Ich habe mich mal durch das Kleingedruckte gekämmpft und noch was gefunden:
In den "Richtlinien 2017" für das Progress.NRW programm steht:
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... e_2017.pdf
In der Richtlienie steht unter Punkt :
2.14 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Allgemeiner Hinweis:
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Fördergegenständen befinden sich:
- in Nummer 6,
- in der Anlage und
-
in den dazugehörigen Antragsvordrucken.
Bei dem Passendne Punkt 6.14. wird jedoch nur von "öffentlich zugänglichen Ladepunkten" gesprochen während im Antragsformular unter Punkt 3 dann nur "nicht offentlich zugängliche Ladepunkte" steht.
Da in dem Antragsvordruck "nicht öffentlich" beschrieben ist und in den Richtlinien expliziet auf den dazugehörigen Antragsvordruck (bei Punkt 2.14) verwiesen wird, gehe ich mal davon aus, dass tatsächlich "nicht öffentliche Ladepunkte" und somit meine Wallbox in der Garage gefördert werden.
Kleiner Tipp: in der Richlinie steh auch:
5.2.
... "Zuwendungen unterhalb von 350 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze)."
Somit müssen die Ausgaben für die Wallbox wenigsten 700 € betragen.