Audi e-tron quattro - facts

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Re: Audi e-tron quattro - facts

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Punkt 6 Begriffsbestimmungen: "ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;"

Ich erkenne nicht, wieso ein Supercharger nicht unter diese Definition fallen sollte?
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Re: Audi e-tron quattro - facts

Simon1982
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beemercroft hat geschrieben: Begriffsbestimmungen, Punkt 6. SuC fallen nicht unter den Sinn der Verordnung.
Dort steht wörtlich:

“ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;“

Und deswegen sollen SuC nicht unter die Verordnung fallen?

Re: Audi e-tron quattro - facts

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Weil der SuC nicht zum Aufladen von irgendwelchen Elektromobilen bestimmt ist, sondern zum Aufladen von Teslas.
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Re: Audi e-tron quattro - facts

Simon1982
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beemercroft hat geschrieben: Weil der SuC nicht zum Aufladen von irgendwelchen Elektromobilen bestimmt ist, sondern zum Aufladen von Teslas.
Was hat das mit dem Punkt 6 zu tun? Ist ein Tesla kein Elektroauto?

Sinn der Ladesäulenverordnung ist es, x verschiedene Ladesysteme zu verhindern. Genau das würde ansonsten geschehen, wenn jeder Hersteller seinen eigenen Stecker konstruieren würde.
Zuletzt geändert von Simon1982 am Di 26. Mär 2019, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Audi e-tron quattro - facts

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beemercroft hat geschrieben: Weil der SuC nicht zum Aufladen von irgendwelchen Elektromobilen bestimmt ist, sondern zum Aufladen von Teslas.
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
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Re: Audi e-tron quattro - facts

MiCAudi
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beemercroft hat geschrieben: Weil der SuC nicht zum Aufladen von irgendwelchen Elektromobilen bestimmt ist, sondern zum Aufladen von Teslas.
Auch wenn das hier völlig OT ist, der von Dir angegebene Verweis auf §2 Nr. 6 LSV ist nicht einschlägig. Natürlich ist ein Tesla ein Elektroauto! Tesla beruft sich auf § 2 Nr. 9. Tesla hat Schilder aufgestellt, auf welchen die Parkplätze nur für ladende Teslas zugänglich sein sollen. Durch diesen Hinweis meint Tesla, dass die Parkplätze nicht mehr öffentlich zugänglich sind und die LSV somit nicht einschlägig ist. Soweit mir bekannt ist liegt der Schverhalt zur Zeit noch bei der Bundesnetzagentur zur Genehmigung. Von daher bringt jegliche Diskussion darüber zur Zeit m. E. nichts. Vor allem nicht in diesem Thread!

Re: Audi e-tron quattro - facts

tom9404
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In der Schweiz mittlerweile dutzende, https://www.comparis.ch/carfinder/markt ... di/elektro
Bewerten will ich da nichts, denke mir nur meinen Teil. :lol:
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Re: Audi e-tron quattro - facts

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Es ist irrelevant, ob ein Tesla ein Elektromobil ist oder nicht. Juristisch relevant ist, dass der Bestimmungszweck der SuC nicht für Elektromobile (die allgemeine Form) sondern nur für Teslas (die spezifische Form) ausgelegt ist. Da letzteres zutrifft ist die Verordnung nicht anwendbar. Zur Not muss die Frage dann ein Richter klären. Das geht Jahre und die Weltdominanz für E-Fahrzeuge ist bis dahin geklärt.

Glaub mir, wir Schweizer haben genug Erfahrung mit dem zurechtbiegen von derartigem EU-Quatsch. Die Verordnung ist wieder einmal ein Musterbeispiel, wieso man diesem Verein fernbleiben muss. SuC-Verbote, Strafsteuern für tolle amerikanische Autos, MwSt-Abzocke - das bleibt uns alles erspart.
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Re: Audi e-tron quattro - facts

Nozuka
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tom9404 hat geschrieben: In der Schweiz mittlerweile dutzende, https://www.comparis.ch/carfinder/markt ... di/elektro
Bewerten will ich da nichts, denke mir nur meinen Teil. :lol:
Ist hier vollkommen normal, dass die Vorführwagen sofort in diesen Portalen auftauchen..
M3 LR 2022

Re: Audi e-tron quattro - facts

Simon1982
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beemercroft hat geschrieben: Es ist irrelevant, ob ein Tesla ein Elektromobil ist oder nicht. Juristisch relevant ist, dass der Bestimmungszweck der SuC nicht für Elektromobile (die allgemeine Form) sondern nur für Teslas (die spezifische Form) ausgelegt ist. Da letzteres zutrifft ist die Verordnung nicht anwendbar. Zur Not muss die Frage dann ein Richter klären. Das geht Jahre und die Weltdominanz für E-Fahrzeuge ist bis dahin geklärt.
Dann erkläre ich einfach, dass ich keine Einkommenssteuer zu zahlen habe. Für mich sind die Steuergesetze dann nicht anwendbar. Dass ich da nicht früher drauf gekommen bin :roll:
Zuletzt geändert von Simon1982 am Di 26. Mär 2019, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
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