Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • ederl65
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CEE16 hab ich eh auch :D
Zuviel ist nicht genug. ;)
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

4tm
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Hier blockiert ein schlauer Stuttgarter Smart Fahrer meine Garage mit Ladestation die ganze Nacht. Die Polizei sagte , "abschleppen ginge auf meine Kosten“. So kam er mit 20eur Verwarnung davon, und machte sich in der Nacht klamheimlich "vom Acker".....
Zum Glück wurde der Parkplatz nebenan frei, und ich konnte mein 8m Kabel über den Gehsteig ziehen.....Bild

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

UliZE40
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Mein Gott... Rollbrett oder Stapler vom Nachbarn d'runter und weg damit. :mrgreen:
Alternativ mit der Weihnachtsfestgesellschaft zur Fitnessübung auf den Hof und kurz das Teil mal rübergeschoben. :roll:

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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UliZE40 hat geschrieben:Alternativ mit der Weihnachtsfestgesellschaft zur Fitnessübung auf den Hof und kurz das Teil mal rübergeschoben.
Als Jugendlicher haben ich mal mit 3 anderen einen Gogo aus Spaß um die Ecke getragen. :old:
Solange es kein Elektro-Smart ist, sollte es hier auch möglich gewesen sein.
Eine Alternative zum Wegtragen wäre den Smart auf vier 25cm hohen Kalksandsteine stellen. Ist nicht ganz so anstrengend.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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EIN Smart vor der eigenen Garage :lol: Schwierigkeitsgrad 0,1 auf einer 10er Skala .

Wagenheber raus, Hinterachse aufgebockt und 3 Meter weiter ziehen.
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Und wenn ich über's Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker:" Schau dir das an, nicht mal schwimmen kann der."

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Dachakku hat geschrieben:EIN Smart vor der eigenen Garage :lol: Schwierigkeitsgrad 0,1 auf einer 10er Skala .
Wagenheber raus, Hinterachse aufgebockt und 3 Meter weiter ziehen.
Jupp, und so, dass er behindernd in 2. Reihe parkt, nach bussgeldkatalog.org:

Code: Alles auswählen

Parken an engen und unüber­sichtlichen Straßen­stellen, im Bereich von scharfen Kurven, 
auf Fuß­gänger­überwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Licht­zeichen, 
im Halteverbot, im einge­schränkten Halteverbot 15 €		
... mit Behinderung 25 €		
... länger als eine Stunde 25 €		
... zusätzlich mit Behinderung 35 €
Falls vor der Garageneinfahrt ein abgesenkter Bordstein kann ich auf dem Foto nicht erkennen) war hatten wir aber eh schon ein Halteverbot, eine Behinderung und wohl auch > 1 Stunde => die 35 € wären so wie so zustande gekommen.
Wenn Du übrigens in unzumutbarer Weise behindert wurdest, so dass ein Abschleppen / Versetzen gerechtfertigt ist hat natürlich der Verursacher, also der Smart-Fahrer zu zahlen. Aber Du musst erst mal in Vorleistung treten, für den Abschlepper bist Du der Auftraggeber. In solchen Situationen: viel Spaß dabei, sich das vom Falschparker / Behinderer zurückzuholen ...
Gruß
Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Martin206
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Heincaid hat geschrieben:
Martin206 hat geschrieben:...die stellen sich an beiden Stellen halb auf den Gehsteig (behindern dabei Verkehr und Fußgänger), mit dem hohen Bordstein (und ggf. auch noch ein paar rot-weiße Eisenpfähle / Boller) will man das verhindern.
Dann parken die ja gleich doppelt falsch. Auf einem Gehweg hat ein Auto nichts zu suchen, auch nicht parkend, es sei denn es wird explizit erlaubt. Und dann noch vor einem abgesenkten Bordstein.
Ehrlich gesagt: Wenn es keine offizielle Parkraumüberwachung gibt, dann hätte ich da schon längst Fotos ans zuständige Ordungsamt geschickt.
So Leute zeigen doch eindeutig, dass sie nicht in der Lage sind ihr Fahrzeug verantwortungsbewusst zu führen.
Was meinst Du warum die Gemeinde die Umbaumaßnahmen plant? Es gab genug Beschwerden. Zuletzt blieb der Senioren-/Behindertenbeirat dran, hat nicht mehr aufgegeben.
Einsatz kommunaler Überwachung war auch im Gespräch, fand (noch) keine Mehrheit.
-Maddin-
seit 23.6.17: rote Zo(e)ra Z.E.40 Intens, SH, DAB+, Gar. 72M/100Tkm, RH-ZO41E ;-)
2x CEE 32A, NRGkick-Mobillader, laden nach Rücksprache (max. 1x22kW + 1x11kW zeitgleich).
KfW40-Haus m. Erdwärme/Ökostrom; PV in Überlegung.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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iOnier hat geschrieben:Jupp, und so, dass er behindernd in 2. Reihe parkt
Dann muss man den Spaß auch richtig machen. Erst verschieben und dann die Polizei rufen. Wenn es ggf. auch noch verkehrsgefährdend abgestellt wird, dann wird die Polizei abschleppen lassen müssen. :lol:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Hamburger
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apropos Abschleppen...

In Hamburg gilt wohl seit Mitte Oktober:
Die Ladestation wird durch ein konventionelles Fahrzeug blockiert. Kann ich das Abschleppen veranlassen?
Grundsätzlich ja. Allerdings: Ob Sie durch die Polizei ein Abschleppen veranlassen können, hängt davon ab, ob sich die Ladestation auf öffentlichen oder privaten Grund befindet. In beiden Fällen gilt: Fahrzeuge mit Verbrennermotoren dürfen generell nicht an Ladestationen parken. E-Fahrzeuge wiederum können lediglich im Rahmen der ausgewiesenen Höchstparkdauer (Nachweis per Parkscheibe erforderlich) an einer Ladestation abgestellt werden.

Öffentlicher Raum (blaue Beschilderung)
Im öffentlichen Raum gilt die Straßenverkehrsordnung.
Sofern eine entsprechende Beschilderung an der Ladestation angebracht ist, können Sie bei Bedarf das Abschleppen eines Fahrzeugs an einer Ladestation über das jeweils zuständige Polizeikommissariat veranlassen https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/ ... /11262156/
Weiterführende Informationen zur Beschilderung hält die Polizei Hamburg bereit https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/

Privater (halböffentlicher) Raum (grüne Beschilderung)
Steht ein Fahrzeug aus Ihrer Sicht unberechtigt an einer öffentlich zugänglichen Ladestation auf einem Privatgrundstück (z.B. Tankstelle) und hindert Sie am Laden Ihres E-Fahrzeugs, ist lediglich der Pächter oder Eigentümer des Grundstücks berechtigt, ein Abschleppen durch die Polizei zu veranlassen.
Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall den Eigentümer oder Pächter.
https://www.e-charging-hamburg.de/fragen-und-antworten/

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass man als Betroffener immer durch "Dritte" abschleppen lässt, die dann den Abschleppdienst beauftragen - also Polizei / Ordnungsamt, oder eben Verfügungsberechtigter bei Privatflächen. Wer selbst einen Abschleppdient beauftragt, bezahlt diesen in der Regel auch.

Die verlinkte Aussage
Kann ich das Abschleppen veranlassen?
Grundsätzlich ja.
ist daher mit Vorsicht zu genießen.
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