Insofern ist der Typ A-EV universeller und unter weniger Einschränkungen einsetzbar als ein Typ B. Das dürfte daran liegen, dass der A-EV eben keine echte Typ B Funktionalität bietet, sondern eine elektronische Schaltung enthält. Laut Doepke ist der A-EV ausgestattet ist mit "einer aktiven netzspannungsabhängigen Funktion zur Erkennung glatter Gleichfehlerströme und einer Auslöseschwelle von 6 mA".
Er beinhaltet damit die laut Norm vorgeschriebenen "Maßnahmen zum Schutz vor Gleichfehlerströmen". Der A-EV darf natürlich nicht als Ersatz verwendet werden, wenn ausdrücklich Typ B vorgeschrieben sind. Darauf weist Doepke im Datenblatt auch eindeutig hin.
Der Kernpunkt: Typ B sind in der Norm eben nicht vorgeschrieben, sondern ausdrücklich nur mit dem Zusatz "z.B." angeführt.