Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

Schüddi
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paesce13 hat geschrieben:Deine Theorie ist zwar korrekt - in der Praxis aber gar nicht realisierbar, da man sonst ein Verkehrshindernis ist - was ebenfalls nicht erlaubt ist
Verwechsle bitte "Theorie" nicht mit "rechtlicher Situation". Die ist eindeutig und hat nichts damit zu tun, was ich davon halte.
Wenn Du Dich anders verhältst, dann trägst Du auch das damit zusammenhägende Risiko bis hin zu einer Leistungsverweigerung der Versicherung wenn Deine gefahrene Situation so viel zu hoch ist, dass man von "grob fahrlässig" ausgehen kann. Mir sind da echte Fälle bekannt, in denen Rückforderungen gestellt wurden (wenn auch im Zusammenhang mit Nebel, was aber das gleiche Grundproblem ist).[/quote]
Ist das so? Da würde ich gerne mehr darüber erfahren. Auch über die Höhe der Rückforderungen. Da scheinst du ja ebenfalls vom Fach zu sein.
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Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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Schüddi hat geschrieben:Auf einer unbeleuchteten Autobahn sehe ich nicht weiter als auf einer Landstraße.
Richtig. Wobei auf der Autobahn regelmäßig mehr Verkehr und damit mehr Streulicht vorhanden sein dürfte. Und teilweise beleuchtete Verkehrsschilder.
Schüddi hat geschrieben: Ein normales Fahrzeug sollt aus Tempo 100 in +-50m zum stehen kommen.
Vorsicht!
Anhalteweg != Bremsweg
Für den Bremsweg stimmt das sicher, Du musst aber vorher noch reagieren, der Bremsdruck muss komplett aufgebaut und an die Bremsen weitergeleitet worden sein. Alles nur Sekundenbruchteile, klar, das verlängert aber alles den Anhalteweg (nicht den Bremsweg).
Schüddi hat geschrieben:Wie handhabst du das denn vor Kurven auf einer 100kmh Landstraße. Jedesmal auf 30 runter bremsen und dann wieder beschleunigen? Und fährst du bei 100kmh Überland immer 60kmh? Das halte ich für gefährlich!
Wie ich das handhabe ist nicht der Punkt, der hier diskutiert wird.
Ich habe auf die rechtliche Situation hingewiesen (die im Übrigen sehr klar ist) und muss mir dafür unterstellen lassen, "Quark" zu reden (wovon ich in diesem konkreten Fall nicht ausgehe, in anderen Themenbereichen möchte ich das nicht pauschal ausschließen).
Ob Du das für gefährlich hältst oder für praktikabel, ob Du das unfair findest oder nicht tut bei der Betrachtung der rechtlichen Situation überhaupt nichts zur Sache. Bist Du schneller, verstößt Du gegen die Regeln und musst die Folgen tragen.
Wenn Du hinter der Kuppe/Kurve einen Fußgänger umfährst, dann bist Du reif wenn Du schneller als in § 3 StVO festgelegt gefahren bist. Eventuell gibts Abzug bei Strafe/Haftung, weil Du vielleicht nicht mitten in der Prärie mit einem Fußgänger rechnen musst. Hilft aber in der konkreten Situation auch nur marginal.
Wahrscheinlich keinen Abzug wird es geben, wenn Du in ein Pannenfahrzeug oder eine Unfallstelle reinfährst. Damit muss man jederzeit rechnen. Hat sich der andere ja auch nicht ausgesucht.

Jeder kann so schnell fahren wie er will. Er darf sich dann hinterher auch nicht beschweren, wenn er die Folgen tragen muss. "Freie Entscheidung" ist keine Einbahnstraße in Richtung "Vorteile". Mein Anliegen war, die rechtliche Situation darzustellen, das habe ich getan. Ob wir das gut finden, ist da echt egal.
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Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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Schüddi hat geschrieben:Ist das so? Da würde ich gerne mehr darüber erfahren. Auch über die Höhe der Rückforderungen. Da scheinst du ja ebenfalls vom Fach zu sein.
Schau in die AKB. Die werden von vielen Versicherungen als Vertragsbestandteil für Kfz-Versicherungen mit aufgenommen (teilweise abweichend, ist ja keine Pflicht).

Die Höhe der Rückforderung ist in der Regel für den Halter und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen gedeckelt (oder es wird verzichtet), nicht aber für Fremde.
In einem mir bekannten Fall fuhr eine Bekannte einen Menschen bei Nebel in den Acker, die Versicherung stellte ihr daraufhin den Schaden in Höhe von ca. 23.000 EUR in Rechnung. Komplett. Wie das letztendlich ausging weiß ich nicht, hat mich nicht interessiert.

Beispiel aus den AKB:
D.3 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung bei Gebrauch des Fahrzeugs
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit wird regelmäßig als mindestens grob fahrlässig, teilweise als vorsätzlich angesehen und kann damit zur Leistungsfreiheit führen.

Es kann sein, dass das Gericht das in einem Rechtsstreit anders sieht (gibt für alles Beispiele, wenn man nur lange genug sucht), in Deutschland wird aber immer im Einzelfall entschieden. Andere Urteile sind meistens Schall und Rauch. Egal, wie es ausgeht, Du hast auf jeden Fall dann erst mal Arbeit, Kosten und Ärger.
Kona 64 kWh

Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

E-Pinger
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kirovchanin hat geschrieben:Ich würde auch gern die Scheinwerfer gegen hellere tauschen.

Hat jemand die Philips 12972XV+S2 X-tremeVision in der Zoe? https://www.amazon.de/Philips-12972XV-S ... 00NMEEV9W/

Die sollten passen und scheinen mit 450 h etwas langlebiger als die Osram-Lampen zu sein, die teilweise nur mit 150-250 Stunden angegeben sind.
Habe die Philips X-treme Vision seit knapp 2 Jahren im Einsatz.
Das erste Birnchen hat diese Woche den Geist aufgegeben.
Könnten nun ca. 400-450h gewesen sein, fahre täglich mindestens 1,5h.
ZOE Intens Q210 / 2014 + ZOE Intens R135 / 2020
22kW Ladebox B3200 incl. Doepke FI-TypA/EV

Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

BigBubby
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Es ging nicht darum, was rechtlich ok ist, sondeen was techn. Möglich ist bei der ungünstigen Lichtausbeute. Man hat das Gefühl der Renault Ingenieur für die Scheinwerfee hat eine glwichmäsige Beleuchtung auf einer geraden Wand anvisiert und vergessen, dass in der Realität das auf eine schräge Ebene projeziert wird, womit der auf der Wand obere Teil auf eine deutlich größere Fläche projeziert wird. Gleixhzeitig gewöhnen sich die Augen an den helleren Bereich vorne, womit im weiten Bereich das Licht kaum mehr Wahrgenommen werden kann...

Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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So ist es....das rechtliche sollte nun jedem klar sein.

Ich habe nun nach Xenon die LED Brenner verbaut. Mit diesen ist es deutlich besser geworden. Doch wenn ihr wüsstet wie es mit meinen Jeep ist, die Amerikaner wissen erst recht nicht was Licht ist, da ist der Zoe um Welten besser.

Doch das Maß der Dinge ist unserer Touran. Mit Xenon Adaptiv Licht.


Der Zoe ist irgendwo dazwischen.

Ich werde weiter testen und berichten. Da ich die Möglichkeit habe und einen Scheinwerfertestplatz habe, kann ich probieren.

Also H7 geht so, Xenon ist heller aber fleckig, LED ist sehr homogen und hell. Bisher am besten. Werde mal Bilder machen...

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Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

UliZE40
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Wow. Das wäre ja mal eine echte Hilfe mit dem Messplatz.
Kannst du bitte immer den genauen getesteten Lampentyp dazu schreiben?
Ich gehe da von deutlichen Qualitätsunterschieden aus...
Kannst du damit auch ermitteln ob die Lampen zumindest die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben überhaupt einhalten (könnten)?

Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

mger
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Hallo,
E-Pinger hat geschrieben:Habe die Philips X-treme Vision seit knapp 2 Jahren im Einsatz.
Sind sie nach Deiner Erfahrung eine deutliche Verbesserung gegenüber den Serienlampen?

LG,
Matthias

Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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Aufgrund jahrelanger Erfahrung: jede +xxx Lampe von einem Markenhersteller ist besser als die Originale. Vor allem die +130 bzw +150 sind wirklich eine Alternative.
Ja am Messplatz kann ich nicht nur die genaue Einstellung, die Hell-Dunkel Grenze prüfen, sondern auch die reale Leuchtkraft.
Was hier unsauber ist, fliegt sofort raus. Das Muss passen....denn verschlechtern wollen wir uns ja nicht.

Aber ich mach die Tage mal vergleichsbilder...

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Re: Abblendlicht & Scheinwerfer zu schwach

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Super Danke.
Ich such auch noch nach einer vom Licht her akzeptablen legalen Alternativbirne.
Das Osram Nightbreaker Paar in meiner ersten Zoe hatte mich nicht wirklich überzeugt
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