Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Oberfranke
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Das mit der Mindestabnahme an Tanksäulen ist ein interessanter Punkt.
Startgebühren in Kombination mit kWh Abrechnung sind aber nach PAngV auch nicht verboten so weit ich weiss. Und das wäre ja ein ähnliches Konstrukt.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

DJBunsen
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AbRiNgOi hat geschrieben: ganz so einfach ist es da nicht, weil es gibt immer eine Mindestabnahme, zum Beispiel an vielen Tankstellen 2 Liter. Umgerechnet wäre das bei normalen 50Liter tank pro Fahrzeug, und heutigen 35kWh mittlerer Tankgröße beim EV 3kWh... das ist jetzt für einen PHEV keine Einschränkung, aber ich will damit sagen bei der Tanke ist auch nicht alles nur nach getankten Litern. Auch das Stehenbleiben an der Säule wird mit einer Beisitzstörungsklage geahndet. Also auch nicht, rum stehen so lang ich will.
Wenn das Gesetz so streng wäre, müsste man doch den Kauf von einem Liter Benzin an jeder Tankstelle einklagen können, oder?
Es geht halt hier nicht nur um den Einkauf, sondern um die Verhältnismäßigkeit die Anlage betreiben und Gewinn machen zu können. Das muss weiterhin gewährleistet sein.
Die Mindestabnahme an der Zapfsäule hat technische Gründe, weil erst die Pumpe und die Zählvorrichtung anlaufen müssen. Abgabemengen unter 5 oder 10L sind an der Tanke (für Autos) wohl auch eher selten.

Das Parken an der Ladesäule wird ja in der Regel durch die Beschilderung geregelt.

Es geht ja eigentlich nicht darum, dass der Ladesäulenbetreiber keinen Gewinn machen darf, sondern um eine transparente und vorher ersichtliche Preisinformation.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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Gibts hierzu etwas Neues?

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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zoppotrump hat geschrieben: Gibts hierzu etwas Neues?
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ ... 64684.html

Bis April müssen E-Ladesäulen einem neuen Standard entsprechen. Doch die Umrüstung ist teuer, Tausende Anlagen müssen sogar abgerissen werden. Ab dem 1. April müssen solche Säulen eichrechtskonform sein. Das bedeutet, dass sie spezielle Messsysteme besitzen müssen, die aufzeichnen, wie viel Strom wann und zu welcher Zeit ein E-Autofahrer an einer Ladesäule geladen hat. Die Preisangabenverordnung schreibt außerdem vor, dass kilowattstundengenau abgerechnet werden soll.

https://emobicon.de/news-fluch-und-sege ... ichrechts/

Die Hersteller und Betreiber von öffentlicher Ladeinfrastruktur haben ein Problem. Diese Regeländerung wird aller voraussicht nach drastische Folgen für die Branche haben. Während die einen diese neuen Regeln ignorieren wollen und damit Rechtsrisiken eingehen, sprechen andere davon, bis zur Klärung einzelner Sachverhalte Ladestationen vom Netz zu nehmen. [...]

Ein viel grösseres Problem stellen Ladesäulen dar, die nicht umrüstbar sind. Ihnen fehlt die technische Möglichkeit um diese eichrechtskonform zu ertüchtigen. Laut Ministerium gibt es davon rund 2500 Ladesäulen mit zwei Ladepunkten und über 1000 Ladesäulen mit jeweils einem Ladepunkt. Rechtlich gesehen müssen diese im April außer Betrieb genommen werden. Klar ist: Anbieter, die solche Ladesäulen weiter betreiben, begehen eine Ordnungswidrigkeit, ihnen drohen Strafzahlungen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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Gibt es denn irgendwo eine Liste die beschreibt, welche Ladesäulenmodelle ab 1.4. konform sind und welche nicht?

Danke!

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

4630
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zoppotrump hat geschrieben: Gibt es denn irgendwo eine Liste die beschreibt, welche Ladesäulenmodelle ab 1.4. konform sind und welche nicht?
Es können ausschließlich die Hersteller sein, die eine aktuell gültige Baumusterprüfbescheinigung vorliegen haben:
  • Innogy (historisch, vor der letzten Novellierung der Eichanforderungen erhalten mit Bestandsschutz)
  • Ubitricity (proprietär mit der Abrechnung im Kabel)
  • .
  • Ecotap - war der erste der aktuellen Baumustergenehmigungen, kenne ich aber gar nicht bewusst irgendwo im Feld
  • EBG compleo - mit dem SAM-Modul eine rein lokale Lösung
  • Mennekes - eine Kombination aus Hardware und Software-Modulen
Wichtig: bei den letzten drei sind die bereits im Feld verbauten Ladesäulen NICHT automatisch konform. Sie müssen einzeln umgerüstet werden, soweit dies überhaupt möglich ist. Vermutlich werden sie abgebaut, durch neue ersetzt, die alten irgendwo nachgerüstet und dann ggf. wieder neu aufgestellt.

Im Kern soll es für den Verbraucher möglich sein, dass er auch rückwirkend seine Verbrauchswerte einsehen kann und über eine digitale Signatur geprüft werden kann, dass dieser Datensatz originär vom Ladepunkt stammt und unverändert gespeichert wurde. Dazu gibt es dann den PublicKey, der bei der BNetzA hinterlegt werden muss.

Über die "Liste der gemeldeten Ladeeinrichtungen" gibt es aktuell 7.731 Zeilen mit Ladesäulen, davon genau 37 mit einem PublicKey.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

aiahaumx
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4630 hat geschrieben: Im Kern soll es für den Verbraucher möglich sein, dass er auch rückwirkend seine Verbrauchswerte einsehen kann und über eine digitale Signatur geprüft werden kann, dass dieser Datensatz originär vom Ladepunkt stammt und unverändert gespeichert wurde. Dazu gibt es dann den PublicKey, der bei der BNetzA hinterlegt werden muss.

Über die "Liste der gemeldeten Ladeeinrichtungen" gibt es aktuell 7.731 Zeilen mit Ladesäulen, davon genau 37 mit einem PublicKey.
Versucht man es jetzt mal richtig zu machen, nachdem das auf dem 34C3 komplett zerschossen wurde? Wäre ja schön.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Es sei unwahrscheinlich, dass „ab dem 1. April 2019 seitens der Landeseichbehörden mit saftigen Bußgeldern oder gar der Kettensäge zur Tat geschritten wird“
https://www.electrive.net/2019/02/14/ei ... rme-lader/
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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aiahaumx hat geschrieben: Versucht man es jetzt mal richtig zu machen, nachdem das auf dem komplett zerschossen wurde? Wäre ja schön.
Klar könnte man bereits mit einfachen preiswerten Mitteln eine gute Sicherheit bei den Ladekarten erreichen. Den dieselfahrenden heise-AFDlern ging es dabei aber nur um die Sabotage der Elektromobilität. Im Ausland, aus dem der dürftige Standard stammt, schien wegen der niedrigen Ladekosten anscheinend völlig egal, dass eine klonbare offenen UID als Authentifizierungsmerkmal verwendet wird. Der dem Risiko nicht entsprechende und überteurte Ansatz der Bundesnetzagentur ist aber der Overkill für alle preiswerten Lademöglichkeiten - wie von der Mineralölindustrie gewünscht.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Jake1865
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Die Betreiber könnten den Strom kostenlos abgeben und nur eine Parkgebühr verlangen.
Eichrechtskonform?

Gruß Jake
Die Amis haben die bessere Show. Die Deutschen bauen die besseren Autos.
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