Ein FI Typ B für mehrere Keba?

Alles rund ums Elektroauto-Laden / Ladeboxen / Ladegeräte

Re: Ein FI Typ B für mehrere Keba?

USER_AVATAR
read
Hallo Zusammen,

Der Thread ist zwar schon was älter, ist meiner Meinung nach jedoch nach wie vor aktuell und in Gänze lesenswert. Ich bin selbst auf der Suche nach definitiven Aussagen zur fachgerechten Installation von Wallboxen darüber gestolpert. Da ich ebenfalls Zugriff auf die Dokumente der VDE habe, wollte ich einmal den im Verlauf des Threads diskutierten Teil der "softwaregestützte Schutzschaltung im Gleichfehlerstrom-Fall" hier zur weiteren Klärung einbringen. Dafür habe ich mich sogar extra hier angemeldet, da es mir unter den Nägeln brannte einfach mal einen Auszug aus dem Originaldokument zu posten. Und zwar heißt es:

Geeignete Einrichtungen für den Anschlusspunkt sind Folgende:
[*] Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Typ B oder
[*] Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Typ A in Verbindung mit einer geeigneten Einrichtung zur Abschaltung der Versorgung im Fall von Gleichfehlerströmen >6mA.
VDE 0100-722 (von 2016) Auszug.PNG
Dies in Verbindung mit den bereits genannten "Bender-Zitaten", einer passenden Broschüre
Datei Laden_von_Elektrofahrzeugen_ATZelektronik_5_2012.pdf
(1.04 MiB) 62-mal heruntergeladen
einer Stellungnahme von KEBA (zugegebenermaßen zur Rechtslage in Österreich) und der Tatsache, dass die P30 eine "Einrichtung zur Abschaltung der Versorgung im Fall von Gleichfehlerströmen >6mA" hat, lässt wenig Platz für Zweifel. Die VDE Norm lässt aus, welcher Normreihe die Einrichtungen angehören müssen (siehe Auszug). Insofern bleibt eine gewisse Rechtsunsicherheit, bis der VDE eine Norm zu "geeigneten Einrichtungen" ergänzt und Keba oder deren Zulieferer sich die softwaregestützte Schutzschaltung nach dieser Norm zertifizieren lässt.

Da also lediglich von einer "geeigneten Einrichtung" (ohne Norm) die Rede ist, würde ich auch nicht so weit gehen, wie manch andere hier und alles andere als die erste in der Norm genannte Option des Hardware RCD Typ B als "falsch" oder "lebensgefährlich" darzustellen. Schließlich gibt es die Formulierung der "geeigneten Einrichtung" und insbesondere unter Beachtung der Stellungnahme halte ich die Software-Sicherung für geeignet.

Ich bedanke mich bei allen Vorrednern,
Beste Grüße,
Jochen
Seit 09/2019 - Photovoltaik mit 16kWp
Seit 03/2019 - Strom von den EW-Schönau
Seit 02/2021 - VW e-Up! Style
Anzeige

Re: Ein FI Typ B für mehrere Keba?

USER_AVATAR
read
Jochen_S. hat geschrieben: Insofern bleibt eine gewisse Rechtsunsicherheit, bis der VDE eine Norm zu "geeigneten Einrichtungen" ergänzt
Nicht nur. Sobald ein Wechselstrom fließt gibt es einen Gleichanteil im Fehlerstrom ist aber kein Gleichfehlerstrom mehr. Beim 1-phasigen Laden kan aus technischen Gründen ein Gleichfehlerstrom gar nicht auftreten. Was technisch nicht auftreten kann muss man auch nicht überwachen. Hinzu kommt, dass das Laden gar nicht funktioniert, wenn das Fahrzeug nicht geerdet ist. Ein Typ 1 oder 2 Steckdose ist eine geschaltete Steckdose mit sicherer Erdungsüberwachung. Dadurch können gar keine Personen gefährdet werden. Bevor man eine VDE-Vorschrift niederschreibt sollte man sich erst mal mit der Sache beschäftigen. In den USA kennt man keine FI-Schaltungen und das obwohl man dort wegen kleinster Fehler zu Millionen Schadensersatz verklagt werden kann.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Ein FI Typ B für mehrere Keba?

USER_AVATAR
read
Vielen Dank @ecopowerprofi !
Diesen Fall habe ich tatsächlich unter Anderem unberücksichtigt gelassen. Hatte beim Schreiben lediglich die Umstände meinens Anwendungsfalls vor Augen.
Beste Grüße!
Seit 09/2019 - Photovoltaik mit 16kWp
Seit 03/2019 - Strom von den EW-Schönau
Seit 02/2021 - VW e-Up! Style
AntwortenAntworten

Zurück zu „Ladeequipment“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag