Ladesäulenverordnung
Re: Ladesäulenverordnung
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Eigentlich nicht. Ein Teil der LSV II. ist eigentlich eine "Lex Ubitricity", weil Ladepunkte bis 3,7 kW von der Verordnung jetzt generall ausgenommen sind und genau das Beispiel Ubitricity in der Begründung zum Verordnungsentwurf enthalten war.fpk hat geschrieben:was passiert eigendlich mit dieser Verordnung mit Angeboten wie Ubitricity?
Kann es mit der Verordnung zusammenhängen, das Iserlohn seine Ubitricity Säulen öffnet?
Schon 12 Jahre lang Kfz-Steuer für meine E-Autos gezahlt - seit 28 Jahren mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Ladesäulenverordnung
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Re: Ladesäulenverordnung
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Die Erste Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung wurde heute verkündigt und tritt damit morgen in Kraft.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 7s1520.pdf
Wichtigste Änderungen zur Ladesäulenverordnung vom Februar 2016:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 7s1520.pdf
Wichtigste Änderungen zur Ladesäulenverordnung vom Februar 2016:
- die Möglichkeit des sogenannten Ad-hoc-Ladens, insbesondere durch mehr oder weniger nutzerunfreundliche Web- bzw. App-basierte zzgl. Kreditkartenpflicht-Verfahren (statt eines nutzerfreundlichen und unkomplizierten Verfahrens wie Roaming mit der persönlichen RFID-Karte), wird an allen nach dem 15. Dezember 2017 errichteten "öffentlichen" Ladepunkten ("öffentlich" im Sinne der LSV, d.h. "tatsächlich befahrbarer Parkplatz") verpflichtend;
- Ausnahmen, bei der Registrierungspflicht, bei dem verplichtenden Ad-hoc-Laden und bei der Typ 2-Steckerstandard-Pflicht, gibt es ab sofort für alle Ladepunkte mit Ladeleistung bis max. 3,7 kW (Bagatellgrenze) - also auch die, die unter die Kategie "öffentlich zugänglich" fallen würden.
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Re: Ladesäulenverordnung
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Naja, ob die persönliche RFID Karte wirklich die richtige Lösung ist, weiß ich nicht und ist sicher auch Geschmackssache. Ich jedenfalls halte es für unglücklich, das ich in jedem Kleinstaat eine eigene Karte benötige.mweisEl hat geschrieben:Die Erste Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung wurde heute verkündigt und tritt damit morgen in Kraft.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 7s1520.pdf
Trotzdem hätte man das Modell zusätzlich beibehalten können (ist aber für Ladesäulen, die vor Dez. 2017 erreichtet wurden, ja nicht ausgeschlossen).
Die weiteren Hinweise auf alternative Zahlungsmethoden, die im Gesetzestext erwähnt sind, sind doch insgesamt gesehen mehr als sinnvoll und besser als vorher.
Trotz allem halte ich die LSV für eine Gängelung.... auch wenn man jetzt 16A-Schukosteckdosen ohne grosse Probleme aufbauen darf. Bleibt da die Meldepflicht?
Roland
Re: Ladesäulenverordnung
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Dürfte kein allzu grosses Problem sein. Eher, das nicht nicht kWh abgerechnet werden dürfen.gthoele hat geschrieben:Wann baut mal jemand eine Ladesäule die Bitcoins annimmt? Das wäre mal cool!
Roland
Re: Ladesäulenverordnung
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Auch keine Meldepflicht, für alle Ladepunkte bis nominell 3,7 kW entfällt alles was sich die LSV ausgedacht hatte.rolandk hat geschrieben:auch wenn man jetzt 16A-Schukosteckdosen ohne grosse Probleme aufbauen darf. Bleibt da die Meldepflicht?
Jop.Priusfahrer hat geschrieben:Also könnte ich in unserem Garagenhof eine öffentlich zugängliche 3,7KW Lolo installieren ohne irgendwas (außer die VDE natürlich) beachten zu müssen?
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Re: Ladesäulenverordnung
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Ich finde Apps bzw. Smartphone schon bei "guten" Bedingungen scheußlich zu bedienen, wahrs. "trockene Haut". Abartig wird es bei Regen, Schnee oder strahlendem Sonnenschein, schlechter Mobilfunkdatenverbindung oder wegen leer werdendem Akku abschaltenden Schirm. Werden die Apps unter diesen Bedingungen überhaupt getested?rolandk hat geschrieben:Naja, ob die persönliche RFID Karte wirklich die richtige Lösung ist, weiß ich nicht und ist sicher auch Geschmackssache.
Eine kostenfreie beziehbare RFID-Karte wie die von TNM zur Authentifizierung hinhalten wäre da wesentlich angenehmer. Leider hat die Gesetzgeberbande, die als weitere Option solche roamingfähigen RFID-Karten mit angeben hätte können, wieder mal völlig versagt. So steht zu befürchten, dass die bequeme RFID-Authentifizierung aussterben wird, weil in Ladesäulen verbaute RFID-Leser nun mal ein paar Cent kosten.
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Re: AW: Ladesäulenverordnung
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