steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Berger1234 hat geschrieben: Hallo,
in diesem Zusammenhang hätte ich einige Fragen zur Besteuerung an euch, da mir die Berechnung nicht ganz klar ist:
Meine Holde hat für Ihre Praxis einen Egolf angeschafft in 2020.
Ich empfehle Dir, dass sich Deine Frau von Ihrem Steuerberater beraten lassen sollte ;-)

Berger1234 hat geschrieben: In meinem Verständnis darf ich dann ALLE KFZ Kosten also Versicherungen, das Aufladen, das Waschen, die Fußmatten, die Winterreifen etc als Betriebsausgabe geltend machen, soweit korrekt ?
Richtig
Berger1234 hat geschrieben: Für die Privatnutzung sind dann ja jährlich 12(Monate)x1%x0,25xBLP=1111,35€ zusätzlich zu versteuern, auch das korrekt ?
Richtig, wobei "zusätzlich" missverständlich ist, da der Pkw privat genutzt wird UND alle Kosten als Betriebsausgabe angesetzt werden, wird durch diese "zusätzliche" Einnahme nur ein Anteil der betrieblichen Kosten wieder gemindert
Berger1234 hat geschrieben: Dazu kommen noch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit BLPx0,25x0,03% pro km Entfernung zur Arbeit (in diesem Fall 31km) hier komme ich auf 1033,25€.
Für die Fahrten Whg-Arbeit muss zusätzlich zur 1%-Methode noch 0,03% als Einnahme angesetzt werden; dagegen werden dann die Entfernungskilometer gesetzt
Berger1234 hat geschrieben: Kann ich jetzt zusätzlich die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nochmal als Betriebsausgabe rechnen ?
ja
Berger1234 hat geschrieben: Das ergäbe dann 31km x 230Tage x 0,3€ =2139€.
Wenn das bis hierhin richtig war kostet die komplette Privatnutzung 1111,35€+1033,25€-2139€=5,6€ !! also quasi nichts.

Ist das nachvollziehbar und sachlich korrekt ?
ja und richtig; Privatnutzung 1.111,35 ist richtig, bei den Fahrten Whg-Arbeit führt die Viertelung der privaten Nutzung zu einem aberwitzigem Ergebnis, in diesem Fall tatsächlich zu einer Gewinnminderung, was aber folgerichtig ist. Denn auch der Unternehmer kann die Entfernungskilometer geltend machen.
Berger1234 hat geschrieben: Kann der Betrag negativ werden ?

Was wäre eurer Meinung nach der beste Zeitpunkt um das Fahrzeug wieder aus dem Betrieb herauszunehmen ? Problem hierbei ist, das ja der Buchwert in dieser Konstellation wahrscheinlich immer deutlich niedriger sein wird als der Fahrzeugwert, daher muss bei der Entnahme ein Gewinn versteuert werden.
Du hast bei Deiner Berechnung die Kostendeckelung unberücksichtigt gelassen; wenn der Pkw irgendwann abgeschrieben ist, kann es dazu führen, dass die Kosten geringer als die 1%-Methode ist, dann ist die Privatnutzung auf maximal der Höhe der Kosten gedeckelt und die summierte Gewinnauswirkung ist Null.

k_b hat geschrieben: Meiner Meinung nach kannst du die Ausgaben nicht zweimal anwenden - da sie ja nicht zweimal entstanden sind. Diesen ganzen Block
kannst (solltest) du weglassen.
Die Regelungen (Fahrten zur Arbeitsstätte) beziehen sich auf Angestellte. Deine Frau ist aber ihre eigene Chefin.
Definitiv ist das falsch. Auch Unternehmer können die Entfernungspauschale geltend machen, wenn Sie mit einem privaten Pkw zur Arbeit fahren. Und den Block, den er weg lassen sollte....siehe oben
k_b hat geschrieben: Du entnimmst ihn am einfachsten indem du den dann aktuellen Buchwert bezahlst.
Der tatsächliche Fahrzeugwert wird sicher nicht höher sein.
sollte der Buchwert niedriger sein als der Teilwert (das ist der Wert, nach dem die Entnahme bemessen würde), dann wäre das, Vorsatz unterstellt, eine Steuerhinterziehung ;-). Durch die Förderung, welche die Anschaffungskosten mindert, ist der steuerliche Buchwert deutlich geringer als der Gegenwert des Pkw, von daher wäre Dein Tipp nicht wirklich clever!
k_b hat geschrieben: Das ganze solltest du dir von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufsgruppe verifizieren lassen!
Da kann ich Dir voll zustimmen; ein Forum wie dieses hier kann keine Einzelfallberatung ersetzen!!
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

k_b
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Hallo Fridgeir,

erst einmal danke für deine ausführlichen Antworten. Du kennst dich etwas besser aus Bild
Wie man sieht, ist das ganze wirklich schon etwas komplexer, daher ist hier der Steuerberater / die Steuerberaterin eigentlich zwingend erforderlich.
Wenn du schreibst: ein Unternehmer fährt mit seinem Privatfahrzeug zu seiner Arbeitsstätte...
Handelt es sich hier denn nicht gerade um ein beruflich genutztes Fahrzeug (bei welchem über die „1%-Regelung“ die Privatnutzung geregelt ist)?
Das scheint mir widersprüchlich zu sein.
Wie sieht es aus, etwa bei einem Außendienstler mit wechselnden Fahrten zu seiner Arbeitsstätte, darf er diese Kosten dann auch noch ein zweites Mal ansetzen?

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Berger1234
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Hallo und vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten !
Fridgeir hat geschrieben:
Ich empfehle Dir, dass sich Deine Frau von Ihrem Steuerberater beraten lassen sollte ;-)
Das geschieht bereits, keine Angst ! Ich habe allerdings leider bezüglich der E-Auto Thematik mehr Vertrauen in die Community hier als in unseren Steuerberater vom Dorf :D Ich habe immer den Eindruck den muß man so ein wenig vor sich hertreiben...


Ich hoffe mal wir sind hier nicht die einzigen mit so einer oder ähnlicher Fallkonstellation, sodass zumindest die Vorgehensweise und Rechenschritte für einige User interessant sein könnten.

Mit freundlichen Grüßen und Danke !

Berger1234

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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k_b hat geschrieben: Wenn du schreibst: ein Unternehmer fährt mit seinem Privatfahrzeug zu seiner Arbeitsstätte...
Handelt es sich hier denn nicht gerade um ein beruflich genutztes Fahrzeug (bei welchem über die „1%-Regelung“ die Privatnutzung geregelt ist)?
Das scheint mir widersprüchlich zu sein.
Ja, das klingt widersprüchlich, ist es aber nicht. Denn durch die 1%-Methode wird Dir die private Kfz-Nutzung gestattet und gleichzeitig wirst mit Du mit pauschalen Kosten für die private Nutzung belastet. Daher hast Du effektiv auch private Aufwendungen für die Fahrt Whg-Arbeit, was wiederum mittels Entfernungspauschale anzusetzen ist.

Wenn es Dich sehr interessiert, suche ich Dir gerne die Vorschriften dafür heraus; so spontan aus dem Kopf ist das in §6 und §8 EStG geregelt (das sind 2 sehr unübersichtliche Paragrafen)
k_b hat geschrieben: Wie sieht es aus, etwa bei einem Außendienstler mit wechselnden Fahrten zu seiner Arbeitsstätte, darf er diese Kosten dann auch noch ein zweites Mal ansetzen?
Ich werde aus dieser Fragestellung nicht ganz schlau, daher fällt mir eine Antwort schwer
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Berger1234 hat geschrieben:
Ich hoffe mal wir sind hier nicht die einzigen mit so einer oder ähnlicher Fallkonstellation, sodass zumindest die Vorgehensweise und Rechenschritte für einige User interessant sein könnten.
Naja, diese Fragestellungen nehmen deutlich zu, umso mehr E-Fahrzeuge unterwegs sind. Da ich schon seit 2015 elektrisch fahre, habe ich mich naturgemäß auch seit dem mit diesem Thema befasst.
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k_b
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Danke Fridgeir für deine Antworten.
Bezüglich Entferungspauschalen, welche ein Unternehmer geltend machen können soll: führt das nicht die 1% Regelung ad absurdum?
Angenommen, ich benutze das beruflich genutzte Fahrzeug zu 40% privat und zu 60% beruflich: zu welcher der beiden Seiten zählen denn die Fahrten zur Arbeitsstätte? Die sind doch sicher bei den 60% dabei? Wenn sie bei den privaten % dabei wären, würde sich dort doch der Prozentsatz erhöhen und irgendwann wäre man dann bei privat über 50% und dürfte die 1% Regelung gar nicht mehr anwenden!

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Fahrten Whg-Arbeit gehören zu den betrieblichen Fahrten.

Würde ich mit einem rein privaten Pkw zur Arbeit fahren, kann auch der Unternehmer 30ct pro Entfernungskilometer als Betriebsausgabe ansetzen. Das gilt auch beim betrieblichen Pkw, der privat genutzt wird. Nur wird neben der 1%-Methode eben noch 0,03% zusätzlich als Gegenposition verbucht. Damit sollen diesen Fahrten berücksichtigt werden. Das macht schon Sinn.
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k_b
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ok, das klingt logisch.
Zur Spezifizierung: es gibt doch selbstständig Arbeitende / Freiberufler, die jeden Tag zu einer anderen Arbeitsstätte fahren. Was ist mit diesen Fahrten?

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Lieber k_b; das führt zu weit :-)....

das sind wechselnde Einsatzorte und im Rahmen von Dienstreisekosten zu berücksichtigen. Da greift nicht der Entfernungskilometer.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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BTW; ganz frisch heute veröffentlicht:

BMF-Schrei­ben zur steu­er­li­chen För­de­rung von Elek­tro­mo­bi­li­tät vom 29.Sep­tem­ber 2020

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=1
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