Wenn ich mit meiner Firma also jetzt ein Flakgeschütz aufstelle, und das als Fliege
nabwehr definiere - dann fällt das also auch nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, weil es ja nur zum Schießen auf Fliegen gedacht ist und ich das so festlege.
Und das kann ja nicht anders reguliert werden als Fliegenklatschen auch. Also gar nicht. Weil ich das so festlege. Ist ja mein Geschütz.
Und die Jagdgewehre, die ich geerbt habe, fallen natürlich auch nicht unter das Waffenrecht, weil ich die ja nicht zum Jagen und Schießen zuhause habe, sondern nur zum schön aussehen an der Wand zwischen den ganzen Geweihen. Weil das sind ja meine Gewehre, und daher kann ich deren Zweck auch selber festlegen. Und die sind nur für die Zierde. Also fallen sie nicht unter das Waffenrecht.
Klingt komplett plausibel.
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Mich würde in diesem Faden trotzdem mehr interessieren, ob nach der CCS-Norm ein SuC eigentlich überhaupt als mit CCS ausgestattet gilt, wenn ein Fahrzeug daran wegen zu geringer Spannung nicht laden kann. Oder gilt es als CCS, der Stecker erfüllt dann aber nicht die "
funktional" Anforderung der LSV?
Ich definiere für meine Frage übrigens einfach, dass der SuC unter die LSV fällt. Ob das so ist ist für die Beantwortung damit irrelevant. Danke!