GcAsk hat geschrieben:Die dürfen alles verrechnen.
Auch wenn da stehen 0,20ct pro kWh dürfen die mehr abbuchen. Denn laut NewMotion "müssen die Angaben nicht stimmen. Durch die Vielzahl an Ladestationen-Betreiber können die Preise ggf. nicht immer aktuell sein".. Steht sicherlich auch irgendwo in den AGB
ich unterstelle, Dein Beitrag trieft nur so von Ironie?
ich streite mich mit NewMotion gerade genau wegen eines solchen Falles, bin zwar kein Jurist, aber dennoch sicher, dass sie nicht abrechnen können. Mein Grund dafür ist simples BGB-Recht. Angebot und Annahme.
Wenn ich mich richtig erinnere, kommt ein Kaufvertrag durch 4 Handlungen zu Stande:
1. Angebot eine Leistung zu erbringen (durch NewMotion mittels zur Verfügungstellung von LI)
2. Annahme des Elektronauten
3. Angebot zu einem Preis
4. Annahme zu diesem Preis
3. und 4. fehlen; ergo was will NewMotion machen?? Sie könnten maximal die Herausgabe des Stroms wieder verlangen, aber wegen 3,80 EUR beginnen die keinen Rechtsstreit; ist zumindest meine Meinung dazu
Für mich gilt auch immer das Supermarktbeispiel falscher Preisauszeichnung. Der ausgewiesene Preis ist das Angebot etwas zu diesem Preis zu beziehen, wenn ich das annehme hat der Anbieter (so der Preis falsch war) halt Pech.