Hallo,
ich lese und lese und komme auf kein Ergebniss hier, die einen sagen so, die anderen so.
Ich möchte gern wissen was nach deutscher Vorschrift die richtige Lösung ist.
Kann mich bitte jemand aufklären warum und wieso was wie ist. Freue mich wirklich sehr über Klarheit in dieser Sache.
Ich habe eine CEE 16A Dose in der Garage, welche an der normalen Verkabelung mit angeschlossen ist, Im Sicherungskasten ist ein Hager FI Schutzschalter 20009 xU741 verbaut.
-Wenn ich nun an diese CEE 16A Dose eine Wallbox anschließen will, was muss diese haben? (Egal welche Leistung)
-Wenn ich nun an diese CEE 16A Dose einen ICCB oder Mobile Wallbox (JB2 oder NRGKick oder Ladeknochen) anschliese was muss beachtet werden (FI technich)
Ich habe es leider noch nicht verstanen, wann welcher FI verbaut werden muss. Meiner Meinung nach sollte immer ein Typ A EV oder Typ B FI nach dem in der Festinstallation verbauten Typ A FI folgen.
Nun schreiben manche, bei dem Ioniq z.B. braucht man keinen Typ A EV oder Typ B FI, weil er nur einfphasig lädt? Aber warum?
Bitte klärt mich auf, wie die Gesetzteslage ist und was der richtige Weg ist.
Ich bin euch jetzt schon verdammt dankbar für euer Feedback.