Themensammlung Verbraucherschutz

Themensammlung Verbraucherschutz

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Der Verbraucherzentrum Bundesverband e.V. wird im März eine Veranstaltung durchführen, auf welcher die derzeitige Situation der Ladeinfrastruktur aus Verbrauchersicht beleuchtet/diskutiert werden soll.

Die Interessengemeinschaft Elektroautofahrer Berlin/Brandenburg (IGEMBB) ist als Teilnehmer eingeladen. Im Vorfeld wurde ich gebeten, eine Themensammlung zusammenzustellen, Dinge, die aus "unserer" Sicht

nicht,
nicht gut,
total daneben

laufen.

Ich würde mich freuen, wenn ich hier Eure Themenvorschläge sammeln kann. Ich bitte darum, hier NICHT zu diskutieren, sondern nur die Themenvorschläge zu posten; Diskussionsbeiträge bitte ich die Admins zu löschen. Macht dafür gerne andere Threads auf.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
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Re: Themensammlung Verbraucherschutz

OlafSt
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Total daneben: Tarifchaos an den Ladesäulen. Inzwischen hat man an fast jeder Ladesäule einen anderen Tarif.
Nicht gut: Durchdringung der geänderten Verkehrsregeln bzgl. E-Fahrzeuge (Parken an Ladesäulen). Das mit der Rettungsgasse hat ganz gut geklappt, wenn sowas auch mit der E-Mobilität gebracht würde...

Re: Themensammlung Verbraucherschutz

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Themen mit dem Oberbegriff "keine Abrechnung nach Leistung (kWh)":
- Wucherpreise an den 50 kW Schnellladesäulen: Beispiel: über 31 € pro Stunde bei Ladenetz-Säulen über NewMotion (0,50 €/min + 1,19 € Startgebühr + 0,35€ Transaktionsgebühr)
- komplizierte Tarife: Beispiel NewMotion an manchen AC-Säulen: Startpreis + Preis/min + Preis/kWh + Transaktionsgebühr
- Pauschalpreise die vollständig anfallen, auch wenn die Säule nach 3 Minuten abbricht

sonstige Themen:
- Ladesäulen, die teilweise monatelang nicht repariert werden
- Hotlines, die nicht ans Telefon gehen
- Ladesäulen, die sich nur per App freischalten lassen, aber im Funkloch einzelner Telefonnetze stehen
i3 BEV (SW: I001-18-11-520), BJ 04/2014, LL >117.500 km, Gesamtschnitt 12,8 kWh/100 km netto
Model ≡ seit 11.03.2019
Mitglied bei Electrify-BW e.V.
Nordkap-Winter-Tour

Re: Themensammlung Verbraucherschutz

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ganz klare forderung: EIN bezahlsystem (ec-karte, weil diese fast jeder hat und diese lösung unabhängig von handy, apps und funknetz ist :!:) und deutlich deklariertes preissystem anna eTanke.
- Zoe: 13.02.15 - 30.12.16
- MX: 60er. 30.12.16 - 23.01.20
+ M3: "Freitag der 13." 13.03.2020
+ Ioniq vFL: 12.08.23

Re: Themensammlung Verbraucherschutz

Naheris
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- Säulen an Achsen müssen unbedingt schnell entstört werden. Seit drei Monaten defekte Lader auf einer T&R geht nicht. Hier müssten nach einer bestimmten Frist einfach Sanktionsmöglichkeiten der Betroffenen gegen die Betreiber entstehen. Niemand ist gezwungen Betreiber zu werden. Aber wenn, dann bitte auch Betreiben und nicht nur abschreiben.

- Vom Vertragspartner in aussicht gestelltes Roaming muss erfüllt werden bzw. einklagbar sein (nicht wie Innogy, die einfach mal ihre Roaming-Partner von den von T&R übernommenen Säulen ausschließen). Niemand muss Roaming-Verträge abschließen. Wenn, dann aber richtig und komplett. Keine Insellösungen a la "aber nur an 17,5332 kW-Säulen an Dienstagen ohne Sonnenflecken".

- Wenn die das beides nicht hin kriegen, dann bitte einfach ein allgemein verfügbares Abrechnungssystem erzwingen. Wie kann es eigentlich sein, dass man bei T&R für vom Staat aufgestellte Säulen drei verschiedene Betreiber nutzen muss - teilweise wechselnd von Raste zu Raste (wie z.B. an der A7).

- Es muss eine bezahlbare Abrechnungsmöglichkeit neben dem Handy geben. Nur über Webseite oder App ist keine Wahlmöglichkeit, da man dafür immer ein Handy braucht.

- Ein einfacher, verbindlicher Weg Abrechnungsfehler einzuklagen. Bisher sind bei mir alle Fehlabrechnungen im Sande verlaufen. Es braucht zwingend eine zentrale Eskallationsstelle, die sich darum kümmert. Wenn da zu viele Beschwerden auflaufen, einfach monströse Strafzahlungen und bei Widerholung die Lizenz entziehen. So wie bei Banken und Versicherungen, wenn die nicht erreichbar sind und Themen verschleppen.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Themensammlung Verbraucherschutz

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Hallo,
Wenn sich die Verbraucherschützer schon diesem Thema ernsthaft annehmen wollen beteilige ich mich da mal mit meiner beschiedenen Meinung.
Ich versuche hier meine Punkte kurz zu benennen und aus meiner Sicht auszuführen, dass das sicher nicht der Weisheit letzter Schluss ist weis ich ist mir aber entweder spontan zu dem Thema in den Sinn gekommen oder brennt mir schon länger unter den Näglen.

1.a. Preisauszeichnung bei Kartenzahlung:
Klare Preisauszeichnung am Ladepunkt mittels Display (z.B. ePaper oder LCD) sobald man sich mit seinem Bezahlmedium (Kundenkarte, Kreditkarte, Verbundkarte, Roomingkarte o.ä.) authentifiziert hat. Hier muss dann ein Abbruch noch kostenfrei möglich sein, die Zustimmung müsste hier meiner Meinung nach aktiv erfolgen (z.B. OK-Taste an der Ladesäule)

1.b. Preisauszeichnung bei APP:
Hier sollte ebenfalls wie unter 1.a. ein Display den Preis nochmals Bestätigen der auf der APP angezeigt wird. Auch hier müsste meiner Meinung nach eine aktive Zustimmung erfolgen (z.B. OK-Taste an der Ladesäule)

2.a. Anwendungssicherheit - Elektrisch:
Ein Ladepunkt muss technisch so ausgelegt sein, dass ein Nutzer sein eMobil anstecken kann und Risikofrei laden kann. Worauf ich hinaus will ist im Bild "Anhang-1.jpg" zu sehen, dieser Aufkleber ist so breit wie der Typ2-Anschluss der unten am Bildrand zu erkennen ist. Davon abgesehen, dass der Aufkleber schlicht zu unscheinbar ist, ist der Text für einen "normalen" (auch eAutofahrer) ohne Elektrotechnisches Verständnis keines Falls Aussagekräftig. Die ist ein "neuer Ladepunkt" an einer Tankstelle in der Region den ich aufgrund des Aufklebers auch nicht in das Verzeichnis eingetragen habe, daher kein Link dazu.
Anhang-1.jpg
2.b. Anwendungssicherheit - Mechanisch:
Es müsste eine eindeutige Regelung her die den Ladenden vor Schäden schützt, wenn jemand über die Anschlussleitung zum ladenden Fahrzeug stolpert und sich dabei verletzt und es müsste baulich von Seiten des Ladepunkts die Gefahr kenntlich gemacht werden (Schild, Poller, Bügel) um das Risiko zu minimiert.

3.a. Abrechnungstransparenz - Preisauszeichnung:
Der Gesamtpreis müsste nach dem beenden des Ladevorgangs (Ausstecken, Ladevorgang Stoppen) eine "angemessene" Zeit (min 2-3Min) im Display erschienen (z.B. zur Gegenkontrolle und/oder zum "abfotografieren") insbesondere bei Kreditkartenzahlung ist das ja der einzige Weg den später abgebuchten Preis gegen zu kontrollieren.
Bei den Zahlsystemen mit Anmeldung / Registrierung müsste gleich nach dem Ende des Ladevorgangs eine eMail oder SMS mit den entsprechenden kosten zugestellt werden.
Die Anzeige am Display müsste sich dann aber auch aus Datenschutzgründen durch einen Tastendruck am Ladepunkt frühzeitig ausblenden lassen, wenn man es abgelesen hat.

3.b. Abrechnungstransparenz - Kostenstruktur:
So zum Beispiel in Parkhäusern eine Ladekomponente (egal ob kWh oder Zeit) und eine Parkkomponente im Preis enthalten ist müsste eine Abrechnung dies wegen der Absetzbarkeit bei der Steuer (Berufstätige, Selbständige, Freiberufler, Firmen) auch eindeutig ausweisen.

3.c. Abrechnungstransparenz - MwSt:
Die Preise für das Laden müssen meiner Meinung nach in Anlehnung an die "klassischen" Treibstoffpreise an allen allgemein zugänglichen Ladepunkten grundsätzlich in € und inkl. MwSt. ausgewiesen werden. Hier sollte keine Differenzierung (Geschäftskunde oder Privatkunde) stattfinden damit Abrechnungsfehler, wie hier im Forum zu Newmotion schon gelesen, auf einfachem Wege ausgeschlossen sind, bzw. wenn sei passieren nicht zu Lasten des Kunden / Verbrauchers gehen.

3.d. Abrechnungstransparenz – Abrechnung der Energie nach kWh parken nach Zeit:
Eine Abrechnung der geladenen Energie sollte auch als Energie (kWh) erfolgen.
So an dem Ladepunkt auch eine Gebühr für die Parkdauer entsteht sollte diese transparent getrennt ausgewiesen werden.

4.a. Verfügbarkeit – Entstörung:
Da man ja entweder mit einer Grundgebühr oder durch den Ladepreis die Ladepunkte mitfinanziert und ja sine Fahrten anhand der Ladepunkte planen muss halte ich auch das für Verbraucherschutz.
Sollten die Betreiber auch dafür Sorge tragen müssen, dass die Ladepunkten eine hohe Verfügbarkeit und somit sehr kurze Entstörzeiten haben.
So evtl. eine Ladeleitung nicht sauber entriegelt wird müsste zumindest die Entriegelung im Zeitbereich sagen wir mal Tags maximal 30Min und nachts 1Stunde geschehen, denn auch wenn ich die Leitung am Auto abstecken kann und weg fahren könnte ist die Leitung dennoch mein Eigentum und wird beim nächsten laden in 300km wieder benötigt. Es haben wohl nur die wenigstens eMobilisten eine Reserveleitung im Auto ;)

4.b. Verfügbarkeit / Beschilderung – Zugang / nicht Ladende Blockierer an öffentlich finanzierten Punkten:
Da man ja entweder mit einer Grundgebühr oder durch den Ladepreis und sogar Steuergelder die Ladepunkte mitfinanziert und ja sine Fahrten anhand der Ladepunkte planen muss halte ich auch das für Verbraucherschutz.
Der Zugang aller Bezuschussten, steuerfinanzierten, öffentlich finanzierten Ladepunkte müsste 24h 7Tage die Woche sichergestellt werden, also nicht auf zeitweilig Unzugänglichen Parkflächen o.ä.
Weiterhin müsste hierzu die Beschilderung rechtlich so eindeutig, unmissverständlich und sicher sein, dass eventuelle Blockierer ohne großes TamTam zügig durch die Polizei, das Ordnungsamt oder falls auf Privatem Grund durch den Säulenbetreiber entfernt werden können.

4.c. Verfügbarkeit / Beschilderung – Zugang / nicht Ladende Blockierer an kommerziell finanzierten Punkten:
Da man ja entweder mit einer Grundgebühr oder durch den Ladepreis die Ladepunkte mitfinanziert und ja sine Fahrten anhand der Ladepunkte planen muss halte ich auch das für Verbraucherschutz.
Hierzu müsste die Beschilderung rechtlich so eindeutig, unmissverständlich und sicher sein, dass eventuelle Blockierer ohne großes TamTam zügig durch die Polizei, das Ordnungsamt oder falls auf Privatem Grund durch den Säulenbetreiber entfernt werden können

4.d. Verfügbarkeit / Beschilderung – Zugang / nicht Ladende Blockierer:
Die Ladepunkte müssten eindeutig nach ihrem Zweck kenntlich gemacht werden. hiermit meine ich Destination-, Schnelllader oder "was dazwischen". Sprich es müsste auch für den Ladenden klar erkennbar sein ob der Ladepunkt mit z.b. 22kW zum "zügigen" vollladen und dann weiterfahren gedacht ist oder eben als Parkplatz mit Lademöglichkeit an dem das Parken der eigentliche Zweck. Bei den "großen" Schnellladern >40kW dürfte das ja ebenso wie bei "kleinen" Ladepunkten mit bis zu 11kW relativ selbsterklärend sein, muss wie ich finde aber dennoch klar beschildert werden um Streitereien & Missverständnisse von vorn herein auszuschließen.

5.a. Bezahlsystem – Ohne Anmeldung oder Smartphone für öffentlich Finanzierte Ladepunkte:
An allen Bezuschussten, steuerfinanzierten, öffentlich finanzierten Ladepunkte müsste mindestens eine Zahlung per EC-Karte und Kreditkarte (gerne auch Bar was aber wohl unrealistisch ist) ohne jegliche Anmeldung, Zuhilfenahme von Smartphones oder sonstigen Hilfsmitteln möglich sein.
MfG
Frosch_1977
Technik: Renault ZOE INTENS - Z.E. 40 (2017-12-29) / CEE +JUICE BOOSTER 2
--> An die Rechtschreibpolizei: Bitte ignorieren Sie mich, da ich ihren Ansprüchen aufgrund meiner Lese-& Rechtschreibschwäche nicht gerecht werde.

Re: Themensammlung Verbraucherschutz

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Als Bezahlsystem sollte im Sinne der Verbraucher möglichst schnell flächendeckend Giro-e etabliert werden. Das ist barrierefrei für alle Nutzer von kontaktlosen Girokarten und ohne Anmeldung nutzbar:
:arrow: https://giro-e.de/info/

Re: Themensammlung Verbraucherschutz

backblech
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Frosch war ja schon sehr ausführlich. Ich denke daran krankt die deutsche Seele - es wird immer kompliziert.
Ich versuche es mal einfach:

1. Markttransparenz
Ich stelle hier die Maximalforderung, die löst viele andere Probleme: BUNDESWEITES roaming über einen Anbieter an ALLEN Ladestationen, die öffentlich gefördert wurden. Preis je nach Leistung und nach kWh abgerechnet, auch gerne nach Ladeende mit einer Zusatzgebühr für anschließendes Parken/Nichtladen.

2. Preis
Aus dem ersten Punkt folgt, daß sich jeder für sein Auto zwei Preise merken kann. Einen für Schnelladen und einen für Schnarchladen. Da gibt es dann keine Überraschungen mehr.

3. Verfügbarkeit
Redundanz an den Autobahnen - mind. 2 Ladestationen. 100% Verfügbarkeit muß garantiert werden. Bei IT Problemen sollen die Dinger automatisch in den Messemodus gehen. Scharchlader brauchen weniger Redundanz sollten aber höchstens 2km entfernt voneinander stehen, dann kann man ausweichen.
Probleme bei der Freischaltung mit roaming: Hotline des Betreibers mit 24/7 Verfügbarkeit, der die Ladestation manuell freigibt und dann Kosten mit den roamingpartner abkaspert. Damit wird Problem an den Verursacher zurückgegeben. Der Verbraucher kann laden - der Betreiber hat den Umsatz - und der Roamingpartner schaut auf die Funktionalität seiner Systeme, wenn er nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.

4. Zugänglichkeit
Eine Kampagne wie mit der Rettungsgasse wäre angebracht. Es muß klar sein, daß Ladestationen nie von Verbrennern zugeparkt werden dürfen. Das muß ganz tief in der StVO und dem deutschen Michel verankert werden. Ich möchte keinen Kurs machen um 5 Zusatzschilder an der Station zu verstehen. Das sollte mit einem Schild gehen, das nur die Ladedauer (zeitweise) einschränkt.

5. Bezahlung
Europaweit einheitlich - RFID oder Kreditkarte. Wie an einer Tankstelle.

6. Routenplanung
Es braucht eine vollständiges Verzeichnis aller Ladestationen, die online melden ob sie einsatzfähig sind. Im Moment werden Ladestationen, die kaputt sind nicht mal aus dem Verzeichnis genommen, zB bei der EnBW mobility+ app erlebt. Die Routenplanung erfolgt dann nur über einsatzfähige Ladestationen. In einer weiteren Ausbaustufe werden online und während der Fahrt Alternativrouten über verfügbare Ladestationen angezeigt, wenn zuviele BEV auf die gleiche Ladestation zufahren und es zu längeren Wartezeiten kommen würde.
BMW i3 60Ah 03/17-01/19
BMW i3 94Ah seit 02/19

Re: Themensammlung Verbraucherschutz

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Noch ein weiteres Thema, im weiteren Sinne Verbraucherschutz:

Es fehlt ein Regelung wie mit dem Wunsch von Mietern in Mehrfamilienhäusern in Garagen oder auf Parkplätzen eine Lademöglichkeit zu errichten von Seiten der Vermieter umzugehen ist.
Analoge Situation bei Eigentumswohnungen im Mehrfamilienhäusern.
Der Gesetzgeber müsste hier klare Vorgaben machen (Realisierungpflicht, Kostenregelung). In Großstädten wird man ohne eine solche Maßnahme kaum eine größere EV Verbreitung erreichen.
Bei Neubauten und Renovierungen sollte eine Stromversorgung von x% der Parkplätze vorgeschrieben sein.
ID.4 1st max 04.2021 - heute \\\ Passat Variant GTE 08.2017 - 04.2021

Re: Themensammlung Verbraucherschutz

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backblech hat geschrieben:1. Markttransparenz
Ich stelle hier die Maximalforderung, die löst viele andere Probleme: BUNDESWEITES roaming über einen Anbieter an ALLEN Ladestationen, die öffentlich gefördert wurden.
Dann stelle ich die Forderung nach Verstaatlichung, da es kein Verbraucherschutz ist, ein Monopol einzuführen. :roll:
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