Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Sir Henry hat geschrieben: Das ist ja nicht der Kern des Problems. Ich sehe den Kern eher darin, dass die reine Elektroautos "bevorzugen" wollten. In Deutschland hat man sich aus objektiv nicht nachvollziehbaren Gründen dazu entschieden, alles was "irgendwie elektrisch" fährt, mit einem E-Kennzeichen auszustatten.
Die Österreicher wollten - IMHO vernünftigerweise - verhindern, dass der hybride Irgendwas im Motorbetrieb vorbeiheizt.

Es ist für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge schlicht nicht extern bestimmbar, ob die elektrisch oder mit Verbrenner fahren weil die Kennzeichnung nicht darauf ausgelegt ist. Zudem gibt es viele Modelle in Hybrid und rein elektrisch.
Lösung wäre vielleicht ein "EE" zusätzlich zum "E". Steht dann für "Echt Elektrisch". ;)
Genau so ist es
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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Dann müssen die Österreicher eben eine entsprechende Plakette anbieten, so wie es dir Deutschen auch machen: es gibt eine E-Plakette, um die gleichen Vorteile zu haben wie ein E-Kennzeichen. Ich wollte mir die eigentlich holen, habe aber rechtzeitig gemerkt, dass sie nur für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gilt.

An i3lady: wirklich traurig, dass Du so denkst.
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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

Nachbars Lumpi
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Nein Oesterreich geht den Sonderweg abseits des EU Rechts. Die Rahmenbedingung seitens der EU zur Gewaehrung von Bevorrangungen fuer Elektrofahrzeuge sind dass es sich um BEV, HEV oder PHEV mit einer elektrischen Reichweite von XX km handelt.

Oesterreich hat PHEV ausgenommen. Trotzdem muss sicher gestellt sein, dass Fahrer von nicht in Oesterreich zugelassenen BEV und HEV die gleichen Rechte in Anspruch nehmen koennen.

Wie sie das umsetzen ist erstmal egal, aber sie muessen es. Da ist der oesterreichische Gesetzgeber gefordert.

Ich bin auch kein Fan der EU nach heutigem Stand. Europa und die EU sind naemlich zwei paar Schuhe. Das aendert jedoch nichts daran, dass die aktuelle Rechtslage so ist wie sie ist.
Oesterreich diskriminiert und das darf nicht hingenommen werden.
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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Nachbars Lumpi hat geschrieben: Oesterreich hat PHEV ausgenommen.
Vernünftigerweise.
Nachbars Lumpi hat geschrieben: Trotzdem muss sicher gestellt sein, dass Fahrer von nicht in Oesterreich zugelassenen BEV und HEV die gleichen Rechte in Anspruch nehmen koennen.
Davon bin ich nicht überzeugt. Österreich unterscheidet ja bei hybriden Fahrzeugen nicht nach "Österreich" und "Ausland". Die dürfen einfach alle nicht. Die richtige Frage wäre, wie die Richtlinie formuliert ist.

Die Richtlinien, die ich gefunden habe, unterscheiden sehr wohl nach "ohne Emissionen" und "wenig Emissionen". Es wird auch nur Bezug darauf genommen, gleiches gleich zu behandeln, nicht "alles gleich". Aber vielleicht hast Du ja andere Direktiven als ich.
Kona 64 kWh

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

Nachbars Lumpi
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Sir Henry hat geschrieben:
Davon bin ich nicht überzeugt. Österreich unterscheidet ja bei hybriden Fahrzeugen nicht nach "Österreich" und "Ausland". Die dürfen einfach alle nicht. Die richtige Frage wäre, wie die Richtlinie formuliert ist.

Die Richtlinien, die ich gefunden habe, unterscheiden sehr wohl nach "ohne Emissionen" und "wenig Emissionen". Es wird auch nur Bezug darauf genommen, gleiches gleich zu behandeln, nicht "alles gleich". Aber vielleicht hast Du ja andere Direktiven als ich.
Die muesste ich raus suchen. Ich habe sie nur ganz am Anfang nach Verabschiedung gelesen.

Den Bezug "gleiches gleich zu behandeln" meine ich primaer. Ein Europaeer mit BEV hat mit einem Oesterreicher mit BEV gleich behandelt zu werden.
Nach der Vorgabe, die ich gelesen habe ist die ausnahme der PHEV (dich auch auch begruesse) etwas, wo es sich Oesterreich selbst schwer macht. Sie haetten lieber ueber ihre Abgeordneten in Bruessel eine Novelle der Direktive anstreben sollen.

Da die gruenen oesterreichischen Nummernschilder ausgefiltert werden, haetten sie es ohne den Sonderweg PHEV aus zu schliessen mit den auslaendischen Kennzeichen fuer elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich machen koennen.

Da es den Sonderweg seitens Oesterreich gibt, ist der Gesetzgeber gefordert eine Gleichstellung EU auslaendischer BEV/HEV herbei zu fuehren.

Was anderes moechte ich gar nicht ausser dass gleiches gleich zu behandeln ist.

Ich fahre ja auch ein BEV also muesste ich gleich dem oesterreichischen BEV behandelt werden. Das werde ich aber nicht, wenn ich auf einem beschilderten Streckenabschnitt schneller als 100km/h fahre. Das geht jedem deutschen, franzoesischen, spanischen, niederlaendischen, usw BEV Fahrer so.

Das ist der Missstand, nicht ob PHEV eingeschlossen sind oder nicht.
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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Nachbars Lumpi hat geschrieben:
Sir Henry hat geschrieben:
Davon bin ich nicht überzeugt. Österreich unterscheidet ja bei hybriden Fahrzeugen nicht nach "Österreich" und "Ausland". Die dürfen einfach alle nicht. Die richtige Frage wäre, wie die Richtlinie formuliert ist.

Die Richtlinien, die ich gefunden habe, unterscheiden sehr wohl nach "ohne Emissionen" und "wenig Emissionen". Es wird auch nur Bezug darauf genommen, gleiches gleich zu behandeln, nicht "alles gleich". Aber vielleicht hast Du ja andere Direktiven als ich.
Die muesste ich raus suchen. Ich habe sie nur ganz am Anfang nach Verabschiedung gelesen.

Den Bezug "gleiches gleich zu behandeln" meine ich primaer. Ein Europaeer mit BEV hat mit einem Oesterreicher mit BEV gleich behandelt zu werden.
Schon klar. Dass die aber unsere BEV nicht gleich behandeln können, weil die eben nicht differenzierbar sind (wegen der dümmlichen Kennzeichen-Situation), ist ja nicht die Schuld der Österreicher.
Kona 64 kWh

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Sir Henry hat geschrieben: Dass die aber unsere BEV nicht gleich behandeln können, weil die eben nicht differenzierbar sind (wegen der dümmlichen Kennzeichen-Situation), ist ja nicht die Schuld der Österreicher.
"nicht können" - nein. Die Österreicher wollen halt nicht. Schließlich gibt es z.B. beim deutschen Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge von 2015 extra eine Ausnahme für im Ausland zugelassene "elektrisch betriebene" Fahrzeuge, welche eine blaue E-Plakette für nur 11 Euro bekommen können. Das für den Deutschen nur mögliche E-Kennzeichen ist samt der Ummeldung übrigens deutlich teurer.

Die Österreicher hätten und müssten, wenn Sie EU-Ausländer nicht diskriminieren wollen, eine ähnliche Lösung finden können.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Sir Henry hat geschrieben: Lösung wäre vielleicht ein "EE" zusätzlich zum "E". Steht dann für "Echt Elektrisch". ;)
Also EE-Kennzeichen fände ich toll! Aber nur wenn dann gleichzeitig nur EE geladen wird ;-)

Weiterhin denke ich daß man erstmal mit folgender Begründung widersprechen sollte: "ich habe ein BEV und das ist bei Ihnen von IG-L Beschränkungen ausgenommen - bitte nehmen Sie das Strafmandat zurück". Wenn in diesem Moment - die im deutschen Fahrzeugschein eingetragenen Kennziffern sind europaweit eindeutig - das österreichische Strafmandat zurückgenommen wird ist doch alles o.k. Kein Nichtösterreicher würde übervorteilt werden, die EU bräuchte keine sinnfreien Klagen bearbeiten und hier im Forum könnte das Blut auch wieder kühler zirkulieren...

Grüazi MaXx

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

Naheris
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Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung. Es wäre aber sehr umständlich, dass bei jedem Strafmandat zu machen - sowohl für den Fahrer als auch für die Behörde. Extrem umständlich und teuer wird es zudem, wenn man einen Leihwagen fährt. Da kommen dann ggf. noch Gebühren für die Bearbeitung des Mandats durch den Vermieter hinzu.

Eine weitere Plakette würde auch funktionieren, aber die müsste wieder in die Windschutzscheibe. Und da sind mitunter schon sehr viele. Man müsste es einfach nur machen wie die Norweger: die akzeptieren auch einfach die E-Kennzeichen aus Deutschland (nachdem was ich hörte). Das da halt auch PHEV dabei sind ist schade, ist aber so. Die Anzahl ist extrem gering und somit den zusätzlichen Aufwand nicht wirklich wert.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
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Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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MaXx.Grr hat geschrieben: "ich habe ein BEV und das ist bei Ihnen von IG-L Beschränkungen ausgenommen - bitte nehmen Sie das Strafmandat zurück"
Das wird leider nicht funktionieren, weil laut Gesetz (das ich hier nicht verteidigen will, eines von vielen Gesetzen unserer Husch Pfusch Regierung die vor dem Verfassungsgericht landet) nur die österreichisch grünen Kennzeichen ausgenommen sind und nicht die EV an-sich.

Bild


Von Vereinfachung ist auch noch weit und breit keine Rede, weil die Computerauswertung die Farberkennung nicht zu lässt muss diese Ausnahme aus dem Melderegister herausgezogen werden....

Ihr könnt ja mal Spaßeshalber rein schauen was an dieser Stelle (§49, Abs. 4 Z5 Kraftfahrzeuggesetz) bei den deutschen Gesetzen steht... Weil es steht ja nicht welches Kraftfahrzeuggesetz hier gemeint ist ;)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
...
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