NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
folder
So 28. Jan 2018, 10:03
Du zahlst als Kunde 35 ct pro Ladevorgang.
Twizy seit 3/2015, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq seit 12/2017, Kona bestellt
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 2x32A CEE / 2x CEE blau
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 2x32A CEE / 2x CEE blau
Anzeige
Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
folder
So 28. Jan 2018, 23:43
Das ist richtig.struppi2911 hat geschrieben:New Motion hat geschrieben: Die Preise für Ladevorgänge sind basiert auf Information, die wir (und auch alle anderen Anbieter von Ladediensten) von den verschiedenen Ladeinfrastrukturbetreibern empfangen.
Und das ist schlicht und ergreifend falsch.Leider ist diese Information nicht immer auf dem letzten Stand oder - in manchen Fällen - nicht verfügbar. Wir können daher leider im Moment nicht garantieren, dass die Preise für Ladevorgänge an allen Ladestationen stimmen.
New Motion ist Dein Vertragspartner, und zu welchen Konditionen NM die Ladestationen "einkauft", kann Dir egal sein. Deshalb sind AGBs von Ladestationsbetreiber oder sonstige Kreativitäten vollkommen irrelevant. NM wälzt den Schwarzen Peter auf sehr grenzwertige Wege ab.
Wenn New Motion Dir als deren Kunde den Zugang zu einer Ladestation ermöglicht, dann müssen sie Dir auch einen Preis nennen und den einhalten. Wenn sie noch keinen Einkaufspreis haben, dann müssen sie halt schätzen oder bis dahin das Laden nicht ermöglichen.
Wir sind ja nicht am Bazar.
Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
folder
Mo 29. Jan 2018, 00:04
Das ist zwar richtig, aber das Laden von Elektroautos ist noch "Neuland". Und da werden Gesetze, wie zu den Anfangszeiten des Internets, noch nicht so wichtig genommen. Das gibt sich aber mit der Zeit. Für den Komfort den mir TNM bietet, wäre ich bereit, kleine Fehler zu verzeihen (bisher hatte ich noch keine). Bei großen Fehlern wird gekündigt und geht zum nächsten Anbieter.
Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
folder
Di 30. Jan 2018, 19:38
New Motion hat neue Preise ab 1.2.2018 für allego und ladenetz.
betreiber-roaming-abrechnung/tarifaende ... 29637.html
betreiber-roaming-abrechnung/tarifaende ... 29637.html
10% Rabatt für alle Elektroautofahrer auf Brillen und Kontaktlinsen bei http://www.optikanton.de/
Ich empfehle einen Batteriemietvertrag bei Renault mit einer Rechtsschutzversicherung zu kombinieren.
Ich empfehle einen Batteriemietvertrag bei Renault mit einer Rechtsschutzversicherung zu kombinieren.
Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
-
novalek
folder
Do 1. Feb 2018, 09:40
Vor Jahren gab es mal eine Tabelle der Provider-Preise versus Säulenbetreiber bei TNM und Plugsufing. Die hilfreiche Tabelle wäre, wenn die den generell gelten würde, toll.
Inzwischen rauft man sich nur die Haare.
Mein Sinneswandel ->
Für DC ist Zeitabrechnung die erste Wahl bei der vorhandenen geringen Anzahl von DC-Säulen. 1/2 Stunde laden und dann "der Nächste bitte", wäre angesagt; somit stimmen die kWh-Preise auch plötzlich.
Inzwischen rauft man sich nur die Haare.
Mein Sinneswandel ->
Für DC ist Zeitabrechnung die erste Wahl bei der vorhandenen geringen Anzahl von DC-Säulen. 1/2 Stunde laden und dann "der Nächste bitte", wäre angesagt; somit stimmen die kWh-Preise auch plötzlich.
Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
folder
Sa 17. Feb 2018, 23:45
Habt ihr Erfahrung, was NewMotion verrechnet oder verrechnen darf, wenn bei einer Säule auf ihrer Website steht:
"Preis per kWh: Unbekannt"
"Preis per kWh: Unbekannt"
- Dateianhänge
-
- Unbenannt.jpg (42.78 KiB) 284 mal betrachtet
ZOE Q210 seit 28.05.2013. R240 seit 22.07.2016. Model 3 reserviert und storniert. EcoUp (CNG) seit 31.08.2017.
Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
folder
So 18. Feb 2018, 00:13
Die dürfen alles verrechnen.
Auch wenn da stehen 0,20ct pro kWh dürfen die mehr abbuchen. Denn laut NewMotion "müssen die Angaben nicht stimmen. Durch die Vielzahl an Ladestationen-Betreiber können die Preise ggf. nicht immer aktuell sein".. Steht sicherlich auch irgendwo in den AGB
Auch wenn da stehen 0,20ct pro kWh dürfen die mehr abbuchen. Denn laut NewMotion "müssen die Angaben nicht stimmen. Durch die Vielzahl an Ladestationen-Betreiber können die Preise ggf. nicht immer aktuell sein".. Steht sicherlich auch irgendwo in den AGB
Seit dem 25.07.2017 elektrisch mit dem IONIQ unterwegs. Bestell-Nr. 183.
****
Entwickler der EVNotify-App
****
Folg mir auf Twitter
****
Entwickler der EVNotify-App
****
Folg mir auf Twitter

Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
folder
So 18. Feb 2018, 09:23
ich unterstelle, Dein Beitrag trieft nur so von Ironie?GcAsk hat geschrieben:Die dürfen alles verrechnen.
Auch wenn da stehen 0,20ct pro kWh dürfen die mehr abbuchen. Denn laut NewMotion "müssen die Angaben nicht stimmen. Durch die Vielzahl an Ladestationen-Betreiber können die Preise ggf. nicht immer aktuell sein".. Steht sicherlich auch irgendwo in den AGB
ich streite mich mit NewMotion gerade genau wegen eines solchen Falles, bin zwar kein Jurist, aber dennoch sicher, dass sie nicht abrechnen können. Mein Grund dafür ist simples BGB-Recht. Angebot und Annahme.
Wenn ich mich richtig erinnere, kommt ein Kaufvertrag durch 4 Handlungen zu Stande:
1. Angebot eine Leistung zu erbringen (durch NewMotion mittels zur Verfügungstellung von LI)
2. Annahme des Elektronauten
3. Angebot zu einem Preis
4. Annahme zu diesem Preis
3. und 4. fehlen; ergo was will NewMotion machen?? Sie könnten maximal die Herausgabe des Stroms wieder verlangen, aber wegen 3,80 EUR beginnen die keinen Rechtsstreit; ist zumindest meine Meinung dazu
Für mich gilt auch immer das Supermarktbeispiel falscher Preisauszeichnung. Der ausgewiesene Preis ist das Angebot etwas zu diesem Preis zu beziehen, wenn ich das annehme hat der Anbieter (so der Preis falsch war) halt Pech.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) - I001-18-11-539 - max.SoC 19,4kWh (Erläuterungen zum kWh-Update siehe hier)
FAQ-Thread für den BMW i3
FAQ-Thread für den BMW i3
Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
folder
So 18. Feb 2018, 09:34
Das Supermarktbeispiel ist leider nicht korrekt, es handelt sich bei Preisschildern lediglich um eine "invitatio ad offerendum". An der Kasse darf der Ladeninhaber den Verkauf zum falsch ausgeschilderten Preis ablehnen. Ob bei regelmäßiger Falschauszeichnung ein UWG-Verstoß vorliegt, ist eine andere Thematik. Wichtig ist: Der Ladenbetreiber muss nicht zum falsch ausgezeichneten Preis verkaufen.
Zu NewMotion: Bei einer Preiskennzeichnung "unbekannt" kommt §316 BGB in Spiel. Demnach hat der Verkäufer das Recht den Preis zu bestimmen, wenn über diesen bei Vertragsschluss keine Einigkeit bestand. Offenbar wollten aber beide Vertragspartner einen Vertrag mit unbekanntem Preis schließen, sonst hätte NewMotion das Laden nicht angeboten und der Autofahrer die Ladung nicht gestartet. Natürlich darf der Preis nicht beliebig/willkürlich festgelegt werden. In der Praxis dürfte es aber z.B. durchaus vertretbar sein, einen Preis zu verlangen, der auf Höhe des Maximums anderer vergleichbarer Säulen liegt.
Zu NewMotion: Bei einer Preiskennzeichnung "unbekannt" kommt §316 BGB in Spiel. Demnach hat der Verkäufer das Recht den Preis zu bestimmen, wenn über diesen bei Vertragsschluss keine Einigkeit bestand. Offenbar wollten aber beide Vertragspartner einen Vertrag mit unbekanntem Preis schließen, sonst hätte NewMotion das Laden nicht angeboten und der Autofahrer die Ladung nicht gestartet. Natürlich darf der Preis nicht beliebig/willkürlich festgelegt werden. In der Praxis dürfte es aber z.B. durchaus vertretbar sein, einen Preis zu verlangen, der auf Höhe des Maximums anderer vergleichbarer Säulen liegt.
Zuletzt geändert von geko am So 18. Feb 2018, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.
Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!
folder
So 18. Feb 2018, 09:35
Nein. War tatsächlich keine Ironie.
Abgesehen davon,dass das hier schon mehrere geschrieben haben, hatte auch ich die einmal kontaktiert, weil ein Preis einer Säule offensichtlich noch immer falsch war. Die Antwort war dann, dass man nicht immer aktuell ist und bei der Rechnung dann ggf. ein anderer Preis abgerechnet wird, sofern dieser zum Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung vorliegt.
In Deutschland auch meiner Ansicht nach nicht rechtens. NewMotion und die anderen sind meines Erachtens nach eh nicht massentauglich. So schlechten Support gibt es selten. Auch PlugSurfing. Wobei da bisher wenigstens die Abrechnung gut geklappt hat
Abgesehen davon,dass das hier schon mehrere geschrieben haben, hatte auch ich die einmal kontaktiert, weil ein Preis einer Säule offensichtlich noch immer falsch war. Die Antwort war dann, dass man nicht immer aktuell ist und bei der Rechnung dann ggf. ein anderer Preis abgerechnet wird, sofern dieser zum Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung vorliegt.
In Deutschland auch meiner Ansicht nach nicht rechtens. NewMotion und die anderen sind meines Erachtens nach eh nicht massentauglich. So schlechten Support gibt es selten. Auch PlugSurfing. Wobei da bisher wenigstens die Abrechnung gut geklappt hat
Seit dem 25.07.2017 elektrisch mit dem IONIQ unterwegs. Bestell-Nr. 183.
****
Entwickler der EVNotify-App
****
Folg mir auf Twitter
****
Entwickler der EVNotify-App
****
Folg mir auf Twitter

Anzeige
-
- Vergleichbare Themen
-
-
Laden mit deutscher NewMotion Ladekarte and niederländischer NewMotion Ladesäule möglich?
von Hell » So 3. Feb 2019, 14:28 » in Betreiber, Roaming und Abrechnung -
Letzter Beitrag von Dragoman
So 3. Feb 2019, 19:39
-
-
-
Mondlieferzeiten für den Kona im WWW - Vorsicht!!!
von skipper » Mo 22. Okt 2018, 11:46 » in Kona - Allgemeine Themen -
Letzter Beitrag von justmike
Mi 31. Okt 2018, 20:35
-
-
-
Letzter Beitrag von crazychicken
Mi 14. Nov 2018, 08:35
-
-
Letzter Beitrag von PowerTower
So 18. Nov 2018, 19:04
-
-
Letzter Beitrag von fbitc
Do 15. Mär 2018, 07:17