@Böcki
OK, hier mal meine Frage(n) zur NRW-Förderung die ich gerne in Anspruch nehmen möchte:
- ich habe jetzt einen KVA eines Elektrofachbetriebes hier vorliegen, welches ich jetzt zu allererst einreichen möchte. Muss denn die spätere Rechnung "komplett aus einer Hand" erfolgen oder darf ich z.B. einige Teile der Installation selber kaufen (bekomme über die Firma sehr gute Prozente; Rechnung natürlich dann auf meinen Namen)? Ergo würden dann mehrere Rechnungen zum Schluss eingereicht werden müssen. Der Elektriker wäre damit einverstanden wenn ich was beistelle...
Ja, Zuordnungen des Formulars beachten. Ebenso auf die Aufgabenabgrenzung achten, der Elektrobetrieb muss die WB fachgerecht in Betrieb nehmen. Das kann bei Einzelleistungen sonst ein Problem werden, wenn jeder nur "sein Zeug" zuliefert..
Bons werden nicht akzeptiert. Es muss in dem Zuwendungsnachweis die Überweisung dokumentiert sein.
- Auf den KVA steht eine "Walther Basic EVO" Wallbox, ich hätte aber gerne die günstigere Heidelberg Eco Home (immerhin über 200,- Unterschied), wäre das dann ein "Problem" hinterher bei der Förderstelle?
Der freundliche Weg: Bei der Hotline nachfragen. Bei mir war das nicht notwendig, die hatten aber auch den Antrag für ein paar Monate zwischendurch verlegt.
Der weniger freundliche: In der Rechnung Ersatzgerät ausweisen lassen, da nach der Laufzeit des Genehmigungsverfahren ein aktuelles / günstigere WB zur Verfügung steht und oder das alte aktuell nicht lieferbar ist. Achtung: Eignung des Gerätes muss dann neu belegt werden.
- darf man auch "gebrauchte" Sachen verbauen, also ich habe hier noch eine Hensel Kleinverteilung die ich gerne dafür verwenden möchte (sollte ich der Firma in den Müll; ist fast neu).
Wenn das nicht auf der Rechnung auftaucht, interessiert das niemanden.
- in dem Kleinverteiler soll noch ein Stromzähler, wird der auch gefördert (ist ja kein "must-have" sondern nur ein nettes Gimmick zur Info für mich)?
Bei mir war einer drin. In dem Zuwendungsbescheid ist aber nicht einzeln aufgeschlüsselt, was aus dem Antrag herausgerechnet wird. Achtung: Es muss ein geeichter Zähler sein, siehe Förderbedingungen