangabenVO verstoßen. Es gibt weiterhin eine ganze Reihe von Messgeräteverwendern/CPOs, die „auf der Flucht“ vor den Fängen des Mess- und Eichrechts, aber eben auch, weil keine konformitätsbewerteten AC-Messgeräte verfügbar waren und keine konformitätsbewerteten DC-Messgeräte verfügbar sind, zu der sog. Session Fee gerettet haben, also einem Betrag x EUR pro Ladevorgang. Dies ist derzeit der einzige Tarif, der für ad hoc-Laden erhoben werden kann, ohne gegen das Mess- und Eichrecht zu verstoßen. Mess- und eichrechtlich wäre dies auch nach dem 1. April 2019 möglich.

Wegen Verstoßes gegen die PreisangabenVO ist dieser Tarif jedoch spätestens ab dem 1. April2019 unzulässig. Das bedeutet alle Betreiber von AC- und DC-Ladepunkten, die derzeit für das ad hoc-Laden eine session fee erheben, bewegen sich spätestens ab dem 1. 4. 2019 auf dem Feld der Rechtsunzulässigkeit. Das kann man bedauern, man kann dem aber auch entgegenhalten, dass das Preisangabenrecht ein altes Recht ist, das man als rechtlich gut beratender Messge-räteverwender/CPO hätte kennen müssen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Jake1865 hat geschrieben: Die Betreiber könnten den Strom kostenlos abgeben und nur eine Parkgebühr verlangen.
Eichrechtskonform?

Gruß Jake
Wenn ich das richitg verstehe ist die Messung und die Verrechnung nicht das Gleiche. Es muss gemessen werden und Dir auf die Rechnung geschrieben. Es muss also stehen wann Du wieviel kWh geladen hast und wie lange Du eingesteckt warst. Was dann wie verrechnet wird steht auf einem anderen Blatt. Viele gehen dazu über zumindest einen geringen kWh Preis zu verrechnen aber einen hohen Parkpreis, auch gibt es die Variante (Maingau) erst ab einer definierten Zeit eine Parkgebür ein zu heben. Unabhängig von der Berechnung muss aber dokumentiert werden wieviel du wann wie lange getankt hast. Und das ist das Problem für viele Anlagen, die zwar eine Freischaltung aber keine Dokumentierung sicherstellen können, oder den Strom gar nicht messen.
Bis jetzt hat es halt gereicht mit der Ausnahme der Parkuhrverrechnung nur eine ungenaue Messung zur Verrechnung zu bringen, auch ohne Dokumentation, diese "Parkuhren" mit Stecker sind aber eben jetzt nicht mehr erlaubt.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

LiquidCrystal
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mweisEl hat geschrieben:
aiahaumx hat geschrieben: Versucht man es jetzt mal richtig zu machen, nachdem das auf dem komplett zerschossen wurde? Wäre ja schön.
Klar könnte man bereits mit einfachen preiswerten Mitteln eine gute Sicherheit bei den Ladekarten erreichen. Den dieselfahrenden heise-AFDlern ging es dabei aber nur um die Sabotage der Elektromobilität. Im Ausland, aus dem der dürftige Standard stammt, schien wegen der niedrigen Ladekosten anscheinend völlig egal, dass eine klonbare offenen UID als Authentifizierungsmerkmal verwendet wird. Der dem Risiko nicht entsprechende und überteurte Ansatz der Bundesnetzagentur ist aber der Overkill für alle preiswerten Lademöglichkeiten - wie von der Mineralölindustrie gewünscht.
Aha, das Eichrecht behandelt jetzt also Fragen der Authentifizierung und Identifizierung von Usern an Ladesäulen. Und die Sicherheitsforscher sind schuld und von der Mineralölindustrie bezahlt. Klingt nach einer lustigen Fantasiewelt, in der du lebst.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Oberfranke
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Jake1865 hat geschrieben: Die Betreiber könnten den Strom kostenlos abgeben und nur eine Parkgebühr verlangen.
Eichrechtskonform?

Gruß Jake
Das ist im Prinzip weiterhin möglich. Wenn jedoch der CPO für die Ladung des Fahrzeugs einen Zeittarif berechnet ist das zumindest fragwürdig (siehe auch viewtopic.php?f=103&t=36180&start=110.
Das mag spitzfindig klingen und ist in der Tat bislang nur Aussage eines Rechtsgutachtens und noch keine juristisch gefestigte Meinung. Es könnte aber letztendlich in der Tat eine solche Unterscheidung geben.
Das Problem ist hier, dass es für Parkuhren eine Ausnahme vom Eichrecht gibt, aber eben nur für Parkuhren. Andere Zeitmessgeräte für Verrechnungszwecke müssten geeicht werden, und das ist bislang nicht der Fall.
Interessant wäre mal eine kleine jursitische Recherche nach Zeittarifen im Schwimmbädern. Werden dort die Zeiten eichrechtskonform ermittelt? Wenn nicht, warum nicht. Und wären die dort zutreffenden Begründungen nicht auch im Bereich Ladeinfrastruktur anwendbar.
Die letzte Schlacht ist da noch icht geschlagen. Es müsste nur mal einer seinen Kopf rausstrecken und eine Klage riskieren. Ich gehe stark davon aus, dass man Richter leichter überzeugen kann als die PTB.

Oliver
Tesla Model S85 seit 26.11.2015 :D :D :D
www.e-mops.de - Ladestationen mit Wau-Effekt

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

aiahaumx
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LiquidCrystal hat geschrieben:
mweisEl hat geschrieben: Klar könnte man bereits mit einfachen preiswerten Mitteln eine gute Sicherheit bei den Ladekarten erreichen. Den dieselfahrenden heise-AFDlern ging es dabei aber nur um die Sabotage der Elektromobilität. Im Ausland, aus dem der dürftige Standard stammt, schien wegen der niedrigen Ladekosten anscheinend völlig egal, dass eine klonbare offenen UID als Authentifizierungsmerkmal verwendet wird. Der dem Risiko nicht entsprechende und überteurte Ansatz der Bundesnetzagentur ist aber der Overkill für alle preiswerten Lademöglichkeiten - wie von der Mineralölindustrie gewünscht.
Aha, das Eichrecht behandelt jetzt also Fragen der Authentifizierung und Identifizierung von Usern an Ladesäulen. Und die Sicherheitsforscher sind schuld und von der Mineralölindustrie bezahlt. Klingt nach einer lustigen Fantasiewelt, in der du lebst.
Mich würden die einfachen und preiswerten Mittel interessieren, welche das konkret sein sollen.

Kryptografisch sicherere Authentifizierung flächendeckend und einheitlich bzw. kompatibel auf so viele verschiedene Betreiber auszurollen ist alles andere als einfach (siehe auch "Elektronische Gesundheitskarte" oder Thema digitaler Behördenfunk).

Ich habe jedenfalls keine Lust drauf, dass mein Nachbar auf meine Kosten lädt und ich das dann nachweisen muss, dass ich es gar nicht war.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Jake1865
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Danke für die aufschlussreichen Antworten.
Wenn ich Strom verschenke, muss ich dann messen? Ohne Messung, kein Eichrecht?

Ich stelle mir einen mit Schranke und Geldautomaten abgeteilten Bereich im Parkhaus vor, wo 10-30 Ladepunkte zum kostenlos laden stehen und ich nur eine zusätzliche Parkgebühr zahlen muss.
Für den Kunden ist somit eine klare Abrechnung gegeben und zusätzlich kann er sein Auto Laden.
Wenn die Säulen nicht laden fährt er einfach wieder raus (<15min kostenlos).
Die Verbrenner parken dann auch nichts zu.

Gruß Jake
Die Amis haben die bessere Show. Die Deutschen bauen die besseren Autos.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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aiahaumx hat geschrieben: Mich würden die einfachen und preiswerten Mittel interessieren, welche das konkret sein sollen.
1. Vorschlag viewtopic.php?f=104&t=25094&p=562927#p562927
2. Vorschlag viewtopic.php?f=103&t=35344&p=842504#p842504
(Achtung, Beiträge kann man hier nicht mehr ordentlich verlinken. Angesprungen wird der Beitrag nach dem verlinkten Beitrag).

Elektronische Gesundheitskarte ist ein gutes Beispiel, dass einfachsten Dinge in Deutschland nicht klappen. Ich empfehle mal auf die Schweizer Versichertenkarte mit ähnlichem Leistungsumfang zu schauen: "Alle Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Chiropraktoren, Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Pflegefachfrauen, Logopäden und Ernährungsberaterinnen, welche über eine von Bund oder Kantonen anerkannte Ausbildung verfügen und welchen der Patient die Zustimmung erteilt, können die medizinischen Daten einsehen (sog. Leserecht). Medizinische Daten schreiben und löschen können hingegen nur Ärzte, Zahnärzte und Chiropraktoren. Apothekern ist es ausserdem erlaubt, die Medikation aufzunehmen und zu löschen. Einzig die Kontaktadressen für den Notfall und den Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen können von allen erstgenannten Fachpersonen aufgenommen und gelöscht werden. Neben der rein verbalen Erteilung des Zugriffs besteht für die versicherte Person die Möglichkeit, die medizinischen Daten mit einem PIN-Code zu schützen. "
Zuletzt geändert von mweisEl am Di 19. Feb 2019, 14:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Jake1865 hat geschrieben: Wenn ich Strom verschenke, muss ich dann messen? Ohne Messung, kein Eichrecht?
Sollte man eigentlich meinen. Andererseit leben wir im Bürokratismus: Du besitzt zwei Kühe. Die Regierung nimmt dir beide weg und schlachtet eine Kuh ab. Die andere wird gemolken und die Milch vernichtet.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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Nur nochmals kurz und knapp nachgefragt: Tarife ausschließlich nach Zeit für AC sind ab dem 1.4. verboten?

Danke!

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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So eine klare Aussage wirst Du nicht bekommen oder es gleich wieder jemand widersprechen.
Antwort siehe Post #114
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