Ingrid60 hat geschrieben:Aber wurde die Haftungsfrage mal geklärt ?
Ich sage es nicht gern: Das steht im Gesetz.
1) Der der einen Ware in Verkehr bringt, haftet dafür = Produkthaftung
2) Der der eine Sache besitzt, hat dafür sorge zu tragen, das er Schaden von anderen abwendet
Zu 1: Der Hersteller muss sich an geltend Vorschriften halten und ggf. nachweisen das er die nötige Kompetenz besitzt, damit die Haftpflichtversicherung zahlt. (durch Meisterbrief, TREI-Abschluss, etc.) Dabei zählt der Schein und nicht das können
Zu 2: Der Betreiber muss für die Anlagensicherheit sorgen, mit einer regelmäßige E-Prüfung durch einen Fachmenschen. Bei ortsveränderlichen Geräten 6 Monate, bei festen Anlagen 4 Jahre.
Tja, willkommen in der EU