Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingeweiht

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Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

Strombaer
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na dann gibt es vielleicht auch von mir 5 Sterne bei Preisen unter 0,40 € pro KW/H....... :lol:

Leider habe ich noch keine Antworten auf meine Anfragen erhalten! :twisted:

aber mal im Ernst : welche Ordnungsamtmitarbeiter werden ausserhalb von Parkzonen solche Ladeplätze kontrollieren ?
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Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

TeeKay
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Die werden doch nur im Carsharing-Gebiet aufgestellt - und da gibts fast überall Parkzonen.

Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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be emobil und Frau Kietzke laufen zur Höchstform auf....

Auf einen Einwand von Julian Affeldt, zu den von Verbrennern zugeparkten Säulen schreibt sie unter anderem
Wir werden noch einmal mit den Ordnungsämtern der Bezirke, den Carsharern und auch der Senatsverwaltung Kontakt aufnehmen,
da auch wir allergrößtes Interesse daran haben, dass die Säulen für alle nutzbar sind.
Die Hervorhebung von 'alle' ist von mir ;)
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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Hat irgendwer schon eine Abrechnung für ladungen an beimmobil-Säulen erhalten?
Gestern kam zwar ne rechnung von TNM, aber Rechnunsgdatum August15 :lol:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

Strombaer
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fridgeS3 hat geschrieben:be emobil und Frau Kietzke laufen zur Höchstform auf....

Auf einen Einwand von Julian Affeldt, zu den von Verbrennern zugeparkten Säulen schreibt sie unter anderem
Wir werden noch einmal mit den Ordnungsämtern der Bezirke, den Carsharern und auch der Senatsverwaltung Kontakt aufnehmen,
da auch wir allergrößtes Interesse daran haben, dass die Säulen für alle nutzbar sind.
Die Hervorhebung von 'alle' ist von mir ;)

Also alles wird gut!

Ein transparenter und wirtschaftlich vernünftiger Parktarif und die Säulen werden nur so glühen.......

Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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eDEVIL hat geschrieben:Hat irgendwer schon eine Abrechnung für ladungen an beimmobil-Säulen erhalten?
Gestern kam zwar ne rechnung von TNM, aber Rechnunsgdatum August15 :lol:
Ich habe selbst für meine Ladesäule noch keine Rechnung; TNM scheint es nicht eilig/nötig zuhaben

Und ich habe für keine einzige be emobil-Ladung bisher eine Abrechnung
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Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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Möchte halt nicht dann irgendwann die "riesen Überaschung" haben. Im Loginbereich tauchen diese Ladungen überhaupt nicht auf.
Selbiges beim Tripplelader Südkreuz
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Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

TeeKay
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Darum mach ich vor jeder Ladung einen Screenshot von der App. Solange da die Säule nicht drin ist oder der Preis nur nV heißt, bezahl ich auch nichts.

Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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Gestern am Südkreuz die beiden Bilder geschossen [SMILING FACE WITH OPEN MOUTH AND SMILING EYES]
uploadfromtaptalk1452938278256.JPG
uploadfromtaptalk1452938262198.JPG
Kein Wunder, dass die grauen Säulen nicht richtig funktionieren Bild
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Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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Frau Kietzke von be emobil ist offensichtlich weiter bemüht, die grauen Schnarchlader für alle E-Autofahrer frei zu halten, siehe Antwort vom Ordnungsamt in Berlin Kreuzberg:
ZAB Nr. 12097 (bei Antwort bitte angeben)

Sehr geehrte Frau Kietzke

Die von Ihnen beklagte Situation ist hier durchaus bekannt und wird sich mit den Mittel des Ordnungsrechtes bedauerlicherweise nur ansatzweise, wenn überhaupt, positiv verändern lassen. Um die Situation vor Ort zu verbessern wäre hier ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme und auch Akzeptanz von geltenden Regeln seitens einiger Verkehrsteilnehmer unabdingbar.

Die Behörde kann nur aufgrund von Gesetzen und Verordnungen handeln. Die Gesetzte stellen also die Handlungsgrundlage der Ordnungsbehörden dar. Das heißt dass ohne eine gesetzliche Handlungsgrundlage kein Eingreifen der Behörde möglich ist. Das bedeutet für den in Rede stehenden Fall das Umsetzmaßnahmen nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen erfolgen können.

Das Parken an einer Ladestation ist über die gesamte Dauer des Ladevorgangs erlaubt.

Sollte der Ladevorgang beendet, das Fahrzeug nicht entfernt werden und vor Ort noch mit dem Ladekabel verbunden sein, so können durch das Ordnungsamt keine Umsetzmaßnahmen eingeleitet werden.

Den Mitarbeitern des Ordnungsamtes ist es nicht gestattet das Ladekabel vom Fahrzeug zu trennen um Umsetzmaßnahmen einzuleiten. Die Trennung des Ladekabels ist nur mittels einer Fernbedienung möglich.

Bei ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen kann durch das Ordnungsamt eine Ahndung dieser Fahrzeuge mittels einer Ordnungswidrigkeitenanzeige erfolgen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes werden natürlich tätig, wenn sie an diesen Standorten eingesetzt sind und die Verkehrsordnungswidrigkeit feststellen. Eine Garantie, dass diese Plätze dann tatsächlich freibleiben, stellt dies aber nicht dar. Auch durchgeführte Umsetzmaßnahme stellen auf Dauer keine Garantie für die Nutzung der Ladestationen dar.

In vielen Städten verschärft sich der innerstädtische Massenverkehr.
Einhergehend mit der steigenden Zahl von Einwohnern und Gewerbetreibenden unseres Bezirks, verstärkt sich natürlich auch das Parkplatzproblem, bei Verdichtung der zur Verfügung stehenden Flächen.

Insofern ist es nicht möglich, gerade in einem Innenstadtbezirk die Freihaltung der Ladezonen durch die Ordnungsbehörde zu gewährleisten.

Nach Eingang der Beschwerden wurde der Außendienst in Kenntnis gesetzt und um Kontrollen gebeten.

Der Außendienst des Ordnungsamtes spricht vor Ort oft die Verursacher der verschiedensten Rechtsnormen an und es werden Verwarn- oder Bußgelder verhängt. Die Äußerungen gegenüber dem Ordnungsamt lassen oft aber keinerlei Einsicht in das eigene Fehlverhalten erkennen. Allein mit Mitteln des Ordnungsrechts kann den Problemen nicht beigekommen werden. Es scheint sich hierbei wohl eher um ein gesellschaftspolitisches Problem zu handeln. Mit den normalen Mitteln des Ordnungsrechtes wird diesem Prozess kaum entgegenzuwirken sein.

Im Rahmen der regulären Streifentätigkeit, nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten, wird die Örtlichkeit regelmäßig überwacht und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt oder unter Umständen auch Umsetzmaßnahmen durchgeführt.
Da es sich bei den Fahrern der ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge allerdings um ein wechselndes Klientel handelt, werden aller Wahrscheinlichkeit nach auch durchgeführte Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Einzelne keine nachhaltige Verhaltensänderung bewirken und im Ergebnis somit zu einer Verbesserung der Situation beitragen können.

Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass im Durchschnitt 4 Streifen (an den Wochenenden 2 Streifen) des Ordnungsamtes in einer Schicht tätig sind, die für den gesamten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zuständig sind. Dies jedoch auch nur innerhalb der Dienstzeiten des Außendienstes des Ordnungsamtes und zwar Montag - Freitag von 6:00 - 22:00 Uhr und an den Wochenenden von 10:00 - 18:00 Uhr. Neben der Problematik der zugeparkten Ladestation fällt noch eine Vielzahl weiterer Ordnungswidrigkeiten in die Zuständigkeit des Außendienstes, die auch überwacht werden müssen. Insofern kann der Außendienst nicht jeden Tag an jedem Ort präsent sein.

Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ordnungsamt
Ord ZAB 2
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