Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu
03.10.2015 11:58ich brauch 1.000kg Anhängelast, sonst bringt mir das nicht. Die hab ich regelmäßig drauf. Deshalb ein auto zu behalten ist extrem bescheuert. Wir hätten hier gerne 2 elektrische Autos, aber für 3 ist kein Geld und kein Platz vorhanden. Die wollen ja auch noch Verbrenner verkaufenn. Beim E-NV raffs ichs aber wirklich nicht. Was zum Geier soll ein Handwerker mit einem Auto, an den er nichts dranhängen kann?
500er la Prima mit Schiebedach, Leaf 2.Zero, VW-T4 California + Eriba Triton, Simson Schwalbe u. Star
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Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu
03.10.2015 12:58Allgemein kann eine AHK an E-Fahrzeugen wohl kaum verboten sein, was sollte das auch?
Durch die zusätzliche Last wird sicherlich der Antrieb und die Batterie stärker und länger belastet als ohne, aber das selbe passiert auch bei einer kontinuierlichen Bergauffahrt über mehrere hundert Höhenmeter. Im Zweifelsfalle wird die Leistung begrenzt.
Elektrofix hat an seinem Smart die AHK von Clevertrailer nachgerüstet.
Ging scheinbar problemlos per Einzelabnahme.
http://www.goingelectric.de/forum/smart ... t9887.html
Habe dann geich mal im Smartcenter nachgefragt. Ohne das Thema darauf zu lenken, kam sofort der Hinweis, dass ich mir dann im Schadensfall Probleme mit dem Mietakku einfange
SmartED - einfach, wie für mich gemacht
Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu
03.10.2015 13:06Einfache Anhänger wiegen kein 200Kg sondern sind so leicht, das man sie tragen kann. Zusätzlich zu den erlaubten 333 bzw. 356Kg beim Kangoo kommen noch die erlaubten 75kg Stützlast. So ist es möglich einen 400kg schweren Anhänger dranzuhängen. Das ist weit weg von gut aber für mich besser als nichts. Es gibt eine Bude die eine Anhängelasterhöhung für den Kangoo auf 1800 Kg mit Kupplung (D Wert 12) anbietet mal sehen ob da was beim Kangoo geht.
mfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km
Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu
03.10.2015 16:44Oh - Michael, welche Bude ist das? Kannst Du das hier posten? Das fände ich sehr interessant. Danke, Deef
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Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu
03.10.2015 17:59Das ein E-Auto keine AHK hat ist reine Lobbyarbeit, damit sie Stinker verkaufen können.
Ich bin seit April über 1200 Km mit dem Anhänger gefahren und ich merke einen vollbeladenen Anhänger kaum. Der Stromverbrauch ist annähernd gleich, wenn der Anhänger vollbeladen ist; nur er ist nicht mehr so spritzig
Mein Smart darf 430Kg ziehen. Mechanisch läuft die Kraft über den Auffahrschutz im Heck. Elektrisch hat der Smart Glück, da die Elektrik für den Fahrradträger benötigt wird und daher schon im SAM vorhanden ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, das es Probleme gibt, wenn ein E-Auto baugleich mit einem Verbrenner ist, das die AHK nicht passt. Es muss nur ein Sachverständiger gefunden werden, der die Anhängerlast von Verbrenner in den E übernimmt.
Mein Anhänger ist 75Kg leicht, normal wiegen die größeren 100-150Kg, je nach Aufbauten.
Wen's interessiert: Im Gutachten vom TÜV wird auf die StFZO verwiesen, Die §§30,32,32d,34,42,44,41,41a,41b
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Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu
04.10.2015 07:34Es ist ja nicht mal zwingend ein Anhänger, den man an die Anhängerkupplung hängen muss. Selbst der elegante Transport von Fahrrädern setzt mittlerweile eine Anhängerkupplung voraus. Alle anderen Lösungen haben mich bisher nicht überzeugt.
2012-2015: Think PIV4 || 2016-2018: VW e-up!
2018-2020: Mietfahrzeuge || 2021-2023: Renault Twingo Electric
Und nun Deutschlandticket Nutzer ohne Auto.
Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu
04.10.2015 08:30Wenn man unter Anhänger Auflastung Kangoo googelt kommt man zur Firma SK-Handels-GmbH die eine Erhöhung der Zuglast für den Kangoo auf 1800kg mit einer Hochfesten Anhägekupplung 11,5KN D-Wert anbietet. Angeblich für alle ab Modelljahr 2008. Einschränkung ist das Zug Gesamtgewicht von 3900Kg. kostet leider 750€ in Starr und 850€ in Abnehmbar.
mfG
Michael
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Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu
04.10.2015 10:58Bei denen hatte ich damals auch das Auflastungsgutachten für meinen T3 gekauft...
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Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu
Anonymous
04.10.2015 16:18Deef hat geschrieben:ich brauch 1.000kg Anhängelast, sonst bringt mir das nicht. Die hab ich regelmäßig drauf. Deshalb ein auto zu behalten ist extrem bescheuert. Wir hätten hier gerne 2 elektrische Autos, aber für 3 ist kein Geld und kein Platz vorhanden. Die wollen ja auch noch Verbrenner verkaufenn. Beim E-NV raffs ichs aber wirklich nicht. Was zum Geier soll ein Handwerker mit einem Auto, an den er nichts dranhängen kann?
Das gleiche Problem habe ich auch. Selbst wenn ich nur den kleinen Anhänger nehme, hat der 1300kg Die weiteste Strecke die er 1x im Jahr fährt sind 70km und 1-2 mal im Monat ~10km und dafür halt ich mir einen Verbrenner
Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu
04.10.2015 16:46Maverick78 hat geschrieben:Das gleiche Problem habe ich auch. Selbst wenn ich nur den kleinen Anhänger nehme, hat der 1300kg
Ziehst Du wirklich 1300kg?
Das Zuggfahrzeug muss doch nur so viel ziehen dürfen, wie auch wirklich gezogen wird und nicht was theoretisch laut Hänger ginge. Oder liege ich da falsch? Dann bin ich mit meinem Hänger immer illegal gefahren
War aber auch nur 60kg Fluggerät drauf und selten >5km.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.