Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

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Re: Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

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Hi,

Da ich viel mit meinem EV in Deutschland rum fahre, ist für mich der wichtigste Punkt, dass in Deutschland das grüne Kennzeichen voll inhaltlich dem E-Kennzeichen entspricht. Und damit kann ich in Stuttgart kostenlos parken u.s.w.
Ob die Befreiung der deutschen Maut für Elektrofahrzeuge auch vom grünen Kennzeichen abhängt bezweifle ich einmal selber, weil hier wird irgendwie zweigleisig gefahren. (Das können die Deutschen genauso gut wie wir): Man muss sich eine Jahresmaut für Elektrofahrzeuge zulegen, weil die Woche gibt's nicht für EV und würde daher mehr kosten... Das E-Kennzeichen nützt den Duetschen Freunden hier auch nix, daher wohl auch nicht die grüne Tafel....
Ach ja, hab ich vergessen: in Deutschland darf man nur mit E-Kennzeichen an den markierten Parkplätzen stehen, das gilt dann auch fürs Laden... ein österreichischer Hybrid hat es dann schwieriger, weil der bekommt kein grünes Schild, der muss dann eine blaue Plakette für die Heckscheibe anfordern, welche dann bei einer getönten Scheibe unsichtbar ist und von innen die Scheibenheizung zerstört....
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Re: Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

MAlfare
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panoptikum hat geschrieben:E-Autos produzieren absolut keinen Stickstoff.
Absolut niemand produziert Stickstoff. :D
Nachdem die Luft solchen zu 80% enthält, wird er bei Bedarf aus dieser extrahiert.
Falls du Stickoxide gemeint hast, solltest du das auch so schreiben.

Gruß
Manfred

Re: Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

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AbRiNgOi hat geschrieben: mit meinem EV in Deutschland rum fahre, ist für mich der wichtigste Punkt, dass in Deutschland das grüne Kennzeichen voll inhaltlich dem E-Kennzeichen entspricht
In Deutschland gibt es das "grüne Kennzeichen" für steuerbefreite Fahrzeuge - der Fahrzweck ist bei jeder Fahrt nachzuweisen. "Wer mit einem steuerbefreiten Fahrzeug zu privaten Zwecken wie beispielsweise im Urlaub unterwegs ist, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen."

Vermutlich rechnet kein Verkehrsministerium damit, dass E-Autofahrer auch mal ins jeweilige Ausland fahren würden.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

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Das werden die ja wohl hinkriegen...

Ich meine diesen Teil der Deutschen Verordnung zum E-Kennzeichen:
(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch
betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für
elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.“
Quelle: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=254-15
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Re: Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

juliusb
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Crash123 hat geschrieben:mich würde auch interessieren, ob mein Outi dass Kennzeichen bekommt und wenn ja, was man tun muss um es zu bekommen.
Hallo Crash, meinst Du mit "Outi" einen Outlander PHEV? Wenn das so ist, wirst Du kein grünes Kennzeichen bekommen, denn die sind meines Wissens nur für reine EVs gedacht.

Falls ich mich irre, und Du bekommst ein grünes KZ (nicht nur auf Basis Irrtum des Sachbearbeiters!), dann bitte hier posten.

LG Julius

Re: Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

juliusb
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Liebe EV-Fans,

am 27.2.17 habe ich von der KFZ-Prüfstelle der Salzburger Landesregierung folgende Mail-Auskunft erhalten:

"Mitte Jänner heurigen Jahres ist die 34. KFG-Novelle verlautbart worden, in der - ohne dass dies zuvor schon bekannt gewesen wäre und daher überraschend - gültig ab 01.04.2017 die in Rede stehenden Kennzeichentafeln (im Folgenden KZT bezeichnet) mit grünen Schriftzeichen auf weißem Grund und grünem Rand eingeführt wurden (§ 49 Abs. 4 Zi. 5. und Abs. 4b).

Diese KZT können nur für Kraftfahrzeuge u.a. der Klasse M1 (z.B. PKW) mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb ausgegeben werden (also nicht für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb wie ganz oder teilweise mit einem alternativen Kraftstoff angetriebene Fahrzeuge (Erdgas [CNG, LNG]; Flüssiggas [LPG]; mechanische Energie aus bordeigenen Speichern).

Für KFZé, die den Kriterien entsprechen und die bereits zugelassen sind bzw. für die noch keine KZT´n mit grünen Schriftzeichen ausgegeben worden sind, kann (ab 01.04.2014) bei einer Zulassungsstelle die Ausfolgung solcher KZT´n gegen Ablieferung der bisherigen KZT´n beantragt werden.
Dabei ist grundsätzlich ein neues Kennzeichen zuzuweisen, der bisherige Zulassungsschein abzuliefern und es sind von Amts wegen alle entsprechenden Änderungen das neue Kennzeichen betreffend durchzuführen.
Es kann aber auch die Ausfolgung von KZT´n mit dem bisherigen KZ gegen Ersatz der Gestehungskosten der neuen KZT´n und Ablieferung der bisherigen KZT´n beantragt werden.

Sind mehrere Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet (Wechselkennzeichen) ist die Ausgabe der KZT mit den grünen KZT´n natürlich nur möglich, wenn alle dieser Fahrzeuge dem entsprechen.

Weiters wurde mit der 28. Novelle der StVO mit Gültigkeit ab 14.01.2017 in § 54 Abs. 5 lit. m) eine neue Zusatztafel (siehe Abbildung) eingeführt, der folgende Bedeutung zukommt:

(hier war in der Mail das Zusatztaferl abgebildet mit einem Schuko-Stecker-Symbol und der Beschriftung "ausgenommen")

„ Eine solche Zusatztafel unter dem Zeichen‚ „Halten und Parken verboten“ zeigt an, dass das Halte- und Parkverbot nicht für ein von außen aufladbares Kraftfahrzeug mit einem Antriebsstrang, der mind. einen nicht-peripheren elektrischen Motor als Energiewandler mit einem elektrisch aufladbaren Energiespeichersystem, das extern aufgeladen werden kann, enthält (Elektrofahrzeug), während des Ladevorgangs gilt. “

Von „Busspuren“, kostenlosem Parken u.ä. ist darin nicht die Rede und dem Unterzeichneten auch nichts davon bekannt.
Es ist aber sicher auch nicht auszuschließen, dass eine nächste Novelle eine derartige Änderung mit Erweiterung des Verwendungsbereiches der Zusatztafel enthalten wird.

Ich hoffe Ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Für die KFZ-Prüfstelle"


Von wegen, es gibt nicht mal eine Novelle - wie man ganz oben lesen kann, ist Mitte Jänner 2017 die 34. KFG-Novelle verlautbart worden, und ab 01.04.2017 gültig.

Hoffe nur, die ursprünglich in den Medien angekündigte Nutzung der Busspur wird noch irgendwann nachgereicht.

LG Julius

Re: Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

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Interessant wäre wie man hier den i3 mit REX einordnet ...
BMW 330e :)

Re: Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

e_el
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Kannst du deinen guten Kontakt auch nach den Kosten für beide Varianten fragen?

Gruß

Re: Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Helfried
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juliusb hat geschrieben: Hoffe nur, die ursprünglich in den Medien angekündigte Nutzung der Busspur wird noch irgendwann nachgereicht.
In welcher Stadt? In Wien geht das technisch nicht, politisch sowieso nicht.

Re: Österreich: Grünes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

cpeter
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BiEmDablju hat geschrieben:Interessant wäre wie man hier den i3 mit REX einordnet ...
Nach meinem Verständnis gibt es grüne Kennzeichen nur für BEVs und FCEVs.
i3 mit REX fällt in die separate Kategorie "Range Extender und Reichweitenverlängerer - REEV, REX" und qualifiziert sich (nach meiner Interpretation) nicht.
seit 01/2017 Nissan Leaf Tekna 30 kWh mit 6,6 kW AC Lader
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