Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

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Wenn StVO recht hat, dann besteht keine Parkscheinpflicht. Dann zählt nur das, was dann unter dem obligatorischen "P"-Schild angebracht ist.
StVO hat geschrieben:§39 Abs. 3 StVO:
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Der Begriff "in der Regel" besagt doch ausdrücklich, dass es nicht immer gilt und es Ausnahmen gibt.
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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UliZE40 hat geschrieben:aber nicht z. B. auch nochmal (mit Parkschein) ausgeschildert ist.
Dort brauchst du dann keinen Parkschein.
ecopowerprofi hat geschrieben:Der Begriff "in der Regel" besagt doch ausdrücklich, dass es nicht immer gilt und es Ausnahmen gibt.
Diese "Öffnungsklausel" wird benötigt, da es auch Zusatzzeichen gibt, die ÜBER Hauptzeichen angebracht werden. Die Regelung besagt aber nicht, dass Zusatzzeichen "irgendwo" allein stehen können und der Verkehrsteilnehmer einen Bezug zu einem Hauptzeichen herstellen muss. Zudem ist auch die Rechtsprechung dahingegend einheitlich.

Wie gesagt: Eine Ge- oder Verbotsregelung ergibt sich nur durch das Hauptzeichen bzw. die Kombination von Haupt- und Zusatzzeichen an einem Mast. Zudem muss das ZZ unmittelbar unter dem Zeichen angebracht sein.

Die VwV-StVO sieht z.B. vor, dass Zeichen am gleichen Pfosten, die in keinem Bezug zueinander stehen, auf Abstand montiert werden sollen. Da haben sich etwa 10-20cm etabliert. Auch daran erkennt man, dass "ausgelagerte ZZ" nicht vorgesehen sind.

Re: der korrekte Schilderwald

UliZE40
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StVO hat geschrieben:
UliZE40 hat geschrieben:aber nicht z. B. auch nochmal (mit Parkschein) ausgeschildert ist.
Dort brauchst du dann keinen Parkschein.
Ok, nur um nochmal die Gegenprobe zu machen: Auf allen Behindertenparkplätzen die ja regelmäßig auch mit P und Zusatzzeichen gekennzeichnet sind braucht man also auch nie einen Parkschein obwohl auf dem Rest des Parkplatzes einer benötigt wird? (Es sei denn es wäre nochmals explizit mit Zusatzzeichen Parkscheinpflicht angezeigt)

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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So ist es. Dort wo das "neue" Schild steht, gilt dessen Anordnung.

Anderes Beispiel: Haltverbotszone (Zeichen 290.1) mit Zusatzzeichen "Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Std." - dann irgendwo in der Zone Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis Nr...".

-> Brauchen die Bewohner dort eine Parkscheibe und dürfen sie maximal 2 Std. parken? Nein.

Re: der korrekte Schilderwald

UliZE40
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Vielen Dank für deine Erläuterungen! Das macht die Situation in vielen Fällen für ladende E-Fahrer deutlich einfacher und preiswerter.

Re: der korrekte Schilderwald

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Mal eine Frage: Was wäre denn die korrekte Beschilderung auf einem Parkplatz, bspw. einer Parktasche, wenn man ausdrücken möchte, dass hier explizit NICHT geparkt werden darf?

Danke!

Re: der korrekte Schilderwald

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Auf einem Parkplatz (Platz im Sinne von Platz) ist das rechtssicher kaum möglich, weil es auf "echten Parkplätzen" keine Fahrbahnen oder Seitenstreifen gibt. In Parktaschen/Parkbuchten neben Fahrbahnen kann mit Zeichen 283 bzw. 286 und dem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" bzw. "auch auf dem Seitenstreifen" gearbeitet werden.

Re: der korrekte Schilderwald

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zoppotrump hat geschrieben:Was wäre denn die korrekte Beschilderung auf einem Parkplatz ....... , dass hier explizit NICHT geparkt werden darf?
Hier mal eine mögliche Lösung aus dem Schildervorrat der StVO:
Z283+1053.jpg
Zeichenkombination 1
Z283+1053.jpg (22.71 KiB) 1084 mal betrachtet
Für besseres Verständnis würde ich es aber wie folgt modifizieren:
Z283+1053_2.jpg
Zeichenkombination 2
Z283+1053_2.jpg (19.13 KiB) 1081 mal betrachtet
An Ladeplätze könnte man durch ein Zusatzschild für Klarheit sorgen:
Z283+1053+1026.jpg
Z283+1053+1026.jpg (30.42 KiB) 1079 mal betrachtet
Mit Z283-Anfang und -Ende könnte man den Bereich eindeutig abgrenzen.
:klugs:
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Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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StVO hat geschrieben:Auf einem Parkplatz (Platz im Sinne von Platz) ist das rechtssicher kaum möglich, weil es auf "echten Parkplätzen" keine Fahrbahnen oder Seitenstreifen gibt. In Parktaschen/Parkbuchten neben Fahrbahnen kann mit Zeichen 283 bzw. 286 und dem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" bzw. "auch auf dem Seitenstreifen" gearbeitet werden.
Okay, danke.
Ich frage, weil bei uns das Zeichen 283 aufgestellt wurde mit dem Zusatz "ab 21. Juni".
Ich vermute, die wollen was an der Parktasche aufreißen wie bspw. den Kanal, allerdings hielt ich das Zeichen für falsch, weil es doch nicht auf die Parktasche abzielt, oder?

Re: der korrekte Schilderwald

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