Audi e-tron quattro - facts

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Re: Audi e-tron quattro - facts

drilling
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tom9404 hat geschrieben: In der Schweiz mittlerweile dutzende, https://www.comparis.ch/carfinder/markt ... di/elektro
Bewerten will ich da nichts, denke mir nur meinen Teil. :lol:
59 Stück allein in der Schweiz, offensichtlich gehen die nicht weg wie warme Semmeln, obwohl gerade dort viel mehr solvente Käufer vorhanden sind... :o
Es sind übrigens nicht alles Vorführwagen sondern auch 25 Neuwagen dabei (also fast die hälfte).
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Re: Audi e-tron quattro - facts

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beemercroft hat geschrieben: Es ist irrelevant, ob ein Tesla ein Elektromobil ist oder nicht. Juristisch relevant ist, dass der Bestimmungszweck der SuC nicht für Elektromobile (die allgemeine Form) sondern nur für Teslas (die spezifische Form) ausgelegt ist. Da letzteres zutrifft ist die Verordnung nicht anwendbar.
Mann, mann, Du hast doch selber die Begriffsbestimmungen der LSV ins Spiel gebracht. Hier wird natürlich auch definiert, was ein Elektromobil ist (gleich unter Punkt 1):

"ist ein Elektromobil ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug der Klassen M1 und N1 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/15/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 172) geändert worden ist; Fahrzeuge der Klasse N2 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG sind umfasst, soweit sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen;"

Und hier fällt Tesla natürlich darunter. Und jetzt Schluss mit diesem Schmarrn.

Die Frage ist, ob ein Parkplatz vor einem Tesla-Supercharger von einem nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann oder nicht. Meine Meinung ist, dass sich Tesla da eigentlich nicht herausreden kann. Allerdings finde ich es auch falsch, dass Tesla einen Riesenaufwand betreiben muss, seine Supercharger neu zu entwickeln, um diese LSV-tauglich (punktuelles Aufladen) zu machen.

Re: Audi e-tron quattro - facts

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Es geht um die Definition des Ladepunkts, die zur Nicht-Anwendbarkeit führt.

Den Bestimmungszweck eines SuC definiert einzig und allein Tesla.
"Tesla is predator, not prey" - Model X75D Bj. 2016 / BMW i3 22 KWh REX Bj. 2015
Der Fall Audi | Die Geheimakte VW

Re: Audi e-tron quattro - facts

Naheris
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Wenn ich mit meiner Firma also jetzt ein Flakgeschütz aufstelle, und das als Fliegenabwehr definiere - dann fällt das also auch nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, weil es ja nur zum Schießen auf Fliegen gedacht ist und ich das so festlege.

Und das kann ja nicht anders reguliert werden als Fliegenklatschen auch. Also gar nicht. Weil ich das so festlege. Ist ja mein Geschütz.

Und die Jagdgewehre, die ich geerbt habe, fallen natürlich auch nicht unter das Waffenrecht, weil ich die ja nicht zum Jagen und Schießen zuhause habe, sondern nur zum schön aussehen an der Wand zwischen den ganzen Geweihen. Weil das sind ja meine Gewehre, und daher kann ich deren Zweck auch selber festlegen. Und die sind nur für die Zierde. Also fallen sie nicht unter das Waffenrecht.

Klingt komplett plausibel. :roll:
__________________________

Mich würde in diesem Faden trotzdem mehr interessieren, ob nach der CCS-Norm ein SuC eigentlich überhaupt als mit CCS ausgestattet gilt, wenn ein Fahrzeug daran wegen zu geringer Spannung nicht laden kann. Oder gilt es als CCS, der Stecker erfüllt dann aber nicht die "funktional" Anforderung der LSV?

Ich definiere für meine Frage übrigens einfach, dass der SuC unter die LSV fällt. Ob das so ist ist für die Beantwortung damit irrelevant. Danke! ;)
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Re: Audi e-tron quattro - facts

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Die lieb LSV definiert hier nichts außer dem Stecker und schreibt auch nicht vor, dass vollgeladen werden muss. Von daher wäre es denke ich OK.

Re: Audi e-tron quattro - facts

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  • eve
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In Norwegen bereits 576 etron 55 diesen Monat. Bin gespannt wie beim etron 55 das Verhältnis der Auslieferungen NO zu D sein wird.
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Re: Audi e-tron quattro - facts

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Die Vergleiche hinken weil du mit dem Flakgeschütz sehr wohl was anderes beschiessen kannst (es geht technisch) mit dem SUC aber keine anderen Autos laden kannst (es geht nicht weil nicht dafür bestimmt). Das gleiche gilt für das Gewehr. Wenn du ein Gewehr bauen würdest, das technisch nur Fliegen treffen könnte, dann erfüllt es die Definition von Gewehr nicht mehr und fällt natürlich nicht unter das Waffengesetz. Eine Wasserpistole fällt ja auch nicht darunter nur weil sie wie eine Pistole aussieht.
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Der Fall Audi | Die Geheimakte VW

Re: Audi e-tron quattro - facts

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beemercroft hat geschrieben: Audi hat ihre eigene Production Hell. Mangels eigener Batteriefabrik hängt man am Gängelband des koreanischen Zulieferers: https://ecomento.de/2019/03/26/audi-ele ... ieengpass/

Es werden nur 150 e-tron pro Tag gebaut. Man hat monatelange Lieferzeiten wegen der schleppenden Produktion.

ei ei ei, ein Massenhersteller schafft 150 Auto´lies am Tag. Böse Zulieferer, wie immer.
Die Sonne geht in 5 Mrd. Jahren endgültig aus. Auch wenn wir bis dahin 100% unserer Welt Energie damit verwenden.
use it not lose it

Re: Audi e-tron quattro - facts

Helfried
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PeterMüller hat geschrieben: ei ei ei, ein Massenhersteller schafft 150 Auto´lies am Tag. Böse Zulieferer, wie immer.
Wolltest du einen neuen Aspekt in die Diskussion einbringen?

Re: Audi e-tron quattro - facts

Simon1982
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beemercroft hat geschrieben: Die Vergleiche hinken weil du mit dem Flakgeschütz sehr wohl was anderes beschiessen kannst (es geht technisch) mit dem SUC aber keine anderen Autos laden kannst (es geht nicht weil nicht dafür bestimmt). Das gleiche gilt für das Gewehr. Wenn du ein Gewehr bauen würdest, das technisch nur Fliegen treffen könnte, dann erfüllt es die Definition von Gewehr nicht mehr und fällt natürlich nicht unter das Waffengesetz. Eine Wasserpistole fällt ja auch nicht darunter nur weil sie wie eine Pistole aussieht.
Lies dir dir LSV durch. Dann stellst Du fest:

1) Tesla ist ein Elektroauto (§2, Punkt 1)
2) Ein SuC dient dazu ein Elektroauto (Tesla) aufzuladen (§2, Punkt 6)

Ansonsten kannst du deine Ansichten hier darstellen:

viewtopic.php?f=104&t=39872
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