Re: Ladesäulenverordnung
18.05.2017 11:08fpk hat geschrieben:was passiert eigendlich mit dieser Verordnung mit Angeboten wie Ubitricity?
Kann es mit der Verordnung zusammenhängen, das Iserlohn seine Ubitricity Säulen öffnet?
Eigentlich nicht. Ein Teil der LSV II. ist eigentlich eine "Lex Ubitricity", weil Ladepunkte bis 3,7 kW von der Verordnung jetzt generall ausgenommen sind und genau das Beispiel Ubitricity in der Begründung zum Verordnungsentwurf enthalten war.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Ladesäulenverordnung
18.05.2017 22:54Danke für den Hintergrund. Die Lücke für Ubitricity bleibt damit wohl das über Nacht Laternenladen im öffendlichen Raum.
ID.4 1st max 04.2021 - heute \\\ Passat Variant GTE 08.2017 - 04.2021
Re: Ladesäulenverordnung
13.06.2017 14:51Die
Erste Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung wurde heute verkündigt und tritt damit morgen in Kraft.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 7s1520.pdf
Wichtigste Änderungen zur Ladesäulenverordnung vom Februar 2016:
- die Möglichkeit des sogenannten Ad-hoc-Ladens, insbesondere durch mehr oder weniger nutzerunfreundliche Web- bzw. App-basierte zzgl. Kreditkartenpflicht-Verfahren (statt eines nutzerfreundlichen und unkomplizierten Verfahrens wie Roaming mit der persönlichen RFID-Karte), wird an allen nach dem 15. Dezember 2017 errichteten "öffentlichen" Ladepunkten ("öffentlich" im Sinne der LSV, d.h. "tatsächlich befahrbarer Parkplatz") verpflichtend;
- Ausnahmen, bei der Registrierungspflicht, bei dem verplichtenden Ad-hoc-Laden und bei der Typ 2-Steckerstandard-Pflicht, gibt es ab sofort für alle Ladepunkte mit Ladeleistung bis max. 3,7 kW (Bagatellgrenze) - also auch die, die unter die Kategie "öffentlich zugänglich" fallen würden.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
Re: Ladesäulenverordnung
13.06.2017 15:14Also könnte ich in unserem Garagenhof eine öffentlich zugängliche 3,7KW Lolo installieren ohne irgendwas (außer die VDE natürlich) beachten zu müssen?
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.
Re: Ladesäulenverordnung
rolandk
13.06.2017 16:49
Naja, ob die persönliche RFID Karte wirklich die richtige Lösung ist, weiß ich nicht und ist sicher auch Geschmackssache. Ich jedenfalls halte es für unglücklich, das ich in jedem Kleinstaat eine eigene Karte benötige.
Trotzdem hätte man das Modell zusätzlich beibehalten können (ist aber für Ladesäulen, die vor Dez. 2017 erreichtet wurden, ja nicht ausgeschlossen).
Die weiteren Hinweise auf alternative Zahlungsmethoden, die im Gesetzestext erwähnt sind, sind doch insgesamt gesehen mehr als sinnvoll und besser als vorher.
Trotz allem halte ich die LSV für eine Gängelung.... auch wenn man jetzt 16A-Schukosteckdosen ohne grosse Probleme aufbauen darf. Bleibt da die Meldepflicht?
Roland
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)
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Re: Ladesäulenverordnung
gthoele
13.06.2017 17:02Die Nutzung der RFID-Karten ist auch bei jetzt neu gebauten Ladepunkten erlaubt. Als zusätzliche Zahlungsmöglichkeit darfst du an deiner Säule anbieten was du willst. RFID-Systeme, Bitcoins, Quarkbällchen einwerfen, ...
Wann baut mal jemand eine Ladesäule die Bitcoins annimmt? Das wäre mal cool!
Re: Ladesäulenverordnung
rolandk
13.06.2017 17:26gthoele hat geschrieben:Wann baut mal jemand eine Ladesäule die Bitcoins annimmt? Das wäre mal cool!
Dürfte kein allzu grosses Problem sein. Eher, das nicht nicht kWh abgerechnet werden dürfen.
Roland
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)
Re: Ladesäulenverordnung
13.06.2017 17:37rolandk hat geschrieben:auch wenn man jetzt 16A-Schukosteckdosen ohne grosse Probleme aufbauen darf. Bleibt da die Meldepflicht?
Auch keine Meldepflicht, für alle Ladepunkte bis nominell 3,7 kW entfällt alles was sich die LSV ausgedacht hatte.
Priusfahrer hat geschrieben:Also könnte ich in unserem Garagenhof eine öffentlich zugängliche 3,7KW Lolo installieren ohne irgendwas (außer die VDE natürlich) beachten zu müssen?
Jop.
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Re: Ladesäulenverordnung
14.06.2017 16:42rolandk hat geschrieben:Naja, ob die persönliche RFID Karte wirklich die richtige Lösung ist, weiß ich nicht und ist sicher auch Geschmackssache.
Ich finde Apps bzw. Smartphone schon bei "guten" Bedingungen scheußlich zu bedienen, wahrs. "trockene Haut". Abartig wird es bei Regen, Schnee oder strahlendem Sonnenschein, schlechter Mobilfunkdatenverbindung oder wegen leer werdendem Akku abschaltenden Schirm. Werden die Apps unter diesen Bedingungen überhaupt getested?
Eine kostenfreie beziehbare RFID-Karte wie die von TNM zur Authentifizierung hinhalten wäre da wesentlich angenehmer. Leider hat die Gesetzgeberbande, die als weitere Option solche roamingfähigen RFID-Karten mit angeben hätte können, wieder mal völlig versagt. So steht zu befürchten, dass die bequeme RFID-Authentifizierung aussterben wird, weil in Ladesäulen verbaute RFID-Leser nun mal ein paar Cent kosten.
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Re: AW: Ladesäulenverordnung
Helfried
14.06.2017 18:20mweisEl hat geschrieben: Abartig wird es ... wegen leer werdendem Akku abschaltenden Schirm. Werden die Apps unter diesen Bedingungen überhaupt getested?
Eine App ohne Strom? Wie soll das gehen?