Das mit der Mindestabnahme an Tanksäulen ist ein interessanter Punkt.
Startgebühren in Kombination mit kWh Abrechnung sind aber nach PAngV auch nicht verboten so weit ich weiss. Und das wäre ja ein ähnliches Konstrukt.
Die Mindestabnahme an der Zapfsäule hat technische Gründe, weil erst die Pumpe und die Zählvorrichtung anlaufen müssen. Abgabemengen unter 5 oder 10L sind an der Tanke (für Autos) wohl auch eher selten.AbRiNgOi hat geschrieben: ganz so einfach ist es da nicht, weil es gibt immer eine Mindestabnahme, zum Beispiel an vielen Tankstellen 2 Liter. Umgerechnet wäre das bei normalen 50Liter tank pro Fahrzeug, und heutigen 35kWh mittlerer Tankgröße beim EV 3kWh... das ist jetzt für einen PHEV keine Einschränkung, aber ich will damit sagen bei der Tanke ist auch nicht alles nur nach getankten Litern. Auch das Stehenbleiben an der Säule wird mit einer Beisitzstörungsklage geahndet. Also auch nicht, rum stehen so lang ich will.
Wenn das Gesetz so streng wäre, müsste man doch den Kauf von einem Liter Benzin an jeder Tankstelle einklagen können, oder?
Es geht halt hier nicht nur um den Einkauf, sondern um die Verhältnismäßigkeit die Anlage betreiben und Gewinn machen zu können. Das muss weiterhin gewährleistet sein.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ ... 64684.htmlzoppotrump hat geschrieben: ↑ Gibts hierzu etwas Neues?
Es können ausschließlich die Hersteller sein, die eine aktuell gültige Baumusterprüfbescheinigung vorliegen haben:zoppotrump hat geschrieben: ↑ Gibt es denn irgendwo eine Liste die beschreibt, welche Ladesäulenmodelle ab 1.4. konform sind und welche nicht?
Versucht man es jetzt mal richtig zu machen, nachdem das auf dem 34C3 komplett zerschossen wurde? Wäre ja schön.4630 hat geschrieben: ↑ Im Kern soll es für den Verbraucher möglich sein, dass er auch rückwirkend seine Verbrauchswerte einsehen kann und über eine digitale Signatur geprüft werden kann, dass dieser Datensatz originär vom Ladepunkt stammt und unverändert gespeichert wurde. Dazu gibt es dann den PublicKey, der bei der BNetzA hinterlegt werden muss.
Über die "Liste der gemeldeten Ladeeinrichtungen" gibt es aktuell 7.731 Zeilen mit Ladesäulen, davon genau 37 mit einem PublicKey.
Klar könnte man bereits mit einfachen preiswerten Mitteln eine gute Sicherheit bei den Ladekarten erreichen. Den dieselfahrenden heise-AFDlern ging es dabei aber nur um die Sabotage der Elektromobilität. Im Ausland, aus dem der dürftige Standard stammt, schien wegen der niedrigen Ladekosten anscheinend völlig egal, dass eine klonbare offenen UID als Authentifizierungsmerkmal verwendet wird. Der dem Risiko nicht entsprechende und überteurte Ansatz der Bundesnetzagentur ist aber der Overkill für alle preiswerten Lademöglichkeiten - wie von der Mineralölindustrie gewünscht.