Doch, denn unter Aufbau eines Ladepunktes wird die "Errichtung oder Umbau" (§ 2, Punkt 10, Seite 8) verstanden! Ein neuer Klappendeckel, ein anderer FI oder ein neues Parkverbotsschild gemäß der STVO und schon greift die Pflicht, zu jeder Ladesäule, die auch Schuko oder CEE-Dose hat je einen zusätzlichen Typ 2 einzubauen (was bald darauf zur Demontage der Säule führt).voll_geladen hat geschrieben:Ja, aber dies gilt halt nur für neue Ladepunkte. Eine Aufrüstpflicht für bestehende Ladepunkte gibt es nicht.Spürmeise hat geschrieben:Und damit ist zu jeder Schuko, CEE-Dose auch ein Typ 2 Anschluß erforderlich
Das haben sich die Abmahnanwälte schon genauestens überlegt, was sie von den Politikern "im Namen des Volkes" beschließen lassen.