Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Xentres
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@Anmar

Ja, das stimmt schon. Aber in den von dir verlinktem Dokument des Bundesrats finde ich keine Änderungswünsche für den Teil hinsichtlich Ladeinfrastruktur im §20.

Somit war für mich diesbezüglich immer noch der Gesetzesentwurf und dessen Begründung auf der Seite des Ministeriums maßgeblich.

Grundsätzlich hast du natürlich Recht: noch handelt es sich um einen Entwurf, das muss man noch im Hinterkopf haben.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

elektrozauber
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Um 17:40 kommt das Christkind: Dann wird endlich das WEMoG im Bundestag beschlossen (Link). Die 2./3. Lesung kann im Livestream verfolgt werden.

Der Rechtsausschuss hat das Gesetz heute durchgewunken (Quelle). Leider ist der Änderungsantrag 19(6)174 nicht öffentlich zugänglich und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auch noch nicht. Man weiß also immer noch nicht, was jetzt zu den strittigen Punkten (Verwalterstellung, Quoren, ...) genau an Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf ausgekungelt wurde. Das erfährt man wohl erst morgen.

Interessant wird noch sein, ob das WEMoG schon am Freitag im Bundesrat durchgewunken wird, oder ob das erst im Oktober passiert. Bis jetzt fehlt es auf der Tagesordnung. Die wurde aber heute nochmal ergänzt, vielleicht kommt morgen noch das WEMoG dazu.

Außerdem weiß man noch nichts vom GEIG. Ich vermute, dass das mit geringem Zeitversatz nach dem WEMoG kommt. Mal schauen, ob es da noch Verschärfungen gibt, z.B. eine Ladesäulenpflicht auch für Wohngebäude im Bestand. Bisher ist die nur für Nichtwohngebäude im Entwurf drin.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Bin ja gespannt was im Gesetz dann wirklich drin steht. Meine Verwaltung ist weiterhin der Meinung das über meinen Wallboxeinbau in der Eigentümerversammlung abgestimmt werden muss. Aber dann soll eben eine Mehrheit reichen und keine Einstimmigkeit mehr nötig sein.

Ehrlich gesagt bin ich langsam genervt von diesem ewigen hin und her.
Aber noch ist das Gesetz nicht in Kraft getreten. Und dann benötigen wir einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, weil es auch dann noch immer eine bauliche Veränderung ist, welche aber eben dann einfacher (einfache Mehrheit, vorher einstimmig, allstimmig) beschlossen werden kann.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

elektrozauber
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@Predo: Du hast künftig einen Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit an deinem Stellplatz. Abgestimmt wird nur noch über das "wie", also die konkrete Ausführungsform (wo werden die Kabel verlegt, wo hängt die Wallbox, etc). Dafür reicht in der Tat die einfache Mehrheit. Das "ob" darf nicht mehr in Frage gestellt werden.

Auch wenn das WEMoG voraussichtlich erst am 1.11. in Kraft tritt, empfiehlt es sich schon jetzt, Beschlussanträge auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Denn wenn der Beschluss negativ ausgeht und angefochten wird, ist bei der Gerichtsverhandlung die dann geltende Rechtslage relevant. Um nicht anfechtbar zu sein sollten gefasste Beschlüsse daher auch zur neuen Rechtslage konform sein, selbst wenn die ETV vor dem 1.11. stattfindet!

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

zoppotrump
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Gibts den Anspruch eigentlich auch für Mieter an gemieteten Stellplätzen?

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Wahrscheinlich nicht. Aber wie ich das schon geschrieben habe werden die Gerichte das klarstellen. Nach dem gesunden Menschenverstand darf der Mieter nicht schlechter gestellt werden als der Eigentümer, denn sonst würde das Gesetz keinen Sinn machen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

elektrozauber
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zoppotrump hat geschrieben: Gibts den Anspruch eigentlich auch für Mieter an gemieteten Stellplätzen?
Ja. Das WEMoG ändert in diesem Punkt auch das Mietrecht (im BGB). Also man kann voraussichtlich ab 1.11. als Mieter zum Vermieter gehen und verlangen, dass eine Wallbox an den Stellplatz hinkommt. Der Vermieter kann im Grundsatz nicht widersprechen und muss es gegenüber den Miteigentümern durchsetzen.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Und ich dachte es soll mit dem neuen Gesetz alles besser werden . Nun muss ich wieder bis zur nächsten Versammlung in 2021 warten um die ZUstimmung zur Wallbox zu bekommen.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

elektrozauber
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@Predo: Du kannst eine außerordentliche ETV einberufen lassen, müsstest aber für die Kosten aufkommen. Wie hoch die sind, steht im Verwaltervertrag. Oder du nutzt die Zeit bis zur ordentlichen ETV, um genau zu planen und alles mit deinem Elektriker und Netzbetreiber abzustimmen.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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So wird es wohl werden. Da komme ich wohl nicht drumherum.
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