Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

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Re: Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

gekfsns
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Wir haben uns Mal von NewMotion wegen einer Lademöglichkeit beim Arbeitgeber beraten lassen. Das hat einen sehr guten und günstigen Eindruck auf mich gemacht. Das nette, auch Kunden und Lieferanten können mit einer NewMotion Ladekarte, die sowieso fast jeder hat, dort laden ohne dass man das speziell aufsetzen muss. Es gibt keinerlei Verwaltungsaufwand, das Geld wird automatisch auf ein Konto überwiesen, jeder kann sich selbst eine kostenlose NewMotion Karte besorgen.
Es wurde dann eine aktuell kostenlose Lademöglichkeit eines anderen Anbieters. Das mit dem Neid konnte ich nur bei ganz wenigen Kollegen schon feststellen. Ich finde, Energie muss etwax kosten, ansonsten fördert das seltsame Nutzungsverhalten.
Als Anschub für die Elektromobilität bringen die kostenlosen Säulen sehr viel, das Interesse ist spürbar gestiegen. Auch haben nun Kollegen ohne eigene Lademöglichkeit zu Hause nun die Chance auf ein Elektroauto umzusteigen.
Die vielen Plugin Hybrid Fahrer können nun voll elektrisch pendeln.
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Re: Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

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Solarmobil Verein hat geschrieben:Wegen Neid:
Die Verbrennerfahrer können sich ja um Tankgutscheine der Firma bemühen ...
Die Firma kann auch argumentieren, dass man die E-Mobilität fördern möchte und die gesetzliche Möglichkeiten / Steuerbefreiung dazu nutzt. Ein klarer Standpunkt hilft Neid zu vermeiden.
Solarmobil Verein hat geschrieben:Ins Hinterteil gekniffen sind Fußgänger und Radfahrer ... :?
Radfahrer können sich ja ein E-Bike und die Fussgänger ein Segway anschaffen. Dann können die auch kostenlos laden. :lol:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

Nichtraucher
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Es gibt verschiedene Anbieter die eine Abrechnungsservice anbieten.
Bei NM kostet der Abrechnungsservice den Arbeitgeber 4 € / Monat.

Das restliche Gedöns ist:

* Ladestation kaufen
* Ladestation aufstellen und anschließen lassen
* Arbeitgeber registriert Ladestation online und legt Preis selbst fest
* Arbeitnehmer laden mit Karten von NewMotion und NewMotion zieht das Geld ein; d.h. der Arbeitgeber hat keinerlei Bürokratie damit, Karten für die Mitarbeiter zu verwalten
* Arbeitgeber erhält monatlich eine Gutschrift

Eine Excel Datei mit allen Ladevorgängen kann sich der Arbeitgeber bei Bedarf im Portal ziehen.
Der Arbeitgeber kann z.B. Besucher mit einer eigenen Karte laden lassen (beliebig Karten viele kostenlos beziehbar).
Der Arbeitgeber kann bei NM einen Schwung Karten / Schlüsselanhänger kostenlos bekommen und an seine Mitarbeiter bei Bedarf aushändigen. Der Mitarbeiter muss dann für die Karte bei NM eine Bankverbindung hinterlegen um die Karte nutzen zu können.

Bei NM kosten die Karten nix. Bei manch anderen muss man für die Karten eine Gebühr bezahlen (bei plugsurfing z.B. 10 € je Karte/Schlüsselanhänger). Welcher Anbieter "günstiger" ist, ist meines Erachtens in erster Linie davon abhängig, wie gut man die Karte sonst noch in der Umgebung nutzen kann.
Die Schlüsselanhänger gehen auch schon einmal kaputt, wenn sie ständig am Schlüsselbund dranhängen.

Kosten für die 22 kW Ladestation < 1.000 € (mit Typ-2 Buchse); mit festem Anschlusskabel an der Station +50€.
Kosten für den restlichen Anschluss bei Wandmontage < 1.000 € (hängt von den örtlichen Verhältnissen ab).

Gegenüber dem Arbeitgeber ist es wichtig, dass das Gedöns drumherum möglichst klein gehalten wird.
Irgendwelche APIs, Schnittstellen etc. sind gut und schön, wenn man damit umgehen kann und es unbedingt will. Ist alles kein Hexenwerk. Für den, der nicht damit umgehen ist es Woodoo.
Im oben beschriebene Szenario ist der Aufwand nach der Erstinstallation auf die monatliche Verbuchung der Gutschrift von NM reduziert.
Aktuell Zoe Intens mit AHK von Wolf, eig. PV, Überschussladung mit evcc.io
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Re: Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

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ecopowerprofi hat geschrieben:Radfahrer können sich ja ein E-Bike und die Fussgänger ein Segway anschaffen. Dann können die auch kostenlos laden.
Nicht laut Gesetz, weil im EMoG nur elektrisch betriebene PKW berücksichtig worden sind. Grund: die deutsche Regierung & das Parlament fühlen sich ausschließlich den Quartalsbonimanagern der Autoindustrie verpflichtet.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

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mweisEl hat geschrieben:Nicht laut Gesetz
Doch, weil der AG noch 44€ Sachbezug geltend machen kann.
Nichtraucher hat geschrieben:die 22 kW Ladestation
Ist für ein AG eine Fehlinvestition. Besser 6 St. mit 3,7 kW oder weniger. Der MA steht 8 bis 9 Std. auf seinen Platz. Die 3,7 kW reichen für mehr als 150 km. Bei 22 kW muss man ständig umparken, wenn mehrere AN die Lademöglichkeit nutzen wollen. Jedes Umparken bedeutet, dass 2 MA für ca. 5 bis 10 Min. aus dem Arbeitsprozess raus müssen. Oft ist das gar nicht möglich. Beim Umparken entstehen dem AG ca. 10 bis 20 € Kosten und das jeden Arbeitstag. Da kann er den Strom besser verschenken. Von dem Abstimmungsaufwand zwischen den MA wollen wir gar nicht reden. Ich glaube, dass haben viele AG die eine 22 kW Lademöglichkeit schaffen, gar nicht auf dem Schirm. Am preiswertesten für den AG ist es den Strom zu verschenken und an dem Stellplatz des AN eine CEE16 blau zu installieren. Die notwendige Ladeeinrichtung zum Anschluss an die CEE16 müsste dann der AN selbst besorgen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

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ecopowerprofi hat geschrieben:
mweisEl hat geschrieben:Nicht laut Gesetz, weil im EMoG nur elektrisch betriebene PKW berücksichtig worden sind.
Doch, weil der AG noch 44€ Sachbezug geltend machen kann.
Nein, dieser Pauschalbetrag kann schon anderweitig ausgereizt sein (z.B. Betriebsveranstaltung im jeweiligen Monat). Nur Strom für E-PKWs darf der AG unabhängig von dieser Monatspauschale zusätzlich kostenfrei oder kostenvergünstig an den AN abgeben, ohne dass Lohnsteuer+Sozialversicherung anfällt.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

Solarmobil Verein
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Genau deswegen dürfen auch nur PKWs und keine E-Bikes und ähnliches an den Ladesäulen bei uns laden.
Ja, deppert, ich weiß ... offiziell ist es auch untersagt, Akkus von E-Bikes im Büro zu laden ...

Re: Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

tyman
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Moin Jungs,
danke für Eure Gedanken.
Mir ist bewußt, dass die Aufstellung von Lademöglichkeiten beim AG immer Diskussionen verursachen wird.
Fakt ist bei meinem AG, dass jegliche Neiddiskussion vermieden werden soll, die Qualifikation der Entscheider nicht zur Diskussion steht und das gesamte Thema möglichst ohne jeden Verwaltungsaufwand für den AG laufen soll.
Und da lande ich dann bei TNM oder Innogy.
Beider werden jetzt vom Facility Mgmt begutachtet werden. Meine Expertise habe ich angeboten. Schaun wir mal.
Stromkosten für den AG sind unter 10c/kWh. Ich bin gespannt, welchen Preis der AG an uns E-Mobilisten weitergeben wird. Nicht das da schon wieder Neid entsteht... Ätzend das Thema.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Beste Grüße
Olaf
Zoe Intens - B250E Electric Art - E-Golf - Enyaq iV60 - Fiat 500e
29x 300wP = 8,7kWp mit LG Chem Resu 10H im Keller, Wallbox Wallb-e

Re: Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

Martin758
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Ich befasse mich auch grad mit der Abrechnung der Säulen.

Bei uns ist eine Säule da, der Chef sagt aber auch wegen den Mitarbeitern, dass er den Strom nicht herschenkt.

Sehe ich das richtig, dass der Strom dann als Sachbezug zählen würde, sprich der AN und AG Steuern zahlen müsste?
(Die 44€ sind schon ausgereizt, da wir einen Tankgutschein über den Wert bekommen)
Der Chef meint, ich kann mich entscheiden zwischen Tankgutschein und kostenlosen Strom.
Da ich in etwa mit 20€ pro Monat Strom rechne, wäre das ein negativ Geschäft für mich.

Es ist dann gesetzlich nicht möglich, mir den verbrauchten Strom einfach als Rechnung zu stellen, bzw. einfach vom Netto Lohn einzubehalten?
Hier wäre ja dann mein AG quasi ein Stromverkäufer an mich.
-> Die Aussage würde ich mit dem Satz begründen, dass es nur steuerfrei ist, wenn der Strom zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn verschenkt wird.

Re: Ladesäule beim Arbeitgeber - Abrechnungsfragen

Solarmobil Verein
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Das aktuelle Einkommenssteuergesetz mit der entsprechenden Regelung, die zunächst bis 31.12.2020 gilt, macht es möglich, daß der Arbeitgeber den Strom fürs E-Auto einfach an Mitarbeiter verschenken kann. Es gilt nicht als Sachbezug und der geldwerte Vorteil muß daher nicht versteuert werden.
Der monetäre Gegenwert des Strom geht auch nicht in die Freigrenze dieser 44 Euro rein. Das ist völlig unabhängig davon.

Wenn dein Chef Geld für den Strom haben will, kann er das machen.
Er kann die Ladung pauschal verrechnen, nach Zeit oder auch nach kWh. Letzteres setzt dann aber voraus, daß er einen geeichten Zähler dort hat.

Wie sich das mit der Sache "Der Chef ist dann Stromverkäufer" verhält, kann ich nicht sagen.
Aber nachdem sich alle Firmen, also auch solche, die nicht von Haus aus Stromverkäufer sind, sich auf den obigen Passus vom EStG berufen können, dürfte das einfach so möglich sein. Ansonsten machte diese Regelung in EStG keinen großen Sinn.
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