Fritzchen-66 hat geschrieben: ↑
Zum Abschleppen gibt es ein Urteil ...
Habe aktuell das Aktenzeichen nicht, muß es suchen.
Ein solcher Hinweis ohne Quellenangabe hilft anderen Leuten natürlich enorm weiter.
Zum Glück gibt es andere Forumsteilnehmer, die einem die Arbeit abnehmen:
viewtopic.php?p=1306710#p1306710
Danke an @Anmar.
Auf ein vergleichbares Urteil des VG Gelsenkirchen wurde übrigens bereits auf Seite 1582 aufmerksam gemacht:
viewtopic.php?p=1259799#p1259799
Man muss nur ein paar Seiten zurück blättern. Leider wird dies heutzutage nicht mehr immer praktiziert, bevor man den Rest der Welt mit seinen Meinungen, Hinweisen, Auffassungen, Darlegungen beglückt.
highway hat geschrieben: ↑
Gestern A5 Mahlberg-Ost geladen. ...
Eine Kopie des Urteils werde ich mir ins Auto legen für solche Fälle
Sowohl das in dem oben aufgeführten Link von @Anmar genannte Urteil in dem Verfahren 17 K 4015/18 als auch das auf Seite 1582 genannte Urteil in dem Verfahren 16 K 508/19 sind Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Die Urteile beziehen sich daher auf den Verwaltungsgerichtsbezirk Gelsenkirchen. Es könnte durchaus sein, dass die für andere Orte zuständigen Verwaltungsgerichte das Recht anders auslegen; mit anderen Worten, ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das, was für den Bereich beispielsweise der Stadt Essen entschieden worden ist, zwingend auch von den für Mülheim an der Ruhr oder Bochum zuständigen Verwaltungsgerichten so gesehen wird.
Für diejenigen, die mir jetzt Spitzfindigkeiten vorhalten möchten, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass auch von Bäckern, Gärtnern, Malern, Klempnern, Elektrikern Sachverhalte unterschiedlich beurteilt werden können und dem entsprechend die Lösungen unterschiedlich ausfallen können.