caprice2006 hat geschrieben: ↑
Ich hatte heute ein Gespräch mit einem Service-Mitarbeiter bei aus der MMD-Zentrale. Zuerst einmal wurde mir unmissverständlich mitgeteilt, dass die nachweisbare Nutzung der Whatchdog nicht zulässig sei und zu Verlust der Garantieansprüche führen könne.
Danach erklärte er mir, dass der Standard-SOH-Wert bei Mitsu nicht zur Beurteilung der Batteriekapazität verwendet würde. Man würde immer erst eine Zellangleichung machen und erst danach die Kapazität ermitteln. Nur dieser Wert sei für eventuelle Garantieansprüche interessant. Das Ermitteln des Wertes sei jedoch eine kostenpflichtige Leistung und nicht durch die Garantie gedeckt ...
Zum Ende des Gespräches war der Mitarbeiter dann recht freundlich und hat auf meine Fragen auch kompetent geantwortet. Er empfahl, eine Zellangleichung nach 2 Jahren und danach jährlich in Erwägung zu ziehen.
Zuerst aber mal den Kunden einschüchtern ...
Ich kann da nur auf meine Erfahrungen verweisen, die ich im Thread "Gebrauchte mit 200.000 km...." schilderte. Die Rechnung für die Übermittlung des SoH-Wertes betrug über 1.100 € . Ich überwies 278 e für 2,5 Arbeitsstunden (statt für 8) und wechselte die Werkstatt. Da man mir keinerlei Auskünfte gab, was mich die Ermittlung kosten würde, hätte ich bestimmt auch gar nichts überweisen müssen. Ich war also recht großzügig. Die Werkstatt war der Hamburger Autopark am Offakamp. Absolute Vorsicht da!
Bezüglich des Dongles: Ich war da auch sehr vorsichtig und habe monatelang immer nur gesagt, dass ich den SoH-Wert kenne, aber nicht dazu gesagt, woher. Weil ich diese Masche mit dem Verlust der Garantieansprüche befürchtete. Als dann die sache mit der Ermittlung des SoH-Wertes sich über Monate hin zog und wahrheitswidrig behauptet wurde, die Batterie hätte 70 % hab ich dann irgendwann sogar mit Watch-dog-Screenshots gearbeitet. Aber nur deshalb, weil ich den LX-Dongle habe und nicht den MX. Der LX hat ein Zertifikat, dass er keine daten verändern oder überschreiben kann. das halte ich für das Entscheidende. Damit müsste man vor Gericht auf der sicheren Seite sein. Die OBD-Schnittstelle kann nicht verboten werden. Sie wurde vorgeschrieben, damit auch freie Werkstätten alles auslesen können und man nicht verpflichtet ist, den Service bei Mitsu machen zu lassen. Jede freie Werkstatt muss in der Lage sein, den Service nach Herstellervorgaben zu machen und der Hersteller muss dabei unterstützen (zum Beispiel, indem er die Daten zugänglich macht).
Bei einem Dongle ohne Zertifikat sollte man allerdings durchaus Angst vor Mitsubishi haben.
Letztlich ist klar, warum sie die Schnittstelle bekämpfen: damit sie es so machen können wie bei mir: ein halbes Jahr lang messen und Zellglättungen machen, den Kunden versuchen zu zermürben und dann Phanatsieergebnisse kommunizieren, die durch nichts belegt sind. Die Messdaten sollten mir sogar verheimlicht werden. Und dann dabei noch 1.100 € verdienen.... So stellen sich das die Hersteller und Werkstätten vor.
Die Autobranche ist hoch maffiös und wenn man so etwas wie ein Auto schon kauft oder kaufen muss, sollte man sich auf den Kampf gegen die Maffia vorbereiten....