0,5% Regelung ab 01.01.2019

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0,5% Regelung ab 01.01.2019

k_b
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Es ist ja geplant (und schon beschlossen), daß für Elektrofahrzeuge in Zukunft nur noch eine 0,5% Regelung gelten soll - die 1% Regel also nur für Verbrenner bestehen bleibt: https://www.electrive.net/2018/08/01/re ... twagen-ab/
Das hieße doch, man wäre schlecht beraten, dieses Jahr noch ein Elektroauto zu kaufen, wenn man es dienstlich/privat nutzt.
Man müßte es bis 2019 hinauszögern.
Habe ich das richtig verstanden?
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Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019

Eagle_86
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Ja, das wurde hier auch schon mehrfach diskutiert. Aber wer jetzt eins bestellt, wird vermutlich in den meisten Fällen sowieso erst 2019 mit der Lieferung rechnen können. Für die Regelung gilt das Datum der Zulassung, nicht der Bestellung.

Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019

k_b
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Danke Eagle_86, ich habe über die Suchfunktion "0,5%“ kein Ergebnis gefunden, lese aber gerne mehr darüber.
Ich habe eine Zoe Limited Edtion bestellt (Lieferzeit Ende Januar 2019). Gestern telefonierte ich mit meinem Händler. Er sagte, er hätte ein Modell aus dem Vorlauf, welches jetzt schon Ende dieses Monats da sein würde. Also jetzt im Jahr 2018...
Schon verlockend..
..auf den Hof stellen und mit der Zulassung warten, bis nach Silvester??
Was würdet ihr empfehlen?

Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019

ToyToyToy
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Eagle_86 hat geschrieben:Für die Regelung gilt das Datum der Zulassung, nicht der Bestellung.
Achtung! Im Gesetz steht "Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1. Januar 2022".

Anschaffung bedeutet bei steuerlichen Angelegenheiten Datum der Rechnung, nicht Datum der Zulassung! Im Dezember 2018 kaufen und im Januar zulassen funktioniert also nicht.
Prius 2 von 8/2004 bis 9/2019 - Kia Soul EV von 11/2017 bis 12/2022 - Kia e-Soul 64 kWh seit 9/2019 - Renault Zoe Z.E.50 Riviera seit 4/2023

Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019

HW120
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ist das nicht eher so

bis Ende 2018 1%
ab Jan 2019 0,5%

Das heisst es hängt nicht vom Alter des Autos ab, weil es eine Steuersenkung ist.

Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019

ToyToyToy
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Nein, die Regelung gilt nur für im genannten Zeitraum angeschaffte Fahrzeuge, egal ob neu oder gebraucht. In der Regelung steht auch nichts von 0,5%, denn die 1% gelten weiterhin, es wird jedoch nur der halbe Listenpreis angesetzt, was auf das Gleiche hinausläuft.
Dateianhänge
1.jpg
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Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019

k_b
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ToyToyToy hat geschrieben:
Eagle_86 hat geschrieben:Für die Regelung gilt das Datum der Zulassung, nicht der Bestellung.
Achtung! Im Gesetz steht "Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1. Januar 2022".

Anschaffung bedeutet bei steuerlichen Angelegenheiten Datum der Rechnung, nicht Datum der Zulassung! Im Dezember 2018 kaufen und im Januar zulassen funktioniert also nicht.
ToyToyToy, danke für diese Info. Dann frage ich noch weiter: Datum der Rechnung, wäre das das dann das Datum der Bestellung? Denn dort steht ja schon der Preis drauf. Oder kann man die Rechnung auf denTag der Übergabe verlegen?
Hättest du noch einen Link zu dem Dokument von dem dein Screenshot stammt?

Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019

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Ich meine, Anschaffung bedeutet, dass man Zugriff auf die Ware hat. Laut meiner Interpretation bedeutet das auch, dass es nichts nützt, wenn der Wagen beim Händler ist.

Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019

ToyToyToy
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Hier ist der Link:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=2
Dies ist der Gesetzentwurf gewesen. Kann sein, dass der verabschiedete Text leicht abweicht. Der Gesetzentwurf ist auf Seite 3 (sichtbare Seitenzahl oben auf der Seite), die Erläuterung auf Seite 40.

Ich bin zu 99% sicher, dass das Rechnungsdatum relevant ist. Für die letzten 1% Sicherheit solltest du deinen Steuerberater fragen, der ist für die Antwort dann auch haftbar. :)

Wenn das Auto vor 2019 zu dir geliefert wird, die Rechnung aber auf 2019 datiert ist, könnte auch nach hinten losgehen - wobei ich nicht annehme, dass das Finanzamt so detailliert nachforschen würde: https://www.tax-academy.de/lexikon/ansc ... zeitpunkt/
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Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019

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k_b hat geschrieben:Es ist ja geplant (und schon beschlossen), daß....
es ist bisher nichts beschlossen.
Eagle_86 hat geschrieben:Für die Regelung gilt das Datum der Zulassung, nicht der Bestellung.
falsch
k_b hat geschrieben:..auf den Hof stellen und mit der Zulassung warten, bis nach Silvester??
kannst machen, dann kommst du aber nicht in den Genuss der 0,5% Regel
ToyToyToy hat geschrieben:Anschaffung bedeutet bei steuerlichen Angelegenheiten Datum der Rechnung,
das ist auch falsch
HW120 hat geschrieben:ist das nicht eher so

bis Ende 2018 1%
ab Jan 2019 0,5%
die Aussage ist nicht korrekt.
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.
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